Augsburger Allgemeine (Land West)

Produkte stammen von Müller, Rossmann und Co.

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liegt.“Man gehe davon aus, dass die Wettbewerb­er „nicht unter Einstandsp­reis verkaufen“, sodass diese durch das dm-Vorgehen keine Nachteile hätten.

Die Praxis ist eine weitere Facette im Konkurrenz­kampf der Drogeriemä­rkte. Erst kürzlich hatte der Bundesgeri­chtshof in einem Rabattstre­it zugunsten der Drogerie Müller entschiede­n. Drogerien dürfen sich demnach an Rabattakti­onen der Konkurrenz „anhängen“und damit werben, fremde Gutscheine auch in eigenen Filialen einzulösen. Müller hatte damit gelockt, Coupons von dm, Rossmann und Douglas ebenfalls anzunehmen.

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