Augsburger Allgemeine (Land West)
Gelbe Karte für Verfolgungsjagd mit Polizei
Prozess 2000 Euro Strafe und den Führerschein kostet einen jungen Mann seine filmreife Flucht mit dem Motorrad seines Vaters. Was ihm das Amtsgericht noch klarmachte
Aichach/Augsburg Es gibt sieben Todsünden im Straßenverkehr. Weil er gegen drei davon innerhalb kürzester Zeit verstoßen hatte, musste sich ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis AichachFriedberg nun vor dem Amtsgericht Aichach verantworten. Er hatte sich laut Staatsanwaltschaft im Herbst vergangenen Jahres mit dem Motorrad eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Augsburg und Stadtbergen geliefert, dabei das Leben anderer gefährdet – und das ohne die nötige Fahrerlaubnis für das Kraftrad. Mehrere Polizeistreifen waren nötig, um den Angeklagten zu stoppen.
Der 19-Jährige war im Oktober 2016 auf der Bundesstraße 17 Richtung Süden unterwegs. Dort überholte er ein Fahrzeug auf der rechten Spur. Anschließend fuhr er auf dem Mittelstreifen haarscharf zwischen zwei weiteren hindurch, ein Autofahrer musste nach rechts ausweichen und stark bremsen. Obwohl die Polizei auf ihn aufmerksam wurde und ihn mit Blaulicht und Kelle zum Anhalten bewegen wollte, fuhr der Angeklagte weiter. Auch auf das Martinshorn reagierte der junge Mann nicht.
Schließlich bog er an der Ausfahrt Stadtbergen von der Bundesstraße auf eine Landstraße ab. Hier ließ er nach Aussagen eines Polizeibeamten Stoppzeichen, Einmündungen und Vorfahrt-gewähren-Schilder völlig außer Acht. Außerdem sei er sehr schnell gefahren, sodass die Polizei keine Chance hatte, hinterherzukommen. „Er hat alles ausgereizt, was die Maschine hergegeben hat“, berichtete ein Beamter im Zeugenstand des Aichacher Amtsgerichts.
Der Angeklagte bretterte demnach weiter in Richtung Augsburg, wo ihn weitere Streifen verfolgten. Auf einem Fußweg im Universitätsviertel hielt der 19-Jährige letztlich an, stieg ab und stellte sich den Beamten. Wie sich herausstellte, besaß der junge Mann keine Fahrerlaubnis für die Maschine seines Vaters. Er selbst hätte ein Motorrad mit maximal 48 PS führen dürfen. Das Kraftrad war mit 114 PS aber im Besitz der vollen Leistung.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nur teilweise ein. Zu seiner Flucht sagte er, dass er Panik bekommen habe und deshalb davongefahren sei. „Das war es nicht wert“, gab er in seinem Schlusswort zu. Sein Handeln sei unverantwortlich gewesen und werde auf keinen Fall wieder vorkommen, beteuerte er.
Jugendrichterin Eva-Maria Grosse folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten im Sinn des Jugendstrafrechts zu einer Geldbuße von 2000 Euro, die an den Verein Brücke in Augsburg gehen, der Projekte für Kinder und Jugendliche zur Prävention vor Kriminalität durchführt. Zudem zog sie seinen Führerschein ein. In zehn Monaten besteht für den Angeklagten die Chance, seine Fahrerlaubnis wieder zu beantragen. Außerdem muss der 19-Jährige drei Gesprächstermine beim Brücke-Verein wahrnehmen, um seine Tat zu reflektieren. „Sie bekommen hiermit die Gelbe Karte“, bekräftigte Richterin Grosse und sprach eine Verwarnung aus. Im Wiederholungsfall wäre eine Freiheitsstrafe die Folge.