Augsburger Allgemeine (Land West)
Klare Regeln für Aystettens Hundehalter
Gemeinderat Die Beschwerden über Vierbeiner nahmen zu – nun gilt eine Leinenpflicht
Aystetten Für Aystettens Hundehalter gibt es nun eine rechtliche Regelung, wie sie mit ihren Vierbeinern in der Öffentlichkeit umzugehen haben: Der Gemeinderat Aystetten stimmte auf seiner jüngsten Sitzung unisono der „Verordnung über das Halten von Hunden im Gemeindegebiet“zu. Es handelt sich um die erste Satzung zur Hundehaltung, die es in der Gemeinde gibt. Wie Bürgermeister Peter Wendel auf Rückfrage berichtete, liegt die Satzung in den kommenden Wochen in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auf.
Sie soll ab 1. Januar gelten. Die Gemeinde habe sich zu der Verordnung entschlossen, weil es in Aystetten immer wieder Beschwerden über Hunde oder deren Halter gegeben hatte, so Peter Wendel. Die Satzung regelt unter anderem die Anleinpflicht für bestimmte Hunderassen, nächtliche Störung oder die Konsequenzen bei Verunreinigung öffentlicher Wege und Straßen durch Hunde.
Ab Januar werden in der Gemeinde die Wasser-/Abwassergebühren nach einem gesplitteten Verfahren berechnet. Die Verwaltung arbeitet schon seit Monaten am Verfahren, an die Grundstücksbesitzer wurden Erhebungsbögen verschickt. Doch rund 200 Aystetter hatten diese nicht bis zur Abgabefrist zurückgegeben. Aus diesem Grund schaffe das mit der neuen Berechnung beauftragte Ingenieurbüro diese nicht rechtzeitig zum Jahresende. Der Gemeinderat stimmte nun einem „Bevorratungsbeschluss“zu. Dies bedeute, so Bürgermeister Peter Wendel, dass die Gebührenberechnung noch im ersten Halbjahr 2017 erfolgen könne, dann aber dennoch rückwirkend zum 1. Januar 2017 wirksam sei. Aystetten bezieht ab 2018 sein Frischwasser ganz von der Loderberg-Gruppe. Diesem Zweckverband zur Wasserversorgung gehören auch die Städte Neusäß und Gersthofen an. Schon jetzt erhalte die Gemeinde von der Loderberg-Gruppe 120000 Kubikmeter Wasser, so Bürgermeister Wendel. Der Gemeinderat hatte bereits im Mai dieses Jahres beschlossen, auf den Bau eines neuen eigenen Tiefbrunnens zu verzichten (wir berichteten).
Die wasserwirtschaftliche Genehmigung für den Weiterbetrieb des Tiefbrunnens in Aystetten endet Ende 2017. Er liefert der Gemeinde rund 60 000 Kubikmeter Wasser. Ein neuer, eigener Tiefbrunnen hätte der Gemeinde eine Million Euro gekostet, so Bürgermeister Peter Wendel, der das Thema von der nicht öffentlichen auf die öffentliche Tagesordnung brachte. Ein Ingenieurbüro habe etliche neue Standorte überprüft, ein geeigneter wäre ohnehin in der Nähe des Tiefbrunnens der Loderberg-Gruppe gewesen.
Allerdings muss sich Aystetten nun beim Bau eines Notstromaggregats durch die Loderberg-Gruppe, das die Wasserversorgung vor allem Aystettens auch bei Stromausfall sichert, mit 150000 Euro von insgesamt 300000 Euro beteiligen. Aystetten sei der Hauptnutzer des Aggregats. Der Gemeinderat stimmte zu, die Investition wird in den Haushalt 2017 einfließen. Die Kosten würden auf die Wassergebühren umgelegt, so der Bürgermeister.
Der Gemeinderat Aystetten trifft sich zur letzten Sitzung in diesem Jahr am Donnerstag, 8. Dezember, um 19.30 Uhr im Bürgersaal.