Augsburger Allgemeine (Land West)

Blitzschla­g: Airline in der Beweispfli­cht

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Wenn ein Blitz ein Flugzeug beschä digt, sitzen Passagiere oft erst ein mal fest bis ein Ersatz gefunden ist. Oft verspäten sich auch alle Folge flüge mit der Maschine. Bekommt ein Fluggast in einem solchen Fall eine Entschädig­ung? Passagiere­n steht bei Verspätung­en von mehr als drei Stunden eine Ausgleichs­zahlung nach EU Recht zu. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um einen außergewöh­nlichen Um stand handelt. Ein Blitzschla­g kann so ein Fall sein. Wenn sich allerdings noch am Fol getag die Flüge verspäten, gilt das schon nicht mehr. Außerdem müs sen Fluggesell­schaften alle Mittel ein setzen, um eine Verspätung zu vermeiden – und das auch vor Ge richt beweisen können. Konkret musste eine Fluggesell­schaft in ei nem Fall vor dem Landgerich­t Hannover (Az.: 1 S 33/15) die Stand orte aller verfügbare­n Flugzeuge benennen können. Und sie musste erklären, wie genau sie umgeplant hatte. Weil sie das nicht konnte, musste sie dem Kläger eine Ent schädigung zahlen. (dpa)

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