Augsburger Allgemeine (Land West)
Welches Dach passt wo?
Bauausschuss Wie ein Gebäude oben herum aussieht, das ist immer wieder Thema in Neusäß. Es geht um Grundsätzliches
Neusäß
Wieder einmal waren es Dachformen, die den Bauausschuss der Stadt Neusäß beschäftigt haben. Es zeigt sich bei der Diskussion, dass Stadtbaumeister Dietmar Krenz und die Ausschussmitglieder bei diesem Thema oft grundsätzlich unterschiedlicher Meinung sind.
So bei dem Vorhaben eines Eigentümers in Westheim, der auf seinem Grundstück ein Gästehaus errichten will. Ursprünglich hatte er dafür ein Zeltdach geplant. Das habe er jetzt zum Glück ausgetauscht, so die Ansicht von Dietmar Krenz. Genau umgekehrt sahen es die Vertreter aus den Fraktionen der CSU, der SPD und der Freien Wähler: Sie fanden das ursprüngliche Zeltdach eigentlich besser, stimmten aber dem jetzigen Walmdach auch zu. Genau anders herum beurteilten Verwaltung und Ausschussmitglieder dann den Fall eines Anbaus an ein Einfamilienhaus in der Ulmer Straße in Steppach. Dort will der Eigentümer das alte Gebäude durch einen modernen Anbau mit Flachdach erweitern. Eine gute Lösung, fand Stadtbaumeister Krenz.
Überrascht reagierte SPD-Fraktionsvorsitzende Hildegard Langenecker: Sonst spreche man sich in dem Gremium doch immer gegen Flachdächer in Steppach aus. „Wir sind da in einem sehr engen Gebiet sehr inkonsequent“, sagte sie.
Auch ihre CSU-Kollegin Karin Zimmermann sah keinen Bezugsfall für ein Flachdach in der näheren Umgebung. Der Bezugsfall gelte auch nicht für Anbauten, konterte Krenz, sondern nur für Gebäude, die für sich alleine stünden. Durch die Lösung mit dem Flachdach könne hingegen die Wirkung des ursprünglichen Hauses erhalten bleiben. Unter anderem Wolfgang Weiland (FW) und Bernd Edin (CSU) regten an, den Bereich der Ulmer Straße in Steppach demnächst dem Planungsausschuss für die Erstellung eines Bebauungsplans vorzuschlagen. ● In Richtung Aufstellung eines Bebauungsplans ging die Diskussion auch bei der Voranfrage
Bahnlinie
eines Eigentümers, auf einem Grundstück in der Lessingstraße nicht nur ein weiteres Gebäude im Bereich Richtung Bahnlinie zu erstellen, sondern gleich zwei weitere. Da die Bahn wohl zudem plant, ihre eigenen Flächen in dem Bereich zu verkaufen, sollte in Zukunft ein Bebauungsplan die Aufteilung regeln. Konsens war im Bauausschuss, dass bei einer Bebauung der Hinterliegergrundstücke nicht ein Vorderlieger die Last vieler Zufahrten tragen sollte. ● Ihr Haus in zwei Ferienwohnungen umgestalten wollten, laut einer Voranfrage, die Eigentümer eines Gebäudes in der Schönblickstraße in Täfertingen. Da
Ferienwohnung
das Haus jedoch in einem reinen Wohngebiet liegt, ist das Vorhaben nicht zulässig, so Bauverwaltungsleiter Gerald Adolf. Dem schloss sich der Ausschuss an. ● Nicht einverstanden war der Bauausschuss bereits im vergangenen Jahr mit der Umwandlung eines geplanten Mehrfamilienhauses in der Talstraße in Steppach von einem Vier- in ein Sechsparteienhaus. Das Landratsamt hat inzwischen jedoch die Genehmigung erteilt. Weil die Erfolgsaussichten, das Gebäude auf dem Klageweg zu verhindern, allerdings nach Ansicht der Bauverwaltung gering sind, hat der Bauausschuss die Entscheidung zur Kenntnis
Mehrfamilienhaus
genommen und geht nicht dagegen vor. ● Ende vergangenen Jahres hatte sich der Planungsausschuss dagegen entschieden, im Beethovenviertel die generelle Möglichkeit zur Schaffung von Stellplätzen vor den eigenen Reihenhäusern zu schaffen. Es sollte bei Einzelfallentscheidungen bleiben, so der Ausschuss. Denn für jeden Parkplatz im eigenen „Vorgarten“falle ein öffentlicher Stellplatz am Straßenrand weg, so Dietmar Krenz damals. Nun ging es im Bauausschuss um zwei solcher Anträge aus der Richard-Wagner-Straße. Die lehnte der Bauausschuss ab, um keine Präzedenzfälle zu schaffen.
Parkplätze