Augsburger Allgemeine (Land West)
18 Jährige reißt Discobesucherin die Haare aus
Justiz Zwei Frauen geraten im PM aneinander. Die Auseinandersetzung endet blutig
Untermeitingen Laute Musik schallt aus den Boxen, das vorwiegend junge Publikum tanzt, trinkt und flirtet. Dass es in Diskotheken aber auch handfeste Auseinandersetzungen gibt, kommt immer wieder vor. So auch im PM in Untermeitingen. Weniger alltäglich ist jedoch, dass eine junge Frau eine andere Partygängerin derart verletzt, dass der Fall vor Gericht landet. Eine 18-Jährige aus dem südlichen Landkreis Augsburg wurde von Jugendrichter Bernhard Kugler zu einem einwöchigen Dauerarrest verurteilt – dabei hätte sie mit einer Verwarnung davonkommen können.
Die Geschädigte sagte vor dem Augsburger Amtsgericht aus, dass die Angeklagte sie im Oktober 2015 gegen 1 Uhr nachts auf der Tanzfläche im PM geschubst hatte. Dadurch lief ihr Getränk fast vollständig über das Oberteil. „Den Rest schüttete ich ihr hinterher“, sagte die Landsbergerin und machte eine Bewegung in Richtung der Angeklagten. Diese soll sich umgedreht und ihr unvermittelt mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Sofort floss Blut aus Nase und Lippe. Als die Geschädigte mit einer Anzeige drohte, soll die Angeklagte sie fest an den Haaren gepackt haben, sodass die Landsbergerin zu Boden fiel. „Ich spürte sofort mehrere Tritte“, sagte die Frau.
Sie fuhr mit ihren beiden Freundinnen ins Krankenhaus, wo die Ärzte eine Gehirnerschütterung, eine geprellte Nase und mehrere Schürfwunden feststellten. „Sie hat mir immense Büschel an Haaren ausgerissen“, sagte die Landsbergerin über die für sie folgenreiche Aktion. Diese Version des Tathergangs bestätigten ihre beiden Freundinnen vor Gericht.
Die angeklagte 18-Jährige stellte die Situation anders dar. Sie sei mit einer Freundin über die Tanzfläche gelaufen, als die Landsbergerin sie mit dem Ellbogen rammte. Die Frauen beleidigten und schubsten sich, dann habe die Geschädigte zuerst zugeschlagen. „Ich wollte mich wehren und traf sie im Gesicht“, sagte die 18-Jährige. Ihre Kontrahentin habe nur ganz leicht aus der Nase geblutet, sie selbst hätte dagegen Kratzspuren an Nase und Oberkörper davongetragen. Außer einigen Beleidigungen vor der Diskothek habe es keine weitere Auseinandersetzung mehr gegeben.
Ihre Freundin konnte sich dagegen vor Gericht an die besagte Nacht kaum mehr erinnern. Sie wusste nur noch, dass sie nach einer Raucherpause vor dem PM noch rund drei Stunden in der Diskothek weiter gefeiert hätten.
Staatsanwältin Alexandra Krug forderte für die bisher nicht vorbestrafte junge Frau einen einwöchigen Dauerarrest, 40 Sozialstunden sowie ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Die Frau empfinde keine Reue, sie betrachte die ganze Situation eher als Witz. Außerdem würde die Geschädigte noch heute unter dem heftigen Vorfall leiden.
Verteidiger Manfred Rössle sprach dagegen von gegenseitigen Körperverletzungen und nebulösen und fragwürdigen Aspekten der Zeugenaussagen. Er sehe deshalb keine Basis für eine Verurteilung und plädierte auf Freispruch.
Richter Kugler folgte allerdings in allen Punkten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er sprach von einer irritierenden Sichtweise des Verteidigers, bei der er das Gefühl habe, dass dieser bei einer anderen Hauptverhandlung gewesen sei. Da die Angeklagte keine Entschuldigung und keine Reue zeige, sei ein Dauerarrest angebracht. Bei einer anderen Reaktion der Angeklagten hätte er eine Verwarnung in Betracht gezogen.