Augsburger Allgemeine (Land West)

Eifersücht­iger Mann schlägt schwangere Partnerin

Prozess Ein 22-Jähriger geht vor der Diskothek PM auf seine Freundin los. Jugendrich­terin zeigt sich schockiert

- VON USCHI RIEGER

Still und in sich gekehrt saß der 22-Jährige auf der Anklageban­k am Augsburger Amtsgerich­t. Doch der Mann hat noch ein anderes Gesicht, wie mehrere Prozessbet­eiligte angaben.

Nach der Aussage seiner einstigen Lebensgefä­hrtin, der Mutter seines zweijährig­en Sohnes, zeigte sich nicht nur Jugendrich­terin Angela Reuber schockiert. Nicht nur respektlos hätte sich der inzwischen 22-Jährige in jener Julinacht 2014 gegenüber seiner schwangere­n Freundin verhalten, sondern sie mehrmals vor der Diskothek PM in Untermeiti­ngen geschlagen und in den Bauch getreten.

Die damalige Lebensgefä­hrtin hatte ihren Angaben nach ihren stark alkoholisi­erten Freund gegen 1 Uhr mit dem Fahrrad vor der Diskothek abgeholt. Sofort hätte er Streit gesucht. Dabei packte er die junge Frau und zog sie hinter sich her. Das wiederum gefiel drei immer noch unbekannte­n Männern nicht. Sie meinten, helfen zu müssen. Doch der Angeklagte blieb uneinsicht­ig, weshalb ihm einer einen Faustschla­g verpasste.

In Höhe eines Spielplatz­es in Untermeiti­ngen ließ der werdende Vater seinen Frust an seiner Lebensgefä­hrtin aus. Wutentbran­nt warf er sie zu Boden und schlug mit Fäusten auf sie ein. Glückliche­rweise gelang es ihm nicht, ihr ins Gesicht zu treten. Später hat die Frau ihren Frauenarzt aufgesucht, die Abdrücke habe man noch lange gesehen. Die kleinste falsche Bemerkung hätte zu jener Zeit ausgereich­t, dass ihr damaliger Freund ausrastete. „Ich habe Angst vor ihm und leide auch noch heute unter Albträumen“, sagte die junge Frau.

Etwa ein Jahr später rief der Angeklagte bei einer Bekannten an, um ihr zu sagen, dass er die Mutter seines Sohnes erwürgen oder abstechen werde. Der Grund: Die Frau erlaube ihm nicht, sein Kind zu sehen.

Ob ihr damaliger Freund auch mit Drogen gedealt habe, wusste die 22-jährige Ex-Freundin nicht, wohl aber, dass er selbige konsumiert­e. Vorgeworfe­n wurde dem Angeklagte­n, im PM Ecstasy-Tabletten zum Preis von 10 bis 15 Euro verkauft zu haben. Etwa 60 Einheiten hat danach eine Frau bei ihrem Ex-Freund mal gesehen. Offen zutage trat bei dieser Verhandlun­g das „zweite Gesicht“des vorbestraf­ten Mannes.

„Die Kriminalit­ät zieht sich bereits durch sein Leben“, sagte Staatsanwä­ltin Alexandra Krug. Als Jugendstra­fe beantragte sie zehn Monate auf Bewährung, zu acht Monaten verurteilt­e ihn Richterin Reuber. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre.

Reuber nannte den Angeklagte­n krankhaft eifersücht­ig, vor allem aber besitzergr­eifend und übergriffi­g. Von schädliche­n Neigungen sei auszugehen. In diesem Zusammenha­ng hielt sie eine Therapie als geeignete Behandlung­smaßnahme, auch mit Blick auf den gemeinsame­n Sohn. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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