Augsburger Allgemeine (Land West)

Schummelei mit Auto Plaketten

Justiz Ein 29-Jähriger soll Autofahrer­n eine Hauptunter­suchung versproche­n, aber nicht gemacht haben

- VON MICHAEL SIEGEL

Schneller Prozess gegen einen 29-jährigen Schlosser aus Augsburg: Obwohl der Mann krankheits­bedingt nicht zur Hauptverha­ndlung vor dem Augsburger Amtsgerich­t erschien, erhielt er jetzt einen Strafbefeh­l über eine siebenmona­tige Haftstrafe (ausgesetzt zur Bewährung) und 1500 Euro Geldbuße.

Dem Mann wurden ge- meinschaft­licher Betrug und Urkundenfä­lschung im Zusammenha­ng mit Prüf-Plaketten für Autos vorgeworfe­n. Nun liegt es an dem Beschuldig­ten, die Strafe anzunehmen oder es doch noch zu einem Prozess kommen zu lassen. Nach Mitteilung einer Gerichtssp­recherin soll der 29-Jährige zwischen November 2013 und August 2014 in Augsburg und dem südlichen Landkreis insgesamt sechs Ge- für ihre Fahrzeuge eine Hauptunter­suchung (und Plakette) versproche­n haben. Dafür kassierte er zwischen 95 und 160 Euro. Die Geschädigt­en erhielten aber, so der Vorwurf, keine ordentlich­e Hauptunter­suchung samt offizielle­r PrüfPlaket­te, sondern nur einen gefälschte­n Prüfstempe­l im Fahrzeugsc­hein. Dafür hatte der Angeklagte auch einen bislang unbekannte­n Mittäter.

Nicht weniger als vier Zeugen waren zu dem Prozess gegen den Schlosser geladen, konnten aber schon nach drei Minuten wieder heimgehen. Richter Stefan Lenzenhube­r verlas ein per Fax zugestellt­es ärztliches Attest, dass der Angeklagte wegen einer „schweren Erkrankung“nicht zu der Hauptverha­ndlung erscheinen könne.

Dann aber doch noch ein (vorläufige­r) Abschluss des Verfahrens: Lenzenhube­r, Rechtsanwa­lt Dominik Hofmeister und die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft einigten sich auf eine Überleitun­g in ein Strafbefeh­lsverfahre­n, was laut Gericht in Angelegenh­eiten mit zu erwartensc­hädigten den geringeren Strafen zulässig ist. In seinem Richterspr­uch nahm Lenzenhube­r die geforderte siebenmona­tige Freiheitss­trafe auf Bewährung (Bewährungs­dauer drei Jahre) an und zusätzlich eine Geldauflag­e von 1500 Euro, zahlbar in zehn Raten.

Ein entspreche­nder Strafbefeh­l geht nun dem erkrankten Angeklagte­n zu. Akzeptiert er ihn, ist die Sache erledigt. Er kann aber auch Einspruch erheben, sodass es dennoch zu einem Prozess mit Beweisaufn­ahme und Urteilsspr­uch kommt.

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