Augsburger Allgemeine (Land West)
Rechtliches Tauziehen um Großbordell geht weiter
Prostitution Der seit 2014 schwelende Streit zwischen Stadt und dem künftigen Betreiber landete erneut vor Gericht. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Das Etablissement wäre mit fast 50 Frauen das größte in der Region
Das rechtliche Tauziehen um ein geplantes Großbordell im Lechhauser Industriegebiet mit 47 Zimmern geht weiter. Das Etablissement wäre das größte in der Region. Stadt und Polizei sehen das Bordell, für das die Planungen seit 2014 laufen, kritisch. Die Stadt lehnte das Vorhaben ab und kassierte 2015 eine Schlappe vor dem Verwaltungsgericht, nachdem der künftige Betreiber geklagt hatte. Das wollte die Stadt nicht auf sich sitzen lassen: Am Dienstag fand die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München statt. Eine Entscheidung wird in einigen Tagen vorliegen.
Die Frage, ob an dieser Stelle ein Bordell entstehen darf, hatte im Wahlkampf 2014 für Zündstoff gesorgt, nachdem benachbarte Firmen lautstarken Protest geäußert hatten. Die Stadt hatte in einer ersten Einschätzung kundgetan, dass das Bordell wohl genehmigt werden müsse, dann aber alle Hebel in Bewegung gesetzt, um dies zu verhindern. „Es wurde verhindert wegen der Bürgermeisterwahl“, so der Bordellbetreiber in spe vor Gericht.
Unter anderem gab die Stadt ein Bordellstrukturkonzept in Auftrag, weil die zunehmende Bordellansiedlung der vergangenen Jahre ohnehin mit Besorgnis gesehen wurde – es soll fürs Stadtgebiet regeln, wie viel Prostitution wo möglich ist. Die Arbeit ist offenbar komplizierter als gedacht. Inzwischen liegt ein Entwurf des beauftragten Büros vor. Allerdings scheint dieser nicht eins zu eins umsetzbar. Bis Ende März soll das überarbeitete Konzept dem Stadtrat vorgestellt werden.
Um das Großbordell in der Steinernen Furt zu verhindern, wird der Stadtrat am Donnerstag voraussichtlich einen geänderten Bebauungsplan verabschieden, der Bordelle dort verbietet. Vor drei Jahren hatte die Stadt dafür schon eine sogenannte Veränderungssperre erlassen, die Grundlage für die Ablehnung des Bordells war. Diese Veränderungssperre friert den Zustand in einem Gebiet ein, bis ein neuer Bebauungsplan beschlossen ist.
Strittig ist zwischen Stadt und dem Bordellbetreiber die Frage, ob dieses „Einfrieren“in dieser Form rechtens war und ob Bordelle im Industriegebiet etwas zu suchen haben. Das Verwaltungsgericht hatte vor zwei Jahren beide Fragen zum Nachteil der Stadt entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof sagte in einer ersten Einschätzung hingegen, dass die Veränderungssperre wohl gepasst habe – für den Bordell-Antrag wäre das ein Schlag.
Inhaltlich machte die Stadt deutlich, dass sie Flächen im Industriegebiet für Industrie reservieren wolle. Es gebe woanders im Stadtgebiet kaum Platz dafür. Sollte die Lagerhalle in ein Bordell umfunktioniert werden, hätte es einen Anschluss an die Localbahn. Der Bordellbetreiber machte über seinen Rechtsanwalt geltend, dass im Lechhauser Industriegebiet jetzt schon viele andere Nutzungen – vom Bethaus bis hin zu Büros – vorhanden seien.
Egal wie die Entscheidung der Münchner Richter ausgeht, könnte es sein, dass der Rechtsstreit weitergeht. Der Verwaltungsgerichtshof stellte bereits in Aussicht, in der Angelegenheit eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zuzulassen.