Augsburger Allgemeine (Land West)
Freilandeier in Zeiten der Vogelgrippe
Kleintierzüchter in Schwabmünchen kritisieren die Informationspolitik und fühlen sich falsch informiert. In drei Monaten endet die Schonfrist für die Artikelbezeichnung „Eier aus Freilandhaltung“
Die Vogelgrippe erreichte Ende November auch den Landkreis Augsburg. Nachdem das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mitgeteilt hatte, dass der H5-Virus erstmals bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, galt eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Eine der Konsequenzen war, dass auch die Kreisgeflügelschau der Kleintierfreunde Schwabmünchen abgesagt werden musste. Nun beschäftigte das Thema Vogelgrippe erneut die Mitglieder des Kleintierzuchtvereins.
Die 40 anwesenden Kleintierzüchter, von denen sich zehn direkt mit der Geflügelzucht beschäftigen, haben nach eigenen Angaben keine großen Probleme bei der Anordnung der Stallpflicht gehabt. Einer Ungereimtheit allerdings stehen mittlerweile die Verbraucher gegenüber. Wieso werden Eier aus Freilandhaltung verkauft, wenn doch die Stallpflicht bestehe? „Dies hängt mit der dreimonatigen gesetzlichen Schutzfrist für die Artikelbezeichnung zusammen“, sagte Vorsitzender Mathäus Bauernfeind. Das Landratsamt Augsburg bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung diese Regelung. „Die Eier aus Freilandhaltungen dürfen bei einer Stallpflicht bis zu zwölf Wochen lang noch als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden“, heißt es von der Pressestelle. Erst danach müssten sie als „Eier aus Bodenhaltung“gekennzeichnet werden. Mathäus Bauernfeind, Vorsitzender des Vereins und Mitglied eines Aktionsbündnisses zum Geflügelschutz, fühle sich vor allem von den Behörden nicht ausreichend informiert. In Auszügen zitierte Bauernfeind aus einem offenen Brief des Aktionsbündnisses, der die Herkunft und Verbreitung des Erregers aus Wildvogelbeständen infrage stellt. Eine mangelnde Informationspolitik sehe das Landratsamt allerdings auf Nachfrage unserer Zeitung nicht. Zum aktuellen Stand der Geflügelpest und der Stallpflicht würden zurzeit nur vereinzelt Anfragen von Einzelpersonen eingehen, heißt es. „Von Vereinen hatten wir in letzter Zeit nur eine Anfrage.“Momentan sehe die Situation so aus, dass im Landkreis Augsburg bis heute keine neuen Fälle von Geflügelpest aufgetreten seien. In angrenzenden Landkreisen seien in den letzten Wochen aber weitere Wildvogelfunde mit Virusnachweis gemeldet worden. Auch träten immer mehr Infektionen von Hausgeflügelbeständen in Deutschland auf. Die Seuchenlage habe sich also nicht entspannt, und auch das Bundesforschungsinstitut für Tierkrankheiten (FLI) empfehle in seiner jüngsten Risikoeinschätzung, die Vorsorgemaßnahmen weiter strikt aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus würden Vereine, von denen dem Veterinäramt bekannt ist, dass sie regelmäßig Ausstellungen oder Vogelbörsen vornähmen, bei Änderungen direkt informiert. Falls bei einem Wildvogel im Landkreis Geflügelpest nachgewiesen würde, würden auch alle Geflügelhalter im Umkreis von drei Kilometern angeschrieben. I Aktuelle Informationen zum Geflü gelpest Geschehen unter www.fli.de