Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Rauchmelder wird Pflicht für alle
Sicherheit Bald müssen alle Wohnungen mit den Alarmgeräten ausgestattet sein
Schon bei kleinen Mengen Rauch schlagen die Alarmgeräte an. Bald müssen alle Wohnungen damit ausgestattet werden.
Wie gefährlich nicht nur ein Feuer, sondern allein schon die Rauchentwicklung bei einem Brand sein kann, zeigte der Fall eines 54-jährigen Dinkelscherbers im vergangenen Oktober: Feuerwehr und Polizei fanden den Mann tot auf seiner Couch, nachdem sie wegen eines Brandes zu seiner Wohnung gerufen worden waren. Eine Obduktion ergab, dass der Mann an einer Rauchgasvergiftung starb. Ein Rauchmelder, der den Mann rechtzeitig gewarnt hätte, hätte womöglich seinen Tod verhindern können.
In der Vergangenheit waren Rauchmelder optional, in Zukunft werden sie verbindlich: Bis zum 31. Dezember 2017 müssen per Gesetz alle Wohnungen in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Vorgeschrieben ist mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat. Für Neubauten, die innerhalb der vergangenen vier Jahre errichtet wurden, galt diese Pflicht schon. Bestandsbauten müssen nun nachgerüstet werden.
Christian Kannler, Kommandant der Feuerwehr Neusäß, ist erleichtert über das Gesetz: „Gott sei Dank ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass Wohnungen nun mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Die Ausmaße von Bränden können dadurch deutlich eingegrenzt werden. Das gilt nicht nur für Sach-, sondern auch für Personenschäden.“Auch wenn er Brände wohl nicht ganz verhindern können wird, ist ein Rauchmelder durchaus sinnvoll, erklärt Kannler: „Sobald er eine geringe Menge von Rauch erkennt, also wenn ein Brand gerade entsteht, schlägt der Rauchmelder Alarm. Dadurch kann das Ausmaß eines Feuers deutlich eingegrenzt werden.“
Und wer kümmert sich darum, dass die Rauchmelder auch tatsächlich angebracht werden? Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind rechtlich gesehen die Eigentümer der Wohnungen. Der Mieter ist in der Regel dafür zuständig, Sorge zu tragen, dass der Rauchmelder funktioniert und gewartet wird. Übernimmt der Vermieter die Wartung, kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkosten abrechnung auf den Mieter umlegen.
Für die Wohnungsbau-Gesellschaft des Landkreises (WBL) heißt das nun: nachrüsten. „Wir haben etwa 4800 Wohnungen im Bestand. Knapp die Hälfte hat bereits Rauchmelder. Die anderen statten wir nun damit aus“, erklärt eine Mitarbeiterin.
Thomas Walter, Abteilungs verantwortlicher im Gersthofer Bau haus,be richtet von einem„ Run auf Rauchmelder“. Seit etwa drei Jahren schon kauften die Kunden verstärkt Rauchmelder, „seit es den gesetzlichen Anstoß dazu gab“, erklärt er. In den vergangenen vier Wochen hätten ebenfalls besonders viele Kunden die kleinen Alarmgeräte gekauft. „Wir verkaufen pro Tag etwa zehn bis fünfzehn Rauchmelder“, sagt Walter. Wählen können die Kunden zwischen verschiedenen Geräten, die an verschiedene Gegebenheiten angepasst sind. Die gibt es bereits ab etwa zehn Euro. Wer nicht genau weiß, was er braucht, kann sich im Baumarkt informieren. Oder im Netz unter www.rauchmelder-lebensretter.de