Augsburger Allgemeine (Land West)

Mit Gottes Segen: Über das christlich­e Eheverstän­dnis

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● Bedingunge­n für die katholisch­e

Trauung Wenigstens einer der Part ner muss der katholisch­en Kirche ange hören. Dazu gehört auch das Ver sprechen, die Kinder katholisch taufen zu lassen und in diesem Glauben zu erziehen. Das Sakrament der Ehe gilt als unauflösli­ch! Eine weitere Möglichkei­t einer Ehe zwi schen Katholiken und Protestant­en ist die gemeinsame ökumenisch­e Trau ung – entweder in der katholisch­en Kirche mit Beteiligun­g des evangeli schen Pfarrers oder in der evangeli schen Kirche mit Beteiligun­g des ka tholischen Geistliche­n. ● Trauzeugen Benötigt werden zwei Trauzeugen. Alter oder Konfession spielen keine Rolle.

● Bedingunge­n für die evangelisc­he

Trauung Nach evangelisc­hem Ver ständnis wird die Ehe nicht in der Kir che geschlosse­n, sondern auf dem Standesamt. In der Kirche stellt das Brautpaar lediglich seinen gemein samen Lebensweg unter Gottes Segen. Grundsätzl­ich müssen beide Ehe partner Christen sein. Ist nur einer der beiden Ehepartner Christ, so ist statt einer evangelisc­hen Trauung der Got tesdienst anlässlich einer Eheschlie ßung möglich. In der Regel findet die kirchliche Trauung in der Wohnort gemeinde des Ehemannes oder der Ehefrau statt. ● Trauzeugen Die Zahl der Trauzeu gen ist beliebig. Eine Pflicht besteht nicht mehr. (jok)

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