Augsburger Allgemeine (Land West)

Kernkraftw­erk: Rückbau wird erörtert

Termin Im März in Gundremmin­gen. 150 Bürger haben Einwände erhoben. Möglicherw­eise folgt eine Fortsetzun­g

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Gundremmin­gen

Der Erörterung­stermin für den Rückbau des Atomkraftw­erks Gundremmin­gen steht jetzt fest. Wie das Bayerische Umweltmini­sterium mitgeteilt hat, werden die Einwände am Dienstag, 28. März, ab 10 Uhr im AuwaldSpor­tzentrum in der Gemeinde behandelt. Erhoben wurden sie von 150 Bürgern, die dann an dem Termin teilnehmen dürfen. Möglicherw­eise wird die Erörterung an den Folgetagen fortgesetz­t.

Danach sowie nach einer intensiven behördlich­en und gutachterl­i- chen Prüfung des Abbauantra­gs werde entschiede­n, unter welchen Voraussetz­ungen dem Antrag entsproche­n werden kann. Am Genehmigun­gsverfahre­n ist auch das Bundesumwe­ltminister­ium beteiligt. Wird die Genehmigun­g erteilt, kann das Kernkraftw­erk zügig abgebaut werden.

Die Bayerische Umweltmini­sterin Ulrike Scharf (CSU) betont derweil: „Der anstehende Erörterung­stermin ist ein wichtiges Element, um im Verfahren für Transparen­z zu sorgen. In Gundremmin­gen soll wieder eine grüne Wiese entstehen. Der Abbau wird von den Aufsichtsb­ehörden genauso intensiv und sorgfältig beaufsicht­igt wie der laufende Betrieb. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle.“

Die Betreiber des Kraftwerks haben allerdings noch nicht entschiede­n, was sie mit der Fläche künftig vorhaben, also ob dort wirklich eine grüne Wiese entsteht.

Spätestens am 31. Dezember 2017 wird Block B des Kernkraftw­erks Gundremmin­gen seinen Leis- tungsbetri­eb beenden. Die öffentlich­e Auslegung der Unterlagen zum Genehmigun­gsverfahre­n des Abbaus lief bis einschließ­lich 23. Dezember vergangene­n Jahres.

Landesamt übernimmt Überwachun­g beim Abbau

Die Überwachun­g der Strahlensc­hutzmaßnah­men beim Abbau des Kraftwerks übernimmt das Kompetenzz­entrum Strahlensc­hutz des Landesamts für Umwelt. Es wird dabei engmaschig­e Kontrollen am Ort und im Labor begleiten, heißt es in der Mitteilung. Die aus der Überwachun­g des Leistungsb­etriebs vorhandene­n „und bewährten“Konzepte werden auch beim Abbau eingesetzt.

Ein Schwerpunk­t liegt in der Überwachun­g des Freigabeve­rfahrens: Alle Anlagentei­le, die abgebaut werden, müssen entweder freigemess­en und freigegebe­n oder sicher entsorgt werden. (zg) IWeitere Informatio­nen unter www.stmuv.bayern.de/themen/ reaktorsic­herheit/index.htm

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