Augsburger Allgemeine (Land West)
Kurhaus Affäre endet ohne Strafprozess
Justiz
Sein Name ist eng mit dem Erfolg des Parktheaters im Gögginger Kurhaus verbunden. Seit dem Jahr 1996 leitete Christian Ehlers die Kultureinrichtung. Er galt als kompetent und zuverlässig. Im Sommer 2015 wurde der Mittfünfziger aber überraschend entlassen – wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten. Nun zeigt sich: Die Staatsanwaltschaft kann bei dem Kulturmanager kein gravierendes Fehlverhalten erkennen. Das Ermittlungsverfahren gegen Christian Ehlers ist wegen geringer Schuld eingestellt worden.
Für den Ex-Geschäftsführer bedeutet das: Die Angelegenheit hat für ihn keine strafrechtlichen Folgen mehr. Ihm droht keine Bestrafung. Er musste allerdings einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Zur Höhe dieser Summe macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Das Verfahren gegen den Geschäftsführer kam ins Rollen, nachdem bei einer Prüfung der Buchführung einige Ungereimtheiten aufgetaucht waren. Ehlers, so lautete der Verdacht, soll sich selbst Vorschüsse ausbezahlt und nur teilweise zurückerstattet haben. Zudem soll er Zuwendungen an Mitarbeiter durchgewunken haben, die er nach Einschätzung der Prüfer nicht hätte bewilligen dürfen. Den Schaden schätzte man zunächst auf eine niedrige fünfstellige Summe. Später hieß es, er sei kleiner als zunächst vermutet. Eine genaue Zahl wurde aber nicht bekannt.
Der Aufsichtsrat der KurhausTheater GmbH, die je zur Hälfte im Besitz der Stadt Augsburg und des Bezirks Schwaben ist, reagierte nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten schnell und sprach dem Geschäftsführer die Kündigung aus. Zudem wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Nach Informationen unserer Zeitung haben sich die Kurhaus GmbH und der ehemalige Geschäftsführer inzwischen auf einen Vergleich geeignet. Ehlers hat den ihm angelasteten Schaden wieder gut gemacht. Wie es heißt, habe er freiwillig eine Summe bezahlt, die sogar höher liege als das, was man in einem Prozess vermutlich als Schaden hätte nachweisen können.
Stadt-Sprecher Richard Goerlich bestätigt, dass mit dem Ex-Kurhaus-Chef ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen worden ist. Alle gegenseitigen Ansprüche seien damit, soweit bekannt, abgegolten. Zum Inhalt des Vergleichs sei aber Stillschweigen vereinbart worden, so Goerlich. Die Rückzahlungen sind auch ein Grund dafür, dass das Verfahren nun eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft kann das tun, wenn – so steht es im Gesetz – „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“.
An der Kündigung des Geschäftsführers ändert das aber nichts mehr. Nach einer längeren Übergangszeit mit einer Interims-Geschäftsführerin hat Ende 2016 der Kulturmanager Stefan Weippert die Leitung des Kurhauses übernommen. Der studierte Musiker und Betriebswirt hatte zuvor rund anderthalb Jahrzehnte das Kulturhaus in der nordrhein-westfälischen Stadt Lüdenscheid geführt. Rund 45000 Menschen besuchen jährlich die Veranstaltungen im Gögginger Parktheater. Stadt und Bezirk unterstützen den Betrieb mit je 215 000 Euro.