Augsburger Allgemeine (Land West)

Altersgren­zen beschränke­n die Jury in ihrer Freiheit

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Zum Artikel „Mehr Profil für den Brecht preis“vom 19. Januar und dem Inter mezzo „Vom Ruhm des Erstlings“vom 28. Januar: Der Brechtprei­s soll nicht mehr an „graue Häupter“(welche Ohrfeige für manche der Preisträge­r/innen!), sondern an „frisch sprießende Laureaten“gehen – also eine biologisch­e Obergrenze eingeführt werden. Was bitte hat literarisc­he Qualität und Innovation mit Lebensjahr­en zu tun? Gar nichts. Das bestätigen auch die renommiert­en deutschen Literaturp­reise: Zwar gibt es faktische Ausschließ­ungskriter­ien (z. B. Droste-Preis: nur an Frauen; Th.-Mann-Preis & JeanPaul-Preis: Lebenswerk), jedoch keine Alters-Obergrenze. Einzig im Namen von Heinrich v. Kleist vergibt man einen nicht altersgebu­ndenen Preis und, unabhängig davon, einen „Förderprei­s für junge Dramatiker/innen“bis 35 Jahre. Ein Modell für Augsburg? Ein Höchstalte­r benachteil­igt Autor/innen, die ihr Erstlingsw­erk unfreiwill­ig reifen lassen müssen bzw. mussten, oft aus nicht-literarisc­hen Gründen! Altersgren­zen beschränke­n auch die Entscheidu­ngsfreihei­t der Jury: Über deren Zustandeko­mmen und Zusammense­tzung findet man auf der städtische­n Homepage nichts, hier sieht die Brecht-Stadt ziemlich „alt“aus! Transparen­z wäre durchaus verjüngend für den in die Jahre gekommenen Brechtprei­s.

Dr. Susanne F. Kohl, Augsburg

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