Augsburger Allgemeine (Land West)
23 Jähriger schlägt mit Verkehrszeichen zu
Prozess In Schwabmünchen geraten nach einer Hausparty Erwachsene aneinander. Ein Mann wird mit einer Metallstange im Gesicht verletzt
Schwabmünchen Es sollte ein gemütlicher Sommerabend bei einer Hausparty unter Freunden werden: Musik, nette Gespräche und dazu mehr oder weniger viel Alkohol. Doch die Feier endete im August dieses Jahres gegen vier Uhr nachts in der Nähe des Schwabmünchner Bahnhofs blutig. Ein 23-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis schlug mit einem Verkehrszeichen und einer Metallstange zweimal auf einen 19-Jährigen aus Stadtbergen ein. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand er deshalb vor dem Augsburger Amtsgericht.
Der 23-Jährige gab zu, mit der Metallstange zugeschlagen zu haben – doch das sei nicht grundlos passiert. Bei einer Hausparty in Schwabmünchen haben zu später Stunde ein 19-Jähriger und seine schwangere Freundin gestritten. Diese bat später den Angeklagten und zwei weitere Gäste, nach dem 19-Jährigen in Schwabmünchen zu suchen. In der Nähe des Bahnhofs fanden sie den jungen Mann: am Boden liegend, er hatte weder Socken noch Schuhe an. Neben ihm auf dem Boden stand eine geöffnete Flasche Bier. Völlig regungslos sei der Mann gewesen, so der Angeklagte. Nachdem er auch nicht auf ein kräftiges Rütteln reagiert habe, schüttete er ihm etwas von dem Bier übers Gesicht. Der Angetrunkene sei dann völlig aggressiv aufgesprungen und ihm hinterhergerannt, dabei habe er sogar eine Bierflasche geworfen.
Der Angeklagte gab an, auf seiner Flucht gegen ein Straßenschild gerannt zu sein, das er dann irgendwie in der Hand hatte. Mit dem Verkehrszeichen samt dazugehöriger Metallstange sei er zurück zu dem 19-Jährigen gegangen, denn: „Er war sehr aggressiv und schrie seine schwangere Freundin an.“Als ihn der Mann bemerkte, sei dieser mit erhobener Faust in seine Richtung gegangen. Daraufhin schlug der 23-Jährige mit der Stange zu – aus Reflex, wie er sagte.
Diesen Ausführungen widersprach der 19-Jährige vehement. Er sei zwar auf dem Boden gelegen, aber er war die ganze Zeit wach und wollte, dass ihn die Gruppe in Ruhe lasse. Nach der Bierdusche sei er dem Angeklagten nachgelaufen, aber eine Bierflasche habe er nicht nach ihm geworfen. Während er mit ihm redete, sei der Angeklagte zurückgekommen und habe mit dem Straßenschild zugeschlagen. Als er den Schlag mit dem Ellbogen abwehrte, ging das Schild kaputt. Ein „zweiter ordentlicher Schlag“mit der Metallstange traf ihn an der rechten Augenbraue. Blut floss, eine Narbe im Gesicht zeugt noch heute vom Vorfall.
Diese Version der Auseinandersetzung bestätigte die schwangere Freundin des Geschädigten – auch wenn Richterin Wagner mehrmals nach den Details fragen musste. Staatsanwalt Christian Peikert beantragte eine 18-monatige Bewährungsstrafe sowie 150 Arbeitsstunden für den Angeklagten, der bereits zwei Einträge im Bundeszentralregister hat.
Richterin Kerstin Wagner wertete die Schläge mit der „ziemlich massiven Stange“als gefährliche Körperverletzung. Ihr Urteil: eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.