Augsburger Allgemeine (Land West)
Gericht rüffelt Stadt Augsburg
Es geht um Ablehnung eines Bürgerbegehrens
Die Stadt Augsburg hat im Jahr 2015 ein Bürgerbegehren, das sich gegen die Fusion der Stadtwerke Augsburg und des Regionalversorgers Erdgas Schwaben richtete, vermutlich zu Unrecht abgelehnt. Der Streit über die Fusion war damals das beherrschende politische Thema in der Stadt. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in München wurde gestern die Klage der Initiatoren verhandelt. Das Gericht machte in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass die Ablehnung aus juristischen Gründen wohl nicht korrekt gewesen sei. Die Hürden bei der rechtlichen Bewertung einer Fragestellung dürften nicht zu hoch gesetzt werden, weil die eigentliche Diskussion über ein Thema ja erst nach der Unterschriftensammlung beginne.
Faktisch spielt das alles keine Rolle mehr, weil die Initiatoren nach der Ablehnung durch die Stadt sofort ein zweites Bürgerbegehren starteten, das innerhalb weniger Wochen die nötigen Unterschriften erreichte und rechtlich nicht beanstandet wurde. Im folgenden Bürgerentscheid sprach sich die Mehrheit der Wähler klar gegen die von der Stadt gewünschte Fusion aus. Das Ziel der Initiatoren war somit erreicht.
Die Initiatoren klagten trotzdem, weil sie das Thema grundsätzlich geklärt sehen wollten. Sie hatten damals die Trinkwassersparte der Stadtwerke als möglicherweise betroffen