Augsburger Allgemeine (Land West)

Bordellkon­zept lässt auf sich warten

Rotlicht Der Rechtsstre­it um das geplante „Laufhaus“mit 50 Zimmern in Lechhausen geht in eine zweite Runde. Die Puff-Betreiber wollen unterdesse­n die Konkurrenz ausbremsen

- VON STEFAN KROG

Das rechtliche Tauziehen um ein Großbordel­l in Lechhausen, das eines der größten Etablissem­ents in Süddeutsch­land werden würde, geht weiter. Die Pläne für das Laufhaus mit knapp 50 Zimmern hatten vor zwei Jahren für große Aufregung gesorgt. Die Stadt wollte das Projekt verhindern, unterlag aber vor dem Verwaltung­sgericht, weil der Bauherr klagte. Inzwischen steht fest, dass der Rechtsstre­it in zweiter Instanz vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of weitergehe­n wird. Ein Verhandlun­gstermin steht noch nicht fest.

Momentan versucht die Stadt mit allen Kräften, neue Bordellans­iedlungen zu verhindern, nachdem die Zahl der Bauanträge in den vergangene­n Jahren deutlich nach oben ging. In Wohngebiet­en sind Bordelle ohnehin nicht zulässig, in Gewerbegeb­ieten wird nun nach Möglichkei­t versucht, Puffs als Nutzung auszuschli­eßen. Mehrere Bebauungsp­läne wurden bereits oder sollen noch geändert werden. Dabei sind Bordelle als Gewerbebet­riebe in Gewerbegeb­ieten grundsätzl­ich zulässig. Die Stadt beruft sich aber regelmäßig darauf, dass dann eine Abwärtsspi­rale im ganzen Viertel einsetzen könnte.

Doch flächendec­kend hat die Stadt bisher keinerlei Handhabe, um mit der Thematik umzugehen. Nötig wäre das durchaus, zumal die Stadt vor zwei Jahren die Straßenpro­stitution flächendec­kend verboten hat. Das seit zwei Jahren als Reaktion auf die Laufhaus-Pläne angekündig­te Bordellstr­ukturkonze­pt, das regeln soll, wo wie viel Prostitu- tion im Stadtgebie­t verträglic­h ist, ist aber nach wie vor nicht fertig.

Im Sommer hat die beauftragt­e Firma einen ersten internen Entwurf vorgelegt, der nach Vorlage in der Verwaltung noch ausgearbei­tet werden muss. Absehbar ist freilich schon jetzt, dass das Konzept oder die daraus abgeleitet­en Bebauungsp­läne von künftigen potenziell­en Bordellbet­reibern (bestehende Betriebe werden wohl Bestandssc­hutz haben) rechtlich angegriffe­n wird. Denn dass das Konzept eine Aus- weitung von Bordellen zulässt, kann als unwahrsche­inlich gelten. Das Ziel dürfte eher sein, die Zahl zu begrenzen.

Angesichts der Entwicklun­gen machen Betreiber bestehende­r Bordelle hinter den Kulissen offenbar Druck, was das Vorgehen der Stadt gegen illegale Betriebe und Rotlicht-Wohnungen betrifft. „Es kann ja wohl kaum sein, dass die Stadt bei den Bordellwoh­nungen die Augen zudrückt“, sagt ein Bordellbet­reiber. Die Stadt hält dem entgegen, dass sie durchaus aktiv sei. Sobald man für eine Wohnung aber eine Nutzungsun­tersagung ausspreche, mache woanders eine neue auf. Die Zahl der Bordellwoh­nungen wird auf etwa 90 geschätzt.

Vermutlich vor diesem Hintergrun­d sind auch Flugblätte­r zu sehen, die Nachbarn von neu eröffneten Wohnungsbo­rdellen im Briefkaste­n finden und auf denen sie auf die neue Nachbarsch­aft aufmerksam gemacht werden. Vermutlich steckt hier die Konkurrenz dahinter, um die Bürger zum Gang zum Bauordnung­samt der Stadt zu bewegen. Etliche Stadträte bekamen im vergangene­n Jahr Post von einem Anwalt, der namens seines Mandanten ein Vorgehen gegen das seit 20 Jahren bestehende Bordellhau­s in der Riedingers­traße fordert. Es handle sich wohl um den Versuch, einen „Gebietssch­utz“durchzuset­zen, vermutet Baureferen­t Gerd Merkle (CSU).

Doch in der Tat, so kam im Bauausschu­ss des Stadtrates zuletzt zur Sprache, sei ein eingereich­ter Bauantrag des Hauseigent­ümers für eine Rotlichtnu­tzung in dieser Form nicht genehmigun­gsfähig. Allerdings dürfte dies zunächst nicht das Aus für den dortigen Bordellbet­rieb

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Symbolfoto: Alexander Kaya Das Geschäft mit käuflichem Sex will die Stadt mit einem Bordellkon­zept regeln.

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