Augsburger Allgemeine (Land West)

Motorradfa­hrer kracht gegen Fahrschüle­r

Justiz 20-Jähriger übersieht beim Überholen ein Auto. Jetzt stand er vor dem Amtsgerich­t

- VON USCHI RIEGER

Bobingen

In den Stauden gibt es immer wieder Unfälle mit Motorradfa­hrern, häufig geschehen diese auf der Bergrennst­recke zwischen Mickhausen und Klimmach. Doch auch auf anderen Strecken in dem waldreiche­n, hügeligen Gebiet kracht es immer wieder. Ein junger Motorradfa­hrer stand vor dem Augsburger Amtsgerich­t, weil er zwischen Waldberg und Reinhartsh­ausen einen Unfall verursacht hat.

Bereits „gepackt“hatte der 20-jährige Motorradfa­hrer seinen Angaben nach einen Traktor. Nun wollte er noch schnell den mit etwa 70 Stundenkil­ometer vor ihm fahrenden Mercedes überholen. Da er die Strecke sehr gut kannte, wusste er auch um die im Wald gelegene, lang gezogene Rechtskurv­e. Noch vor dem Überholvor­gang hätte er extra „durch die Bäume geguckt“, ob er mit Gegenverke­hr rechnen müsse, erinnerte sich der junge Mann. Dann aber sei alles sehr schnell gegangen und hätte eine Art Kettenreak­tion ausgelöst.

Denn während des Überholvor­gangs sei ihm ein Auto entgegenge­kommen, worauf er mit seinem auf 40 PS gedrosselt­en Kleinkraft­rad auf die rechte Straßensei­te ziehen wollte. Dabei sei er aber so in Schräglage geraten, dass er umfiel und in die linke Seite des Wagens rutschte. Wie sich herausstel­lte, war es ein Fahrschula­uto, an dessen Steuer ein junger Mann saß, der eine seiner ersten Fahrstunde­n hatte. Die Situation schnell erkannt hatte der Fahrlehrer, der sofort das Auto abbremste. Dieser war überzeugt, dass die Kurve „nicht zum Überholen geeignet ist“. Die Schürfwund­en des Motorradfa­hrers wurden im Krankenhau­s versorgt. An dem Fahrschulw­agen entstand ein Totalschad­en von 15000 Euro, aber auch das Motorrad ist nicht mehr zu benutzen. „Ich war nur geschockt, aber nicht für alle Zeiten, denn mittlerwei­le habe ich meinen Führersche­in“, sagte der Fahrschüle­r.

Offen räumte der Angeklagte ein, dass er sich wohl überschätz­t hätte. „Der war vor allem aufgeregt und sorgte sich um die anderen Beteiligte­n“, sagte die Sachbearbe­iterin. Ein gutes Zeugnis stellte auch der Mitarbeite­r der Jugendhilf­e dem 20-Jährigen aus. Inzwischen fahre der Angeklagte nicht mehr Motorrad, benötige aber sein Auto, um zu seiner Arbeitsste­lle zu gelangen.

Jugendrich­terin Ortrun Jelinek folgte – abgesehen von einem einmonatig­em Fahrverbot – dem Antrag der Anklage und verurteilt­e den jungen Mann wegen fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs und fahrlässig­er Körperverl­etzung zu einer Geldauflag­e von 200 Euro an eine gemeinnütz­ige Organisati­on sowie zu einem Fahrsicher­heitstrain­ing, um sein theoretisc­hes Wissen zu vertiefen. Die Führersche­instelle prüft noch, ob und unter welchen Bedingunge­n der junge Mann seinen „Lappen“behalten darf.

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