Augsburger Allgemeine (Land West)
Mann reißt Pakete auf
27-Jähriger stiehlt Uhren und Parfüm
Sechs Wochen lang arbeitete ein 27-Jähriger im Weihnachtsgeschäft 2015 im Verteilzentrum eines Paketdienstes in Augsburg. Da während seiner Arbeitszeit vermehrt aufgerissene, beschädigte Sendungen aufgefallen waren, nahmen die Zuständigen des Paketdienstes den Angeklagten per Videoüberwachung unter die Lupe und konnten ihn überführen, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Am Ende seiner Schicht entdeckten Sicherheitsmitarbeiter und die Polizei in den Taschen des Mannes mehrere Schmuckstücke, bestätigte vor dem Amtsgericht ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter. Schon da zeigte sich der Angeklagte reumütig und geständig.
Er rückte weiteres Diebesgut heraus, das er bereits zu Hause hatte. Annähernd 50 Mal hatte er innerhalb von etwa zwei Wochen Postsendungen geöffnet, durchsucht und, wenn es ihm lohnenswert erschien, zum Beispiel Schmuck, teures Parfüm oder Uhren gestohlen. Auf über 4600 Euro bezifferte der Polizist den Wert der Gegenstände, die der Mann im Internet weiterverkauft hatte (Betrug) oder dies noch tun wollte (versuchter Betrug). Als Grund für seine Taten nannte der Angeklagte gegenüber Richter Alexander Müller Geldnot. Als Drucker sei es für ihn schwierig gewesen, in seinem „aussterbenden“Beruf eine ordentliche Arbeit zu finden. Es folgten Zeitarbeit, Selbstständigkeit, immer wieder auch Arbeitslosigkeit – bis zum Job im Paketzentrum. Heute sei ihm klar, dass dieser Weg ein Irrweg gewesen sei, so der 27-Jährige, er würde alles am liebsten ungeschehen machen.
Richter Müller bestätigte im Urteil die Forderung von Staatsanwältin Beate Christ nach einer zweijährigen Haftstrafe und 150 Sozialstunden wegen Diebstahls, (versuchten) Betrugs und Verstoßes gegen das Postgeheimnis. Er setzte die Strafe – wie es der Verteidiger des Angeklagten, Stephan Eichhorn, gefordert hatte – zur Bewährung aus. Es sei dem Angeklagten zu glauben, dass er seine Taten bereue. Allerdings lasse die Vielzahl von annähernd 90 Delikten aus seiner Sicht kein milderes Urteil zu. Der Angeklagte versicherte, er wolle sich nun einen Ausbildungsplatz zum Mediengestalter suchen.