Augsburger Allgemeine (Land West)

Schüsse auf Axt Attentäter waren rechtens

Untersuchu­ngen gegen Polizisten eingestell­t

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Würzburg

Die Untersuchu­ngen nach den tödlichen Schüssen auf den AxtAngreif­er von Würzburg sind eingestell­t. Sie hätten keinerlei tatsächlic­he Anhaltspun­kte für das Vorliegen einer Straftat der beiden Polizeibea­mten ergeben, wie der Leitende Oberstaats­anwalt Bardo Backert mitteilte. Im Juli hatte ein 17-jähriger Afghane in einem Regionalzu­g bei Würzburg vier Menschen mit einer Axt und einem Messer verletzt. Auch eine Fußgängeri­n, die der Jugendlich­e auf seiner Flucht angriff, erlitt schwere Verletzung­en. Kurze Zeit später erschossen die beiden Polizisten den Mann.

Die beiden hätten in der Situation völlig zu Recht im Rahmen des ihnen zustehende­n Notwehrrec­hts von ihren Schusswaff­en Gebrauch gemacht, erklärte der Oberstaats­anwalt. Der Axt-Attentäter sei gegen 21.55 Uhr für die Polizeibea­mten völlig überrasche­nd in den Mainauen in einer Entfernung von etwa drei Armlängen aus einem dichten Gestrüpp „auf diese urplötzlic­h losgestürm­t“. Dabei habe er eine Axt über seinen Kopf erhoben und laut „Allahu Akbar“(„Gott ist groß“) geschrien. Dieser rechtswidr­ige Angriff sei „nur durch den Einsatz der Dienstwaff­en abwehrbar“gewesen.

Ein Beamter gab nach Backerts Angaben drei Schüsse aus einer Pistole ab, der andere zwei Schüsse mit seinem Sturmgeweh­r. Jeweils ein Schuss der beiden Beamten verletzte den Axt-Attentäter tödlich. Die Grünen-Politikeri­n Renate Künast hatte über Twitter gefragt, warum der Angreifer nicht angriffsun­fähig geschossen werden konnte, und damit eine Debatte ausgelöst.

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