Augsburger Allgemeine (Land West)

Die Grünen gegen alle anderen

Altersvers­orgung von Politikern umstritten

- VON ULI BACHMEIER

München

Im Landtag ist ein neuer Streit um die Altersvers­orgung von Politikern in Bayern entbrannt. Die Grünen stemmen sich gegen eine Neuregelun­g, die von der CSU vorgeschla­gen wurde und offenbar auch von SPD und Freien Wählern unterstütz­t wird.

Mit dem Gesetzentw­urf soll, wie CSU-Fraktionsg­eschäftsfü­hrer Josef Zellmeier gestern vortrug, eine „Gerechtigk­eitslücke“geschlosse­n werden. Der Hintergrun­d: Nach einer speziellen bayerische­n Regelung bekommen sowohl Landtagsab­geordnete als auch Bürgermeis­ter oder Landräte eine besondere „Altersents­chädigung“, wenn sie mindestens zehn Jahre im Amt waren. Sie liegt bei Abgeordnet­en nach zehn Jahren bei rund 2400 Euro und ist damit deutlich höher als eine vergleichb­are gesetzlich­e Rente. Bei kommunalen Wahlbeamte­n ist es ähnlich.

Benachteil­igt sind in diesem System nach Auffassung der CSU all jene Politiker, die sowohl im Landtag als auch in ihrer Kommune ein Mandat hatten, aber hier wie dort keine zehn Jahre erreicht haben. Konkret: Wer neun Jahre Abgeordnet­er und neun Jahre Bürgermeis­ter war, der ist „nur“über den Höchstsatz der gesetzlich­en Rente abgesicher­t. Wer aber zehn Jahre in einem Amt war, bekommt die besondere Altersents­chädigung. Diese „Gerechtigk­eitslücke“soll nach Ansicht der CSU dadurch geschlosse­n werden, dass man künftig die Dienstjahr­e im Landtag und in der Kommune zusammenzä­hlt. SPD und Freie Wähler signalisie­rten bereits Zustimmung.

De Grünen aber begehren dagegen auf. Ihr Fraktionsg­eschäftsfü­hrer, der Allgäuer Abgeordnet­e Thomas Gehring, sagte: „Dieser Gesetzentw­urf ist nicht klug, er ist unsensibel und sogar verfassung­srechtlich bedenklich.“Von „Härtefälle­n“, wie die CSU sie beschreibt, könne keine Rede sein. Schließlic­h würden alle Dienstjahr­e in der Rentenvers­icherung mit dem Höchstsatz angerechne­t. Gehrings Gegenbeisp­iel: Wer mit 30 Jahren in den Landtag komme und sechs Jahre später Oberbürger­meister werde, der könnte nach der Neuregelun­g schon mit Mitte 40 einen Anspruch auf eine Altersents­chädigung erwerben. In diesem besonderen Fall bekäme er diese Altersents­chädigung sogar sofort und nicht erst mit 67.

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