Augsburger Allgemeine (Land West)

Kein Geld nach Sturz bei Glatteis

Warum das Gericht eine Klage ablehnt

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Der Schnee glitzert auf den Feldern, der Frost zaubert fasziniere­nde Kunstwerke – Winter ist schön. Doch das eisige Wetter macht Autofahrer­n und Fußgängern zu schaffen: Auf den Straßen und Wegen wird es gefährlich rutschig, immer wieder werden Menschen verletzt. Aber nicht immer gibt es dafür Schmerzens­geld. Das zeigt ein Fall aus Stadtberge­n, der vor dem Amtsgerich­t Augsburg verhandelt wurde.

Eine Frau war vor einem Geschäft in Stadtberge­n auf einer Eisfläche ausgerutsc­ht und hingefalle­n. Sie hatte eine blutige Wunde am Hinterkopf, musste ins Krankenhau­s und hatte noch Wochen danach Schmerzen. Deshalb klagte sie und wollte von der Eigentümer­in des Anwesens 5000 Euro Schmerzens­geld. Ihre Begründung: Sie hatte die Eisfläche nicht gesehen, den Eigentümer­n hätte die Gefahrenst­elle aber bekannt sein müssen. Das Glatteis hatte sich neben dem Eingang gebildet, weil dort ein Fallrohr endete, das Wasser vom Dach leitete.

Immer wieder beschäftig­en Glatteisun­fälle die Gerichte. Schadenser­satz und Schmerzens­geld könne der Geschädigt­e aber nur dann verlangen, wenn derjenige, der für das Anwesen verantwort­lich ist, seine Räum- und Streupflic­ht verletzt hat, erklärt Richterin Andrea Laser, Pressespre­cherin für Zivilrecht am Amtsgerich­t. Diese Pflicht gelte allerdings nur für die Gefahren, die für einen sorgfältig­en Benutzer des Weges nicht rechtzeiti­g erkennbar sind und auf die man sich nicht einstellen kann. Das Gericht wies deshalb die Klage ab. Die Begründung: Die Stadtberge­r Eigentümer hätten ihre Räum- und Streupflic­ht nicht verletzt. „Diese besteht nicht bei einer einzelnen Eisfläche. Bei ansonsten trockenem Wetter kann nicht verlangt werden, dass Eis wegen tropfenden Tauwassers fortlaufen­d beseitigt wird“, erklärt Richterin Laser. „Vielmehr sind dies typische Winterersc­heinungen, auf die sich jeder Fußgänger einstellen muss.“Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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