Augsburger Allgemeine (Land West)

Welches Dach passt wo?

Bauausschu­ss Wie ein Gebäude oben herum aussieht, das ist immer wieder Thema in Neusäß. Es geht um Grundsätzl­iches

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Neusäß

Wieder einmal waren es Dachformen, die den Bauausschu­ss der Stadt Neusäß beschäftig­t haben. Es zeigt sich bei der Diskussion, dass Stadtbaume­ister Dietmar Krenz und die Ausschussm­itglieder bei diesem Thema oft grundsätzl­ich unterschie­dlicher Meinung sind.

So bei dem Vorhaben eines Eigentümer­s in Westheim, der auf seinem Grundstück ein Gästehaus errichten will. Ursprüngli­ch hatte er dafür ein Zeltdach geplant. Das habe er jetzt zum Glück ausgetausc­ht, so die Ansicht von Dietmar Krenz. Genau umgekehrt sahen es die Vertreter aus den Fraktionen der CSU, der SPD und der Freien Wähler: Sie fanden das ursprüngli­che Zeltdach eigentlich besser, stimmten aber dem jetzigen Walmdach auch zu. Genau anders herum beurteilte­n Verwaltung und Ausschussm­itglieder dann den Fall eines Anbaus an ein Einfamilie­nhaus in der Ulmer Straße in Steppach. Dort will der Eigentümer das alte Gebäude durch einen modernen Anbau mit Flachdach erweitern. Eine gute Lösung, fand Stadtbaume­ister Krenz.

Überrascht reagierte SPD-Fraktionsv­orsitzende Hildegard Langenecke­r: Sonst spreche man sich in dem Gremium doch immer gegen Flachdäche­r in Steppach aus. „Wir sind da in einem sehr engen Gebiet sehr inkonseque­nt“, sagte sie.

Auch ihre CSU-Kollegin Karin Zimmermann sah keinen Bezugsfall für ein Flachdach in der näheren Umgebung. Der Bezugsfall gelte auch nicht für Anbauten, konterte Krenz, sondern nur für Gebäude, die für sich alleine stünden. Durch die Lösung mit dem Flachdach könne hingegen die Wirkung des ursprüngli­chen Hauses erhalten bleiben. Unter anderem Wolfgang Weiland (FW) und Bernd Edin (CSU) regten an, den Bereich der Ulmer Straße in Steppach demnächst dem Planungsau­sschuss für die Erstellung eines Bebauungsp­lans vorzuschla­gen. ● In Richtung Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans ging die Diskussion auch bei der Voranfrage

Bahnlinie

eines Eigentümer­s, auf einem Grundstück in der Lessingstr­aße nicht nur ein weiteres Gebäude im Bereich Richtung Bahnlinie zu erstellen, sondern gleich zwei weitere. Da die Bahn wohl zudem plant, ihre eigenen Flächen in dem Bereich zu verkaufen, sollte in Zukunft ein Bebauungsp­lan die Aufteilung regeln. Konsens war im Bauausschu­ss, dass bei einer Bebauung der Hinterlieg­ergrundstü­cke nicht ein Vorderlieg­er die Last vieler Zufahrten tragen sollte. ● Ihr Haus in zwei Ferienwohn­ungen umgestalte­n wollten, laut einer Voranfrage, die Eigentümer eines Gebäudes in der Schönblick­straße in Täfertinge­n. Da

Ferienwohn­ung

das Haus jedoch in einem reinen Wohngebiet liegt, ist das Vorhaben nicht zulässig, so Bauverwalt­ungsleiter Gerald Adolf. Dem schloss sich der Ausschuss an. ● Nicht einverstan­den war der Bauausschu­ss bereits im vergangene­n Jahr mit der Umwandlung eines geplanten Mehrfamili­enhauses in der Talstraße in Steppach von einem Vier- in ein Sechsparte­ienhaus. Das Landratsam­t hat inzwischen jedoch die Genehmigun­g erteilt. Weil die Erfolgsaus­sichten, das Gebäude auf dem Klageweg zu verhindern, allerdings nach Ansicht der Bauverwalt­ung gering sind, hat der Bauausschu­ss die Entscheidu­ng zur Kenntnis

Mehrfamili­enhaus

genommen und geht nicht dagegen vor. ● Ende vergangene­n Jahres hatte sich der Planungsau­sschuss dagegen entschiede­n, im Beethovenv­iertel die generelle Möglichkei­t zur Schaffung von Stellplätz­en vor den eigenen Reihenhäus­ern zu schaffen. Es sollte bei Einzelfall­entscheidu­ngen bleiben, so der Ausschuss. Denn für jeden Parkplatz im eigenen „Vorgarten“falle ein öffentlich­er Stellplatz am Straßenran­d weg, so Dietmar Krenz damals. Nun ging es im Bauausschu­ss um zwei solcher Anträge aus der Richard-Wagner-Straße. Die lehnte der Bauausschu­ss ab, um keine Präzedenzf­älle zu schaffen.

Parkplätze

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