Augsburger Allgemeine (Land West)
Zu viel Alkohol: 29 Jähriger tickt aus
Gericht Mann randaliert vor der Disco. Einen Monat zuvor stach er mit einem Messer zu
Immer war Alkohol im Spiel, wenn dem 29-Jährigen die Sicherungen durchbrannten: Jetzt muss der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zehn Monate ins Gefängnis.
Sechs Bier, einen halben Liter selbst gebrannten Schnaps und andere hochprozentige Getränke hatte er nach eigenen Angaben getrunken, als er vor einem Jahr auf dem Parkplatz der Diskothek Soundfactory in Gersthofen austickte. Der 29-Jährige war wegen seines Zustands gegen 1.30 Uhr vor die Tür gesetzt worden. Dort begann er dann zu randalieren: Er trat Autospiegel ab, schlug mit den Fäusten gegen fremde Wagen und beschädigte einen Kotflügel. Auf rund 1600 Euro belief sich der Schaden.
Dabei hätte er eigentlich wissen müssen, dass er besser die Finger vom Alkohol lässt. Denn einige Wochen vorher war es in Lechhausen zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, die ihn beinahe das Leben gekostet hätte. Zwei Männer stachen auf den 29-Jährigen ein und verletzten ihn schwer. Die beiden wurden bereits am Landgericht verurteilt und sagten jetzt als Zeugen aus.
Bei anderer Auseinandersetzung ging es um die frühere Freundin
Ihre Ausführungen brachten während der über sechsstündigen Verhandlung aber wenig Erhellung. Klar wurde nur: In der Wohnung einer Bekannten kam es im Dezember 2015 zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der es auch um die frühere Freundin ging. Vor dem Haus soll der 29-Jährige dann ein Messer gezogen und es gegen einen der Männer geführt haben.
Der konnte es abwehren, zog sich aber eine Schnittverletzung zu. Wenig später gingen die beiden Männer auf den betrunkenen 29-Jährigen los und stachen ihn nieder. Er trug mehrere Stichwunden davon, nur eine Notoperation konnte ihn damals retten.
Vor Gericht räumte der 29-Jährige die Körperverletzung in letzter Minute ein und entging damit einer höheren Gesamtstrafe. Einbezogen wurde ein anderes Urteil des Landgerichts wegen Betrugs.