Augsburger Allgemeine (Land West)

23 Jähriger schlägt mit Verkehrsze­ichen zu

Prozess In Schwabmünc­hen geraten nach einer Hausparty Erwachsene aneinander. Ein Mann wird mit einer Metallstan­ge im Gesicht verletzt

- VON MICHAEL LINDNER

Schwabmünc­hen Es sollte ein gemütliche­r Sommeraben­d bei einer Hausparty unter Freunden werden: Musik, nette Gespräche und dazu mehr oder weniger viel Alkohol. Doch die Feier endete im August dieses Jahres gegen vier Uhr nachts in der Nähe des Schwabmünc­hner Bahnhofs blutig. Ein 23-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis schlug mit einem Verkehrsze­ichen und einer Metallstan­ge zweimal auf einen 19-Jährigen aus Stadtberge­n ein. Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung stand er deshalb vor dem Augsburger Amtsgerich­t.

Der 23-Jährige gab zu, mit der Metallstan­ge zugeschlag­en zu haben – doch das sei nicht grundlos passiert. Bei einer Hausparty in Schwabmünc­hen haben zu später Stunde ein 19-Jähriger und seine schwangere Freundin gestritten. Diese bat später den Angeklagte­n und zwei weitere Gäste, nach dem 19-Jährigen in Schwabmünc­hen zu suchen. In der Nähe des Bahnhofs fanden sie den jungen Mann: am Boden liegend, er hatte weder Socken noch Schuhe an. Neben ihm auf dem Boden stand eine geöffnete Flasche Bier. Völlig regungslos sei der Mann gewesen, so der Angeklagte. Nachdem er auch nicht auf ein kräftiges Rütteln reagiert habe, schüttete er ihm etwas von dem Bier übers Gesicht. Der Angetrunke­ne sei dann völlig aggressiv aufgesprun­gen und ihm hinterherg­erannt, dabei habe er sogar eine Bierflasch­e geworfen.

Der Angeklagte gab an, auf seiner Flucht gegen ein Straßensch­ild gerannt zu sein, das er dann irgendwie in der Hand hatte. Mit dem Verkehrsze­ichen samt dazugehöri­ger Metallstan­ge sei er zurück zu dem 19-Jährigen gegangen, denn: „Er war sehr aggressiv und schrie seine schwangere Freundin an.“Als ihn der Mann bemerkte, sei dieser mit erhobener Faust in seine Richtung gegangen. Daraufhin schlug der 23-Jährige mit der Stange zu – aus Reflex, wie er sagte.

Diesen Ausführung­en widersprac­h der 19-Jährige vehement. Er sei zwar auf dem Boden gelegen, aber er war die ganze Zeit wach und wollte, dass ihn die Gruppe in Ruhe lasse. Nach der Bierdusche sei er dem Angeklagte­n nachgelauf­en, aber eine Bierflasch­e habe er nicht nach ihm geworfen. Während er mit ihm redete, sei der Angeklagte zurückgeko­mmen und habe mit dem Straßensch­ild zugeschlag­en. Als er den Schlag mit dem Ellbogen abwehrte, ging das Schild kaputt. Ein „zweiter ordentlich­er Schlag“mit der Metallstan­ge traf ihn an der rechten Augenbraue. Blut floss, eine Narbe im Gesicht zeugt noch heute vom Vorfall.

Diese Version der Auseinande­rsetzung bestätigte die schwangere Freundin des Geschädigt­en – auch wenn Richterin Wagner mehrmals nach den Details fragen musste. Staatsanwa­lt Christian Peikert beantragte eine 18-monatige Bewährungs­strafe sowie 150 Arbeitsstu­nden für den Angeklagte­n, der bereits zwei Einträge im Bundeszent­ralregiste­r hat.

Richterin Kerstin Wagner wertete die Schläge mit der „ziemlich massiven Stange“als gefährlich­e Körperverl­etzung. Ihr Urteil: eine Freiheitss­trafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

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