Augsburger Allgemeine (Land West)
Unfall im Urlaub – das müssen Sie beachten
Service Ob Sturz vom Pferd oder Ausrutscher am Pool: Eine Checkliste, was zu tun ist
Joy ist ein duldsames Tier. Das Pferd trägt Urlauber in Shorts über den Karibikstrand. Reitkenntnisse? Laut Ausflugsprospekt nicht nötig. Wirklich nicht? Joy kennt den Weg angeblich wie im Schlaf. Doch dann wird alles schwarz. Als der Tourist wieder zu sich kommt, blickt er in viele besorgte Gesichter. Die erste Frage: „Kannst du Arme und Beine bewegen?“Ob Sturz vom Pferd, Überschlag mit dem Quad oder Ausrutscher am Pool: Das Pech schlägt zu, wenn man am wenigsten damit rechnet. Reisende sollten auf den Ernstfall vorbereitet sein. Was man tun sollte und in welcher Reihenfolge, zeigt diese Checkliste: ●
1. Gesundheit und Versorgung ge hen vor
An erster Stelle stehen die Diagnose und Behandlung durch einen Arzt. Im Ausland – und zumal bei einem Unfall – kommt der Urlauber meist in ein Krankenhaus. Die meisten Auslandskrankenversicherungen schreiben vor, dass sich ein stationär aufgenommener Rei- sender „unverzüglich“bei seiner Versicherung melden muss – sobald es sein Zustand erlaubt, erklärt Birgit Dreyer, Expertin der ERV-Versicherung. ● Die Versicherer bieten hierfür Notfallrufnummern an. Diese hat man auf Reisen am besten immer auf einem Zettel dabei oder im Telefon gespeichert. „Die Versicherung gehört in jedes Reisegepäck“, sagt Philipp Opfermann von Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur bei Behandlungen in EUStaaten und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen Beistand – und das oft nur begrenzt. Eine Auslandsreiseversicherung schickt nach einem Unfall auf Hinweis des Versicherten eine Kostenübernahmegarantie in der gewünschten Sprache ans Krankenhaus. „Darin verpflichten wir uns, die Kosten bis zu einer Höhe von 15 000 Euro zu übernehmen“, schildert Birgit Dreyer den Ablauf bei der ERV. Die Übernahmegarantie könne bei Bedarf erhöht
2. Versicherung informieren
Laut Verbraucherzentrale sollte jede Police folgende Bedingungen garantieren: „Die Übernahme der Behandlungskosten und Zuzahlungen, den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland und die Bergungs- und Rettungskosten“, sagt Opfermann. ● Wer mit einem Veranstalter unterwegs ist, sagt nun der Reiseleitung Bescheid, was passiert ist. Je nach Schwere der Verletzung kümmert sich diese um alle notwendigen Schritte. Meist kommt ein Reiseleiter ins Krankenhaus, um – falls noch nicht geschehen – die notwendigen Versicherungsvorgänge mit einzuleiten. „Anschließend übernehmen wir auch das Kontaktieren von Angehörigen und falls nötig deren Anreise und Unterbringung in der Nähe des Krankenhauses“, erklärt Jana Luthe von Thomas Cook. Der Veranstalter leitet bei Abbruch der Reise auch die Rückbeförderung der Gäste in die Wege, bringt das Gepäck vom Hotel ins Krankenhaus, erledigt den Check-out und
3. Reiseveranstalter verständigen
storniert vor Ort gebuchte Leistungen wie Mietwagen oder Ausflüge. Die Kosten trägt nicht die eventuell im Reisebüro abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. „Für diesen Fall gibt es die Reiseabbruchversicherung“, sagt Opfermann. ● Wer seine Behandlung zunächst selbst bezahlt und sich um alles selbst kümmert, muss Zahlungen vor Ort gegenüber dem Versicherer in der Heimat nachweisen. Deshalb gilt es, Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren und nach der Rückkehr zeitnah zwecks Erstattung einzureichen. ● Obwohl vieles eindeutig geregelt scheint, kann es bei der Erstattung von Behandlungskosten zu Schwierigkeiten kommen. „Bei der Auslandskrankenversicherung kann es z.B. Probleme mit Vorerkrankungen geben“, so Opfermann. Dabei geht es um Krankheiten, die schon bei Reiseantritt vorlagen, die aber dann am Urlaubsort behandelt werden müssen. „Um Anspruch auf Erwerden.
4. Rechnungen vor Ort sammeln. 5. Erstattungsprobleme klären
stattung zu haben, muss ein Urlauber zweifelsfrei erst während der Reise krank geworden sein oder einen Unfall erlitten haben“, erklärt ERV-Expertin Dreyer. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Versicherung nicht erstattungspflichtig gewesen wäre, werden die verauslagten Kosten in Rechnung gestellt. Wer wegen einer chronischen Vorerkrankung auf Reisen behandelt wird, kann sich Behandlungskosten auch außerhalb der EU von der Krankenkasse erstatten lassen.
Streit kann es auch geben, wenn der Versicherte Belege eingereicht hat, die der Versicherung sehr hoch erscheinen. In solche Fällen können sich Kunden an den Ombudsmann der Versicherung oder an die Beratungsstelle einer Verbraucherzentrale wenden. ● Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (www.dvka.de) können Touristen länderspezifische Versicherungsund Behandlungsinformationen zu 39 beliebten Reiseländern abrufen.
6. Besser vorbereitet sein