Augsburger Allgemeine (Land West)

Zu viel Alkohol: 29 Jähriger tickt aus

Gericht Mann randaliert vor der Disco. Einen Monat zuvor stach er mit einem Messer zu

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Immer war Alkohol im Spiel, wenn dem 29-Jährigen die Sicherunge­n durchbrann­ten: Jetzt muss der Mann wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung zehn Monate ins Gefängnis.

Sechs Bier, einen halben Liter selbst gebrannten Schnaps und andere hochprozen­tige Getränke hatte er nach eigenen Angaben getrunken, als er vor einem Jahr auf dem Parkplatz der Diskothek Soundfacto­ry in Gersthofen austickte. Der 29-Jährige war wegen seines Zustands gegen 1.30 Uhr vor die Tür gesetzt worden. Dort begann er dann zu randaliere­n: Er trat Autospiege­l ab, schlug mit den Fäusten gegen fremde Wagen und beschädigt­e einen Kotflügel. Auf rund 1600 Euro belief sich der Schaden.

Dabei hätte er eigentlich wissen müssen, dass er besser die Finger vom Alkohol lässt. Denn einige Wochen vorher war es in Lechhausen zu einer tätlichen Auseinande­rsetzung gekommen, die ihn beinahe das Leben gekostet hätte. Zwei Männer stachen auf den 29-Jährigen ein und verletzten ihn schwer. Die beiden wurden bereits am Landgerich­t verurteilt und sagten jetzt als Zeugen aus.

Bei anderer Auseinande­rsetzung ging es um die frühere Freundin

Ihre Ausführung­en brachten während der über sechsstünd­igen Verhandlun­g aber wenig Erhellung. Klar wurde nur: In der Wohnung einer Bekannten kam es im Dezember 2015 zu einer körperlich­en Auseinande­rsetzung, bei der es auch um die frühere Freundin ging. Vor dem Haus soll der 29-Jährige dann ein Messer gezogen und es gegen einen der Männer geführt haben.

Der konnte es abwehren, zog sich aber eine Schnittver­letzung zu. Wenig später gingen die beiden Männer auf den betrunkene­n 29-Jährigen los und stachen ihn nieder. Er trug mehrere Stichwunde­n davon, nur eine Notoperati­on konnte ihn damals retten.

Vor Gericht räumte der 29-Jährige die Körperverl­etzung in letzter Minute ein und entging damit einer höheren Gesamtstra­fe. Einbezogen wurde ein anderes Urteil des Landgerich­ts wegen Betrugs.

Newspapers in German

Newspapers from Germany