Augsburger Allgemeine (Land West)
Wer ist Ehrenbürger?
Gesellschaft Vier lebende Personen tragen die Auszeichnung
Die Aufnahme in die Liste der Augsburger Ehrenbürger, die seit dem Jahr 1820 geführt wird, ist ein formeller Akt. Gewürdigt werden die Verdienste eines Menschen, der sich in erster Linie um das Wohl der Stadt verdient gemacht hat. Nach dem Tod von Kurt F. Viermetz gibt es gegenwärtig vier lebende Ehrenbürger, darunter sind zwei langjährige Kommunalpolitiker, ein Unternehmer und ein Rabbiner.
Es sind: Alt-Oberbürgermeister Hans Breuer (die Verleihung der Ehrenbürgerwürde erfolgte im Jahr 1991), Alt-Oberbürgermeister Peter Menacher (2003), der Preisstifter und frühere FCA-Präsident Walther Seinsch (2015) sowie der Landesrabbiner Henry Brandt (2015). Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde erfolgt in feierlichem Rahmen. Der Goldene Saal im Rathaus dient als Veranstaltungsort.
Wer Ehrenbürger werden soll, darüber wird hinter verschlossenen Türen beraten, um möglichen Kandidaten nicht zu schaden. Der Ältestenrat ist das Gremium, das sich mit dem Thema befasst – sofern Vorschläge eingereicht werden. Dem Ältestenrat gehören neben dem Oberbürgermeister die Vorsitzenden der Rathausfraktionen an. Das letzte Wort hat dann aber der Stadtrat.