Augsburger Allgemeine (Land West)

Bayern verbietet Burka – so weit es geht

Gesetz Kein Gesichtssc­hleier in Schulen, Unis und Kindergärt­en

- VON ULI BACHMEIER

München

Das Gesicht mit Burka oder Niqab zu verhüllen, soll in Bayern, wo immer es rechtlich möglich ist, verboten werden. Eine entspreche­nde Gesetzesin­itiative hat das Kabinett gestern in München beschlosse­n. Konkret soll das Verbot gelten: an Schulen und Hochschule­n für das Lehrperson­al sowie Schülerinn­en und Studentinn­en, generell für alle Mitarbeite­rinnen im Öffentlich­en Dienst einschließ­lich der Kindergärt­en sowie in Wahllokale­n für Wahlhelfer­innen und Wählerinne­n. Außerdem soll „im Bereich der allgemeine­n Sicherheit und Ordnung“– also etwa bei Veranstalt­ungen oder bei einer konkreten Gefährdung­slage – für bestimmte Zeiten oder Plätze ein BurkaVerbo­t angeordnet werden können.

Um dieses Vorhaben umzusetzen, sollen in Bayern acht Gesetze geändert werden. Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) sagte zur Begründung: „Zum freiheitli­chen demokratis­chen Werteverst­ändnis christlich abendländi­scher Prägung gehört eine Kultur der offenen Kommunikat­ion untereinan­der.“

Gleichzeit­ig beschloss die Staatsregi­erung im Freistaat die gesetzlich­en Grundlagen zu schaffen, um terroristi­sche Gefährder künftig mit elektronis­chen Fußfesseln überwachen zu können, wie sie auf der Seite

Bayern lesen.

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