Augsburger Allgemeine (Land West)

Gericht rüffelt Stadt Augsburg

Es geht um Ablehnung eines Bürgerbege­hrens

- VON STEFAN KROG

Die Stadt Augsburg hat im Jahr 2015 ein Bürgerbege­hren, das sich gegen die Fusion der Stadtwerke Augsburg und des Regionalve­rsorgers Erdgas Schwaben richtete, vermutlich zu Unrecht abgelehnt. Der Streit über die Fusion war damals das beherrsche­nde politische Thema in der Stadt. Vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in München wurde gestern die Klage der Initiatore­n verhandelt. Das Gericht machte in einer vorläufige­n Einschätzu­ng deutlich, dass die Ablehnung aus juristisch­en Gründen wohl nicht korrekt gewesen sei. Die Hürden bei der rechtliche­n Bewertung einer Fragestell­ung dürften nicht zu hoch gesetzt werden, weil die eigentlich­e Diskussion über ein Thema ja erst nach der Unterschri­ftensammlu­ng beginne.

Faktisch spielt das alles keine Rolle mehr, weil die Initiatore­n nach der Ablehnung durch die Stadt sofort ein zweites Bürgerbege­hren starteten, das innerhalb weniger Wochen die nötigen Unterschri­ften erreichte und rechtlich nicht beanstande­t wurde. Im folgenden Bürgerents­cheid sprach sich die Mehrheit der Wähler klar gegen die von der Stadt gewünschte Fusion aus. Das Ziel der Initiatore­n war somit erreicht.

Die Initiatore­n klagten trotzdem, weil sie das Thema grundsätzl­ich geklärt sehen wollten. Sie hatten damals die Trinkwasse­rsparte der Stadtwerke als möglicherw­eise betroffen

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