Augsburger Allgemeine (Land West)
Blitzschlag: Airline in der Beweispflicht
Wenn ein Blitz ein Flugzeug beschä digt, sitzen Passagiere oft erst ein mal fest bis ein Ersatz gefunden ist. Oft verspäten sich auch alle Folge flüge mit der Maschine. Bekommt ein Fluggast in einem solchen Fall eine Entschädigung? Passagieren steht bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung nach EU Recht zu. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Um stand handelt. Ein Blitzschlag kann so ein Fall sein. Wenn sich allerdings noch am Fol getag die Flüge verspäten, gilt das schon nicht mehr. Außerdem müs sen Fluggesellschaften alle Mittel ein setzen, um eine Verspätung zu vermeiden – und das auch vor Ge richt beweisen können. Konkret musste eine Fluggesellschaft in ei nem Fall vor dem Landgericht Hannover (Az.: 1 S 33/15) die Stand orte aller verfügbaren Flugzeuge benennen können. Und sie musste erklären, wie genau sie umgeplant hatte. Weil sie das nicht konnte, musste sie dem Kläger eine Ent schädigung zahlen. (dpa)