Augsburger Allgemeine (Land West)

Narren müssen ohne Schnaps feiern

Fasching Beim Umzug in Schwabmünc­hen ist Hochprozen­tiges verboten

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Schwabmünc­hen

Faschingsf­reunde in Schwabmünc­hen werden in diesem Jahr beim Umzug am Dienstag, 28. Februar, keinen Schnaps trinken dürfen. Der Stadtrat hat beschlosse­n, dass an diesem Tag von 12 bis 24 Uhr kein „Branntwein oder branntwein­haltigen Getränke zu gewerblich­en Zwecken in den Verkehr zu bringen ist, insbesonde­re diese zu verkaufen oder zu Werbezweck­en zu verteilen“. Wo dieses Verbot gilt, will die Stadt noch genau definieren. Es dürfte jedoch vor allem der Be- reich entlang des Umzugs betroffen sein. Die Polizei werde Verstöße zunächst mit Platzverbo­t ahnden. Falls notwendig, könne aber auch ein Bußgeld verhängt werden.

Der Ausschank der Getränke in geschlosse­nen Räumen von Gaststätte­n zum dortigen Konsum sei von dem Verbot nicht berührt. „In anderen Gemeinden wird dieses Verfahren schon seit Jahren erfolgreic­h praktizier­t“, sagte Bürgermeis­ter Lorenz Müller. Die Zahl der Zwischenfä­lle habe dort abgenom- men. Einer der Vorreiter in Sachen Alkoholver­bot ist beispielsw­eise Landsberg, dort gilt bei Umzügen schon seit vielen Jahren die Verordnung. In der gesamten Altstadt ist das Mitführen branntwein­haltiger Getränke untersagt. In Landsberg haben sich die Besucher mittlerwei­le daran gewöhnt. In der Praxis sieht es so aus: Der Alkohol landet im Gully und die Flasche im Glascontai­ner. Ähnliches gilt zum Beispiel in Donauwörth und Dillingen, seit 2013 auch in Friedberg.

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