Augsburger Allgemeine (Land West)
Narren müssen ohne Schnaps feiern
Fasching Beim Umzug in Schwabmünchen ist Hochprozentiges verboten
Schwabmünchen
Faschingsfreunde in Schwabmünchen werden in diesem Jahr beim Umzug am Dienstag, 28. Februar, keinen Schnaps trinken dürfen. Der Stadtrat hat beschlossen, dass an diesem Tag von 12 bis 24 Uhr kein „Branntwein oder branntweinhaltigen Getränke zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr zu bringen ist, insbesondere diese zu verkaufen oder zu Werbezwecken zu verteilen“. Wo dieses Verbot gilt, will die Stadt noch genau definieren. Es dürfte jedoch vor allem der Be- reich entlang des Umzugs betroffen sein. Die Polizei werde Verstöße zunächst mit Platzverbot ahnden. Falls notwendig, könne aber auch ein Bußgeld verhängt werden.
Der Ausschank der Getränke in geschlossenen Räumen von Gaststätten zum dortigen Konsum sei von dem Verbot nicht berührt. „In anderen Gemeinden wird dieses Verfahren schon seit Jahren erfolgreich praktiziert“, sagte Bürgermeister Lorenz Müller. Die Zahl der Zwischenfälle habe dort abgenom- men. Einer der Vorreiter in Sachen Alkoholverbot ist beispielsweise Landsberg, dort gilt bei Umzügen schon seit vielen Jahren die Verordnung. In der gesamten Altstadt ist das Mitführen branntweinhaltiger Getränke untersagt. In Landsberg haben sich die Besucher mittlerweile daran gewöhnt. In der Praxis sieht es so aus: Der Alkohol landet im Gully und die Flasche im Glascontainer. Ähnliches gilt zum Beispiel in Donauwörth und Dillingen, seit 2013 auch in Friedberg.