Augsburger Allgemeine (Land West)

Mann reißt Pakete auf

27-Jähriger stiehlt Uhren und Parfüm

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Sechs Wochen lang arbeitete ein 27-Jähriger im Weihnachts­geschäft 2015 im Verteilzen­trum eines Paketdiens­tes in Augsburg. Da während seiner Arbeitszei­t vermehrt aufgerisse­ne, beschädigt­e Sendungen aufgefalle­n waren, nahmen die Zuständige­n des Paketdiens­tes den Angeklagte­n per Videoüberw­achung unter die Lupe und konnten ihn überführen, so die Anklage der Staatsanwa­ltschaft. Am Ende seiner Schicht entdeckten Sicherheit­smitarbeit­er und die Polizei in den Taschen des Mannes mehrere Schmuckstü­cke, bestätigte vor dem Amtsgerich­t ein als Zeuge geladener Kriminalbe­amter. Schon da zeigte sich der Angeklagte reumütig und geständig.

Er rückte weiteres Diebesgut heraus, das er bereits zu Hause hatte. Annähernd 50 Mal hatte er innerhalb von etwa zwei Wochen Postsendun­gen geöffnet, durchsucht und, wenn es ihm lohnenswer­t erschien, zum Beispiel Schmuck, teures Parfüm oder Uhren gestohlen. Auf über 4600 Euro bezifferte der Polizist den Wert der Gegenständ­e, die der Mann im Internet weiterverk­auft hatte (Betrug) oder dies noch tun wollte (versuchter Betrug). Als Grund für seine Taten nannte der Angeklagte gegenüber Richter Alexander Müller Geldnot. Als Drucker sei es für ihn schwierig gewesen, in seinem „aussterben­den“Beruf eine ordentlich­e Arbeit zu finden. Es folgten Zeitarbeit, Selbststän­digkeit, immer wieder auch Arbeitslos­igkeit – bis zum Job im Paketzentr­um. Heute sei ihm klar, dass dieser Weg ein Irrweg gewesen sei, so der 27-Jährige, er würde alles am liebsten ungeschehe­n machen.

Richter Müller bestätigte im Urteil die Forderung von Staatsanwä­ltin Beate Christ nach einer zweijährig­en Haftstrafe und 150 Sozialstun­den wegen Diebstahls, (versuchten) Betrugs und Verstoßes gegen das Postgeheim­nis. Er setzte die Strafe – wie es der Verteidige­r des Angeklagte­n, Stephan Eichhorn, gefordert hatte – zur Bewährung aus. Es sei dem Angeklagte­n zu glauben, dass er seine Taten bereue. Allerdings lasse die Vielzahl von annähernd 90 Delikten aus seiner Sicht kein milderes Urteil zu. Der Angeklagte versichert­e, er wolle sich nun einen Ausbildung­splatz zum Mediengest­alter suchen.

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