Augsburger Allgemeine (Land West)
Produkte stammen von Müller, Rossmann und Co.
liegt.“Man gehe davon aus, dass die Wettbewerber „nicht unter Einstandspreis verkaufen“, sodass diese durch das dm-Vorgehen keine Nachteile hätten.
Die Praxis ist eine weitere Facette im Konkurrenzkampf der Drogeriemärkte. Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof in einem Rabattstreit zugunsten der Drogerie Müller entschieden. Drogerien dürfen sich demnach an Rabattaktionen der Konkurrenz „anhängen“und damit werben, fremde Gutscheine auch in eigenen Filialen einzulösen. Müller hatte damit gelockt, Coupons von dm, Rossmann und Douglas ebenfalls anzunehmen.