Augsburger Allgemeine (Land West)
Hartz IV Betrug: 45 Jährige muss ins Gefängnis
Eine Frau und ihr Lebensgefährte haben Sozialleistungen kassiert – und gleichzeitig mit Altmetall gehandelt
Sozialleistungsbetrug ist kein Bagatelldelikt – eine 45 Jahre alte Frau aus dem nördlichen Landkreis Günzburg ist deswegen zum Jahresende vor dem Amtsgericht Günzburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Jobcenter hat angekündigt, ab diesem Jahr noch genauer hinzuschauen, um Betrüger zu entlarven.
Bereits im November war der Lebensgefährte der Frau zu einer Haftstrafe von zehn Monaten mit vierjähriger Bewährungszeit und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Zwischen April 2007 und Januar 2013 hatte das Paar vom Jobcenter Günzburg Sozialhilfe und Arbeitslosengeld erhalten – nebenbei allerdings einen Altmetallhandel betrieben. Die 45 Jahre alte HartzIV-Empfängerin wurde in den letzten Tagen des vergangenen Jahres wegen vollendetem Sozialleistungsbetrug zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die bereits vorbestrafte Frau aus dem nördlichen Landkreis die Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit verschwiegen hat. Das Jobcenter hatte das Hauptzollamt Kempten, nachdem Verdachtsmomente bekannt geworden waren, mit der Überprüfung der finanziellen Verhältnisse des Paares vor Ort beauftragt, berichtet das Landratsamt. Dabei wurde durch mehrere Hausdurchsuchungen und Ermittlungen des Hauptzollamtes festgestellt, dass das Paar durch zu Unrecht bezogene Sozialleistungen einen Schaden in Höhe von rund 25 000 Euro verursacht hatte.
Neben den Haftstrafen und der Rückforderung dieser Schadenssumme kommt auf die Täter nun noch eine Nachforderung der durch die verschwiegenen Einnahmen hinterzogenen Steuern durch das Finanzamt zu.
Arbeitslosengeld II ist eine einkommensund vermögensabhängige Sozialleistung. Das Jobcenter, weist darauf hin, dass alle Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld umfassenden Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten unterliegen. Einkommen und Vermögen, sowie Änderungen in den persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnissen sind der Behörde unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. „Die Beurteilung, ob Einkünfte für den Leistungsbezug relevant sind oder nicht, liegt beim Jobcenter, nicht beim Bürger“, heißt es seitens des Landratsamts. Erhält der Bürger nach einem Betrug weiter Leistungen des Jobcenters, kann das Jobcenter überzahlte Leistungen aufrechnen.
Zuwiderhandlungen gegen Mitwirkungspflichten werden durch das Jobcenter selbst je nach Sachverhalt durch die Verhängung von Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet. Bei Betrugsverdacht wird ein Strafantrag gestellt.
Zur Verstärkung der Prüftätigkeiten vor Ort hat das Jobcenter sein Personal zum Januar 2017 aufgestockt. Damit stehen jetzt drei Personen für Bedarfsprüfungen zur Verfügung. Daneben kann das Jobcenter auch weiterhin – wie im vorliegenden Fall geschehen – auf die Prüforgane des Hauptzollamtes zurückgreifen.