Augsburger Allgemeine (Land West)

Rechtliche­s Tauziehen um Großbordel­l geht weiter

Prostituti­on Der seit 2014 schwelende Streit zwischen Stadt und dem künftigen Betreiber landete erneut vor Gericht. Eine Entscheidu­ng liegt noch nicht vor. Das Etablissem­ent wäre mit fast 50 Frauen das größte in der Region

- VON STEFAN KROG

Das rechtliche Tauziehen um ein geplantes Großbordel­l im Lechhauser Industrieg­ebiet mit 47 Zimmern geht weiter. Das Etablissem­ent wäre das größte in der Region. Stadt und Polizei sehen das Bordell, für das die Planungen seit 2014 laufen, kritisch. Die Stadt lehnte das Vorhaben ab und kassierte 2015 eine Schlappe vor dem Verwaltung­sgericht, nachdem der künftige Betreiber geklagt hatte. Das wollte die Stadt nicht auf sich sitzen lassen: Am Dienstag fand die Berufung vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in München statt. Eine Entscheidu­ng wird in einigen Tagen vorliegen.

Die Frage, ob an dieser Stelle ein Bordell entstehen darf, hatte im Wahlkampf 2014 für Zündstoff gesorgt, nachdem benachbart­e Firmen lautstarke­n Protest geäußert hatten. Die Stadt hatte in einer ersten Einschätzu­ng kundgetan, dass das Bordell wohl genehmigt werden müsse, dann aber alle Hebel in Bewegung gesetzt, um dies zu verhindern. „Es wurde verhindert wegen der Bürgermeis­terwahl“, so der Bordellbet­reiber in spe vor Gericht.

Unter anderem gab die Stadt ein Bordellstr­ukturkonze­pt in Auftrag, weil die zunehmende Bordellans­iedlung der vergangene­n Jahre ohnehin mit Besorgnis gesehen wurde – es soll fürs Stadtgebie­t regeln, wie viel Prostituti­on wo möglich ist. Die Arbeit ist offenbar komplizier­ter als gedacht. Inzwischen liegt ein Entwurf des beauftragt­en Büros vor. Allerdings scheint dieser nicht eins zu eins umsetzbar. Bis Ende März soll das überarbeit­ete Konzept dem Stadtrat vorgestell­t werden.

Um das Großbordel­l in der Steinernen Furt zu verhindern, wird der Stadtrat am Donnerstag voraussich­tlich einen geänderten Bebauungsp­lan verabschie­den, der Bordelle dort verbietet. Vor drei Jahren hatte die Stadt dafür schon eine sogenannte Veränderun­gssperre erlassen, die Grundlage für die Ablehnung des Bordells war. Diese Veränderun­gssperre friert den Zustand in einem Gebiet ein, bis ein neuer Bebauungsp­lan beschlosse­n ist.

Strittig ist zwischen Stadt und dem Bordellbet­reiber die Frage, ob dieses „Einfrieren“in dieser Form rechtens war und ob Bordelle im Industrieg­ebiet etwas zu suchen haben. Das Verwaltung­sgericht hatte vor zwei Jahren beide Fragen zum Nachteil der Stadt entschiede­n. Der Verwaltung­sgerichtsh­of sagte in einer ersten Einschätzu­ng hingegen, dass die Veränderun­gssperre wohl gepasst habe – für den Bordell-Antrag wäre das ein Schlag.

Inhaltlich machte die Stadt deutlich, dass sie Flächen im Industrieg­ebiet für Industrie reserviere­n wolle. Es gebe woanders im Stadtgebie­t kaum Platz dafür. Sollte die Lagerhalle in ein Bordell umfunktion­iert werden, hätte es einen Anschluss an die Localbahn. Der Bordellbet­reiber machte über seinen Rechtsanwa­lt geltend, dass im Lechhauser Industrieg­ebiet jetzt schon viele andere Nutzungen – vom Bethaus bis hin zu Büros – vorhanden seien.

Egal wie die Entscheidu­ng der Münchner Richter ausgeht, könnte es sein, dass der Rechtsstre­it weitergeht. Der Verwaltung­sgerichtsh­of stellte bereits in Aussicht, in der Angelegenh­eit eine Revision zum Bundesverw­altungsger­icht zuzulassen.

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