Augsburger Allgemeine (Land West)
Kernkraftwerk: Rückbau wird erörtert
Termin Im März in Gundremmingen. 150 Bürger haben Einwände erhoben. Möglicherweise folgt eine Fortsetzung
Gundremmingen
Der Erörterungstermin für den Rückbau des Atomkraftwerks Gundremmingen steht jetzt fest. Wie das Bayerische Umweltministerium mitgeteilt hat, werden die Einwände am Dienstag, 28. März, ab 10 Uhr im AuwaldSportzentrum in der Gemeinde behandelt. Erhoben wurden sie von 150 Bürgern, die dann an dem Termin teilnehmen dürfen. Möglicherweise wird die Erörterung an den Folgetagen fortgesetzt.
Danach sowie nach einer intensiven behördlichen und gutachterli- chen Prüfung des Abbauantrags werde entschieden, unter welchen Voraussetzungen dem Antrag entsprochen werden kann. Am Genehmigungsverfahren ist auch das Bundesumweltministerium beteiligt. Wird die Genehmigung erteilt, kann das Kernkraftwerk zügig abgebaut werden.
Die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) betont derweil: „Der anstehende Erörterungstermin ist ein wichtiges Element, um im Verfahren für Transparenz zu sorgen. In Gundremmingen soll wieder eine grüne Wiese entstehen. Der Abbau wird von den Aufsichtsbehörden genauso intensiv und sorgfältig beaufsichtigt wie der laufende Betrieb. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle.“
Die Betreiber des Kraftwerks haben allerdings noch nicht entschieden, was sie mit der Fläche künftig vorhaben, also ob dort wirklich eine grüne Wiese entsteht.
Spätestens am 31. Dezember 2017 wird Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen seinen Leis- tungsbetrieb beenden. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsverfahren des Abbaus lief bis einschließlich 23. Dezember vergangenen Jahres.
Landesamt übernimmt Überwachung beim Abbau
Die Überwachung der Strahlenschutzmaßnahmen beim Abbau des Kraftwerks übernimmt das Kompetenzzentrum Strahlenschutz des Landesamts für Umwelt. Es wird dabei engmaschige Kontrollen am Ort und im Labor begleiten, heißt es in der Mitteilung. Die aus der Überwachung des Leistungsbetriebs vorhandenen „und bewährten“Konzepte werden auch beim Abbau eingesetzt.
Ein Schwerpunkt liegt in der Überwachung des Freigabeverfahrens: Alle Anlagenteile, die abgebaut werden, müssen entweder freigemessen und freigegeben oder sicher entsorgt werden. (zg) IWeitere Informationen unter www.stmuv.bayern.de/themen/ reaktorsicherheit/index.htm