Augsburger Allgemeine (Land West)

Thema war die Frage einer Fusion von Energiever­sorgern

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dargestell­t. Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) warf ihnen „Irreführun­g“vor, weil es nur um die Energiespa­rte gegangen sei. Die Stadt hatte dies damals auch so kommunizie­rt. Die Initiatore­n machen aber geltend, dass zum Zeitpunkt der Frage-Formulieru­ng noch kein Vertragsen­twurf vorgelegen habe. Aussagen von Politikern seien nicht maßgeblich. In erster Instanz vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht scheiterte­n die Fusionsgeg­ner mit einer Klage.

Der Senat am Verwaltung­sgerichtsh­of machte gestern aber deutlich, dass er wohl eine andere Auffassung als die Augsburger Richter vertreten werde, sollte es zum Urteil kommen. Ein solches fiel noch nicht. Ein Szenario ist, dass das Verfahren eingestell­t wird, wenn die Parteien den Streit für erledigt erklären. Voraussetz­ung dafür wäre wohl, dass die Stadt erklärt, dass ihr damaliges Agieren nicht passte.

Bruno Marcon, Sprecher der Initiative, sagte, dass es grundsätzl­ich problemati­sch sei, wenn der Stadtrat und die Stadtregie­rung als Adressaten eines Bürgerbege­hrens gleichzeit­ig dessen Rechtmäßig­keit einschätze­n und darüber entscheide­n. „Jetzt ist klar: Man darf nicht auf juristisch­em Weg politische Entscheidu­ngen abschmette­rn.“

Stadt-Sprecher Richard Goerlich sagte, man werde sich mit dem Vorschlag des Verwaltung­sgerichtsh­ofs zur Verfahrens­beendigung befassen. Bei der Prüfung der Rechtmäßig­keit von Begehren habe man die aktuelle Rechtsprec­hung ohnehin stets im Auge, so die Stadt zur Frage, ob das Verfahren Auswirkung­en auf die Zukunft haben wird. Auch in Zukunft werde die Stadt jedes Bürgerbege­hren – wie es gesetzlich vorgeschri­eben ist – rechtlich prüfen.

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