Augsburger Allgemeine (Land West)
Haft wegen illegaler Uhren Geschäfte
Prozess Das Landgericht verurteilt einen 23-Jährigen, der einiges auf dem Kerbholz hat. Unter anderem sühnt die Justiz auch Dutzende von Internet-Betrügereien
Im Prozess um Dutzende von Betrügereien im Internet sowie um faule Geschäfte mit gestohlenen oder gefälschten Luxusuhren ist nach vierwöchiger Dauer das Urteil gefallen. Die 3. Strafkammer beim Landgericht unter Vorsitz von Roland Christiani verurteilte einen gelernten Uhrmacher, 23, zu fünf Jahren und fünf Monaten Gefängnis. Zwei Mitangeklagte, 28 und 25, kamen mit Bewährungsstrafen von 18 Monaten und zwei Jahren davon.
Der Uhrmacher Felix M. (Name geändert) ist der Justiz nicht unbekannt. Im Januar 2015 war er zu zwei Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt worden, weil er Juweliere mit gefälschten Edelsteinen aufs Kreuz gelegt hatte. Vorzeitig entlassen wurde er rückfällig und erhielt im Dezember 2015 eine Bewährungsstrafe wegen Urkundenfälschung. Und kaum zwei Wochen später geriet der 23-Jährige erneut auf die schiefe Bahn, fälschte italienische Ausweispapiere.
Damit eröffnete sein Komplize P. Konten. Auf diese bezahlten geprellte Internet-Kunden insgesamt fast 20 000 Euro ein für Waren aller Art, die auf der Internetplattform Ebay angeboten worden waren, aber nie geliefert wurden. Der dritte Angeklagte R. hat bei betrügerischen Uhrengeschäften mitgemischt. Im Laufe des Prozesses hatten alle drei Angeklagten Geständnisse abgelegt, sodass das Gericht auf insgesamt 34 Zeugen aus ganz Deutschland verzichten konnte, die bereits geladen worden waren.
Die Verteidiger Gebhard Lingel, Julia Mehlstäubl und Isabella Komm hatten in ihren Plädoyers schwere Geschütze gegen die polizeilichen Ermittler und auch gegen die Staatsanwaltschaft aufgefahren. So seien auf „verfassungswidrige Weise“Telefongespräche mit einem Verteidiger abgehört worden, Kripoermittler hätten sich „wie Cowboys benommen“und bei einer Durchsuchungsaktion sei ein Sondereinsatzkommando mit Maschinenpistolen in eine Wohnung gestürmt. Staatsanwalt Christian Grimmeisen habe sich, so Anwältin Komm, „respektlos“verhalten. Vorwürfe, die der Gerichtsvorsitzende in seiner Urteilsbegründung umgehend zurückwies.
Er verstehe nicht, so sagte Richter Roland Christiani, dass die Verteidiger auf dem Staatsanwalt „herumgepickt“hätten. Auch an der polizeilichen Ermittlungsarbeit hatte das Gericht nichts auszusetzen. Der Vorsitzende Richter: „Wir sind nicht zu dem Schluss gekommen, das Recht gebrochen worden wäre.“Die Haftbefehle gegen die Mitangeklagten P. und R., die acht beziehungsweise elf Monate in Untersuchungshaft gesessen hatten, wurden aufgehoben.
Dem verurteilten Uhren- und Edelsteinexperten schrieb Richter Christiani ins Stammbuch, er möge nach seiner Haftentlassung „sein Wissen und seine Intelligenz für etwas Positives einsetzen“.