Augsburger Allgemeine (Land West)
Die Grünen gegen alle anderen
Altersversorgung von Politikern umstritten
München
Im Landtag ist ein neuer Streit um die Altersversorgung von Politikern in Bayern entbrannt. Die Grünen stemmen sich gegen eine Neuregelung, die von der CSU vorgeschlagen wurde und offenbar auch von SPD und Freien Wählern unterstützt wird.
Mit dem Gesetzentwurf soll, wie CSU-Fraktionsgeschäftsführer Josef Zellmeier gestern vortrug, eine „Gerechtigkeitslücke“geschlossen werden. Der Hintergrund: Nach einer speziellen bayerischen Regelung bekommen sowohl Landtagsabgeordnete als auch Bürgermeister oder Landräte eine besondere „Altersentschädigung“, wenn sie mindestens zehn Jahre im Amt waren. Sie liegt bei Abgeordneten nach zehn Jahren bei rund 2400 Euro und ist damit deutlich höher als eine vergleichbare gesetzliche Rente. Bei kommunalen Wahlbeamten ist es ähnlich.
Benachteiligt sind in diesem System nach Auffassung der CSU all jene Politiker, die sowohl im Landtag als auch in ihrer Kommune ein Mandat hatten, aber hier wie dort keine zehn Jahre erreicht haben. Konkret: Wer neun Jahre Abgeordneter und neun Jahre Bürgermeister war, der ist „nur“über den Höchstsatz der gesetzlichen Rente abgesichert. Wer aber zehn Jahre in einem Amt war, bekommt die besondere Altersentschädigung. Diese „Gerechtigkeitslücke“soll nach Ansicht der CSU dadurch geschlossen werden, dass man künftig die Dienstjahre im Landtag und in der Kommune zusammenzählt. SPD und Freie Wähler signalisierten bereits Zustimmung.
De Grünen aber begehren dagegen auf. Ihr Fraktionsgeschäftsführer, der Allgäuer Abgeordnete Thomas Gehring, sagte: „Dieser Gesetzentwurf ist nicht klug, er ist unsensibel und sogar verfassungsrechtlich bedenklich.“Von „Härtefällen“, wie die CSU sie beschreibt, könne keine Rede sein. Schließlich würden alle Dienstjahre in der Rentenversicherung mit dem Höchstsatz angerechnet. Gehrings Gegenbeispiel: Wer mit 30 Jahren in den Landtag komme und sechs Jahre später Oberbürgermeister werde, der könnte nach der Neuregelung schon mit Mitte 40 einen Anspruch auf eine Altersentschädigung erwerben. In diesem besonderen Fall bekäme er diese Altersentschädigung sogar sofort und nicht erst mit 67.