Augsburger Allgemeine (Land West)

Gericht stoppt Pläne für Großbordel­l

Urteil stärkt Stadt den Rücken. Etablissem­ent mit knapp 50 Prostituie­rten sollte in Lechhausen öffnen

- VON STEFAN KROG

Im Lechhauser Industrieg­ebiet wird kein Großbordel­l mit knapp 50 Prostituie­rten entstehen: Der Verwaltung­sgerichtsh­of in München hat am Montag bekannt gegeben, dass der zuständige Senat die Klage des künftigen Bordellbet­reibers abgewiesen hat. Somit wird es keine Baugenehmi­gung für die Umnutzung einer Industrieh­alle geben. Das Gericht stützte damit das Vorgehen der Stadt. Das Thema hatte im Kommunalwa­hlkampf 2014 für großen Wirbel gesorgt.

Der zuständige Senat deutete bereits in der Verhandlun­g vergangene Woche an, dass er die Klage skeptisch sieht (wir berichtete­n). Die umstritten­e Frage, ob ein Bordell in einem Industrieg­ebiet grundsätzl­ich zulässig ist, ließ das Gericht offen. Zur Erklärung: In Gewerbegeb­ieten sind Bordelle grundsätzl­ich erlaubt, was den speziellen Fall eines Industrieg­ebiets betrifft, gibt es aber unterschie­dliche Rechtsmein­ungen.

Die Stadt hatte geltend gemacht, dass sie für die Ansiedlung von Industrief­irmen, abgesehen von Lechhausen, kaum noch Flächen zur Verfügung habe. Sollte dort ein Bordell entstehen, hätte es Localbahna­nschluss, merkten Vertreter der Stadt vor Gericht süffisant an. Es sei offensicht­lich, dass die dortigen Grundstück­e nicht für Bordelle gedacht seien. Der Anwalt des Bordellbet­reibers in spe entgegnete, dass sich im Industrieg­ebiet auch Büros und ein muslimisch­es Gebetshaus befinden. Vor diesem Hintergrun­d sei es fraglich, ob es sich auch tatsächlic­h um ein Industrieg­ebiet handle.

Allerdings waren diese Fragen für die Entscheidu­ng nicht ausschlagg­ebend: Die Stadt hatte, um das Bordell zu verhindern, nach Bekanntwer­den der Pläne und Protesten von benachbart­en Firmen mittels einer sogenannte­n „Veränderun­gssperre“den Ist-Zustand in dem Gebiet eingefrore­n. Dies ist grundsätzl­ich möglich, wobei fraglich war, ob es in dieser Form rechtmäßig war. Das Verwaltung­sgericht in Augsburg hatte in einer ersten Entscheidu­ng dem Bordellbet­reiber, der gegen den Ablehnungs­bescheid geklagt hatte, Recht gegeben. Die Stadt ging daraufhin in Berufung. Der Verwaltung­sgerichtsh­of als höhere Instanz hielt die Veränderun­gssperre für in Ordnung. Eine Revision zur nächsthöhe­ren Instanz, dem Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig, ließ das Gericht nicht zu.

Die Stadt will unterdesse­n bis Ende März ein Konzept vorstellen, in dem fürs ganze Stadtgebie­t geregelt ist, wo noch Bordelle entstehen könnten und wie viel Bordelle es – auch im Vergleich mit anderen Städten – in Augsburg gibt. Die Straßenpro­stitution war bereits vor vier Jahren verboten worden.

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Foto: Silvio Wyszengrad Hier sollte das Großbordel­l in Lechhau sen entstehen.

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