Augsburger Allgemeine (Land West)

Paletten auf Gehweg: Zweiter Bescheid

Verkehr Weil Arbeiter ihr Material ohne Genehmigun­g lagerten, sollte eine Firma 134 Euro an die Stadt bezahlen. Sie nahm den Bescheid zurück. Jetzt folgte teure Post von der Polizei

- VON INA KRESSE

Gerhard Brehers Firma hat wieder Post bekommen. Nachdem das Tiefbauamt den Gebührenbe­scheid gegen den Allgäuer Bauunterne­hmer wegen Unverhältn­ismäßigkei­t aufgehoben hat, hat nun ein Mitarbeite­r des 57-jährigen Geschäftsf­ührers einen nächsten Bußgeldbes­cheid erhalten.

Der Brief wurde dieses Mal von der Zentralen Bußgeldste­lle des Bayerische­n Polizeiver­waltungsam­tes zugestellt. Er ging an Edgar Haas, den Polier der Firma BreFa Bauunterne­hmung GmbH aus Woringen bei Memmingen. Haas war für die Baustelle in der Hammerschm­iede mitverantw­ortlich. Dort wurde der Lidl-Markt in den vergangene­n Wochen innen umgebaut. Jetzt soll Haas 133,50 Euro Bußgeld zahlen. In dem Schreiben der Polizei geht es wieder um die 15 Paletten mit Ziegeln. Die wurden eines Tages an der Augsburger Baustelle angeliefer­t. Wie berichtet, wussten die Mitarbeite­r in diesem Moment nicht, wohin mit der Lieferung. Die Paletten wurden vorübergeh­end hinter dem Discounter auf einem Gehweg in der Erfurter Straße abgestellt. Jemand ärgerte sich darüber und rief die Polizei.

Diese stellte fest, dass die Firma für die Lagerung auf dem Gehsteig keine Genehmigun­g hatte und informiert­e das zuständige Tiefbauamt. Die Behörde verschickt­e einen mehrseitig­en Bescheid an das Bauunterne­hmen. Für die zehn Quadratmet­er „Belagerung“wurden drei Euro erhoben. Die Verwaltung­sgebühr für den Schrieb betrug jedoch 131 Euro, machte also insgesamt 134 Euro. Die Stadt zog den Bescheid jedoch zurück. Das Verhältnis von Gebühren und Kosten stimme nicht ganz, hieß es.

Was die Stadt macht, spielt für die Polizei keine Rolle. Die beiden Bescheide sind getrennt zu betrachten, erklärt Polizeispr­echer Siegfried Hartmann. „Der Polizeikol­lege hat damals die Stadt informiert und dann eine Ordnungswi­drigkeitsa­nzeige gestellt.“Letztere würde natürlich weiter verfolgt. Im Schreiben der Polizei wird Polier Edgar Haas zur Last gelegt, dass er es als Verantwort­licher unterlasse­n hat, vor Beginn der Arbeiten eine Anordnung bei der zuständige­n Behörde hinsichtli­ch der Regelung des Verkehrs einzuholen. Weiter heißt es: „Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte.“

Für das Allgäuer Bauunterne­hmen ist der neue Bescheid eine „Fortsetzun­g des kuriosen Vorfalls, die bei uns erneut auf wenig Verständni­s trifft.“Laut Polizeispr­echer Hartmann gebe es immer die Möglichkei­t, gegen einen Bescheid Widerspruc­h einzulegen. Das will die Firma auch tun.

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Foto: Silvio Wyszengrad Polier Edgar Haas zeigt, wo die Paletten standen.

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