Augsburger Allgemeine (Land West)
Motorradfahrer kracht gegen Fahrschüler
Justiz 20-Jähriger übersieht beim Überholen ein Auto. Jetzt stand er vor dem Amtsgericht
Bobingen
In den Stauden gibt es immer wieder Unfälle mit Motorradfahrern, häufig geschehen diese auf der Bergrennstrecke zwischen Mickhausen und Klimmach. Doch auch auf anderen Strecken in dem waldreichen, hügeligen Gebiet kracht es immer wieder. Ein junger Motorradfahrer stand vor dem Augsburger Amtsgericht, weil er zwischen Waldberg und Reinhartshausen einen Unfall verursacht hat.
Bereits „gepackt“hatte der 20-jährige Motorradfahrer seinen Angaben nach einen Traktor. Nun wollte er noch schnell den mit etwa 70 Stundenkilometer vor ihm fahrenden Mercedes überholen. Da er die Strecke sehr gut kannte, wusste er auch um die im Wald gelegene, lang gezogene Rechtskurve. Noch vor dem Überholvorgang hätte er extra „durch die Bäume geguckt“, ob er mit Gegenverkehr rechnen müsse, erinnerte sich der junge Mann. Dann aber sei alles sehr schnell gegangen und hätte eine Art Kettenreaktion ausgelöst.
Denn während des Überholvorgangs sei ihm ein Auto entgegengekommen, worauf er mit seinem auf 40 PS gedrosselten Kleinkraftrad auf die rechte Straßenseite ziehen wollte. Dabei sei er aber so in Schräglage geraten, dass er umfiel und in die linke Seite des Wagens rutschte. Wie sich herausstellte, war es ein Fahrschulauto, an dessen Steuer ein junger Mann saß, der eine seiner ersten Fahrstunden hatte. Die Situation schnell erkannt hatte der Fahrlehrer, der sofort das Auto abbremste. Dieser war überzeugt, dass die Kurve „nicht zum Überholen geeignet ist“. Die Schürfwunden des Motorradfahrers wurden im Krankenhaus versorgt. An dem Fahrschulwagen entstand ein Totalschaden von 15000 Euro, aber auch das Motorrad ist nicht mehr zu benutzen. „Ich war nur geschockt, aber nicht für alle Zeiten, denn mittlerweile habe ich meinen Führerschein“, sagte der Fahrschüler.
Offen räumte der Angeklagte ein, dass er sich wohl überschätzt hätte. „Der war vor allem aufgeregt und sorgte sich um die anderen Beteiligten“, sagte die Sachbearbeiterin. Ein gutes Zeugnis stellte auch der Mitarbeiter der Jugendhilfe dem 20-Jährigen aus. Inzwischen fahre der Angeklagte nicht mehr Motorrad, benötige aber sein Auto, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen.
Jugendrichterin Ortrun Jelinek folgte – abgesehen von einem einmonatigem Fahrverbot – dem Antrag der Anklage und verurteilte den jungen Mann wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldauflage von 200 Euro an eine gemeinnützige Organisation sowie zu einem Fahrsicherheitstraining, um sein theoretisches Wissen zu vertiefen. Die Führerscheinstelle prüft noch, ob und unter welchen Bedingungen der junge Mann seinen „Lappen“behalten darf.