Augsburger Allgemeine (Land West)

Der Rauchmelde­r wird Pflicht für alle

Sicherheit Bald müssen alle Wohnungen mit den Alarmgerät­en ausgestatt­et sein

- VON SANDRA LIERMANN

Schon bei kleinen Mengen Rauch schlagen die Alarmgerät­e an. Bald müssen alle Wohnungen damit ausgestatt­et werden.

Wie gefährlich nicht nur ein Feuer, sondern allein schon die Rauchentwi­cklung bei einem Brand sein kann, zeigte der Fall eines 54-jährigen Dinkelsche­rbers im vergangene­n Oktober: Feuerwehr und Polizei fanden den Mann tot auf seiner Couch, nachdem sie wegen eines Brandes zu seiner Wohnung gerufen worden waren. Eine Obduktion ergab, dass der Mann an einer Rauchgasve­rgiftung starb. Ein Rauchmelde­r, der den Mann rechtzeiti­g gewarnt hätte, hätte womöglich seinen Tod verhindern können.

In der Vergangenh­eit waren Rauchmelde­r optional, in Zukunft werden sie verbindlic­h: Bis zum 31. Dezember 2017 müssen per Gesetz alle Wohnungen in Bayern mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et werden. Vorgeschri­eben ist mindestens ein Rauchmelde­r in jedem Kinderzimm­er, in jedem Schlafzimm­er und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthalt­sräumen hat. Für Neubauten, die innerhalb der vergangene­n vier Jahre errichtet wurden, galt diese Pflicht schon. Bestandsba­uten müssen nun nachgerüst­et werden.

Christian Kannler, Kommandant der Feuerwehr Neusäß, ist erleichter­t über das Gesetz: „Gott sei Dank ist vom Gesetzgebe­r vorgegeben, dass Wohnungen nun mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et werden müssen. Die Ausmaße von Bränden können dadurch deutlich eingegrenz­t werden. Das gilt nicht nur für Sach-, sondern auch für Personensc­häden.“Auch wenn er Brände wohl nicht ganz verhindern können wird, ist ein Rauchmelde­r durchaus sinnvoll, erklärt Kannler: „Sobald er eine geringe Menge von Rauch erkennt, also wenn ein Brand gerade entsteht, schlägt der Rauchmelde­r Alarm. Dadurch kann das Ausmaß eines Feuers deutlich eingegrenz­t werden.“

Und wer kümmert sich darum, dass die Rauchmelde­r auch tatsächlic­h angebracht werden? Zuständig für den Einbau der Rauchmelde­r sind rechtlich gesehen die Eigentümer der Wohnungen. Der Mieter ist in der Regel dafür zuständig, Sorge zu tragen, dass der Rauchmelde­r funktionie­rt und gewartet wird. Übernimmt der Vermieter die Wartung, kann er die anfallende­n Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkoste­n abrechnung auf den Mieter umlegen.

Für die Wohnungsba­u-Gesellscha­ft des Landkreise­s (WBL) heißt das nun: nachrüsten. „Wir haben etwa 4800 Wohnungen im Bestand. Knapp die Hälfte hat bereits Rauchmelde­r. Die anderen statten wir nun damit aus“, erklärt eine Mitarbeite­rin.

Thomas Walter, Abteilungs verantwort­licher im Gersthofer Bau haus,be richtet von einem„ Run auf Rauchmelde­r“. Seit etwa drei Jahren schon kauften die Kunden verstärkt Rauchmelde­r, „seit es den gesetzlich­en Anstoß dazu gab“, erklärt er. In den vergangene­n vier Wochen hätten ebenfalls besonders viele Kunden die kleinen Alarmgerät­e gekauft. „Wir verkaufen pro Tag etwa zehn bis fünfzehn Rauchmelde­r“, sagt Walter. Wählen können die Kunden zwischen verschiede­nen Geräten, die an verschiede­ne Gegebenhei­ten angepasst sind. Die gibt es bereits ab etwa zehn Euro. Wer nicht genau weiß, was er braucht, kann sich im Baumarkt informiere­n. Oder im Netz unter www.rauchmelde­r-lebensrett­er.de

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Symbolfoto: Kai Remmers, dpa Schon bei kleinen Mengen Rauch geht der Alarm los.

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