Augsburger Allgemeine (Land West)
Schummelei mit Auto Plaketten
Justiz Ein 29-Jähriger soll Autofahrern eine Hauptuntersuchung versprochen, aber nicht gemacht haben
Schneller Prozess gegen einen 29-jährigen Schlosser aus Augsburg: Obwohl der Mann krankheitsbedingt nicht zur Hauptverhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht erschien, erhielt er jetzt einen Strafbefehl über eine siebenmonatige Haftstrafe (ausgesetzt zur Bewährung) und 1500 Euro Geldbuße.
Dem Mann wurden ge- meinschaftlicher Betrug und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Prüf-Plaketten für Autos vorgeworfen. Nun liegt es an dem Beschuldigten, die Strafe anzunehmen oder es doch noch zu einem Prozess kommen zu lassen. Nach Mitteilung einer Gerichtssprecherin soll der 29-Jährige zwischen November 2013 und August 2014 in Augsburg und dem südlichen Landkreis insgesamt sechs Ge- für ihre Fahrzeuge eine Hauptuntersuchung (und Plakette) versprochen haben. Dafür kassierte er zwischen 95 und 160 Euro. Die Geschädigten erhielten aber, so der Vorwurf, keine ordentliche Hauptuntersuchung samt offizieller PrüfPlakette, sondern nur einen gefälschten Prüfstempel im Fahrzeugschein. Dafür hatte der Angeklagte auch einen bislang unbekannten Mittäter.
Nicht weniger als vier Zeugen waren zu dem Prozess gegen den Schlosser geladen, konnten aber schon nach drei Minuten wieder heimgehen. Richter Stefan Lenzenhuber verlas ein per Fax zugestelltes ärztliches Attest, dass der Angeklagte wegen einer „schweren Erkrankung“nicht zu der Hauptverhandlung erscheinen könne.
Dann aber doch noch ein (vorläufiger) Abschluss des Verfahrens: Lenzenhuber, Rechtsanwalt Dominik Hofmeister und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einigten sich auf eine Überleitung in ein Strafbefehlsverfahren, was laut Gericht in Angelegenheiten mit zu erwartenschädigten den geringeren Strafen zulässig ist. In seinem Richterspruch nahm Lenzenhuber die geforderte siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung (Bewährungsdauer drei Jahre) an und zusätzlich eine Geldauflage von 1500 Euro, zahlbar in zehn Raten.
Ein entsprechender Strafbefehl geht nun dem erkrankten Angeklagten zu. Akzeptiert er ihn, ist die Sache erledigt. Er kann aber auch Einspruch erheben, sodass es dennoch zu einem Prozess mit Beweisaufnahme und Urteilsspruch kommt.