Augsburger Allgemeine (Land West)
Gibt’s bald Hausverbote für Kneipenschläger?
Sicherheit Die Politik diskutiert, wie man Auswüchse im Nachtleben eindämmen kann. Die Möglichkeiten der Stadt sind beschränkt, mehr Spielraum hätten die Wirte
Es ist ein Vorfall, wie er im Augsburger Nachtleben immer wieder vorkommt: Die Polizei sucht gegenwärtig Zeugen zu einer Schlägerei, die sich kurz vor 3 Uhr in einer Diskothek am Ulrichsplatz ereignet hat. Ein 24-Jähriger schlug einem 28 Jahre alten Mann ins Gesicht. Der Vorfall passierte bereits am 25. Februar. Wegen einzelner offener Fragen hat die Polizei den aktuellen Zeugenaufruf gestartet. Noch laufen die Ermittlungen, daher lassen sich über die Person des Angreifers keine konkreteren Angaben machen.
Würde es sich um einen Mann handeln, der bereits mehrfach mit Gewaltdelikten in Verbindung gebracht wurde, könnten ihm neben einer Anzeige andere Strafen drohen. Zumindest theoretisch. Um weitere Gewalttaten in Lokalen auszuschließen, wäre ein lokalübergreifendes Hausverbot denkbar. Entsprechende Überlegungen gibt es schon länger. Im Allgemeinen Ausschuss, einem Gremium des Stadtrats, kamen die unschönen Seiten des Nachtlebens zur Sprache. Die Stadträte suchten nach Antworten, um Auswüchse einzudämmen.
CSU-Stadtrat Leo Dietz, der in der Maximilianstraße das Lokal „Peaches“betreibt, betonte, „dass wir derzeit eine gut funktionierende Nachtgastronomie haben“. Im Vergleich zu Vorfällen vor vielleicht zehn Jahren gehe es aus seiner Sicht weitgehend gesittet zu: „Wir haben kein Problem mit exzessiven Auswüchsen.“Widerspruch kam nicht.
Was gegen schwarze Schafe im Nachtleben generell getan werden kann, ist nicht allein die Entscheidung der Stadt. Es ist, wie Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) sagt, ein Abstimmungsprozess mehrerer Beteiligter. Dazu gehören Polizei und Gastronomen, die Stadt Augsburg will zudem Erfahrungen aus anderen Städten in mögliche Entscheidungen einfließen lassen. Drei Lösungsansätze sind in der Diskussion: Hausverbote, Videoüberwachung und Betretungsverbote. Unter Letzterem ist zu verstehen, dass die Stadt im Einzelfall untersagen kann, einen bestimmten Bereich wie die Maximilianstraße zum Beispiel von 22 bis 6 Uhr zu betreten. Die Landeshauptstadt München wendet diese Regelung seit einigen Jahren an. Die Zahl der Verbote liegt pro Jahr im einstelligen Bereich, es sind also unter zehn Gewalttäter. Die Auflage erlaubt es dann auch nicht, die Kneipen in besagter Verbotszone zu besuchen.
Für Augsburg gibt es aktuell drei Personen, die aus Sicht der Polizei für dieses Betretungsverbot infrage kämen. Ordnungsreferent Wurm sieht es als entscheidend an, dass dieses Verbot auch vor Gericht standhalten würde, sofern der Gewalttäter klagt: „Würden wir nämlich vor Gericht unterliegen, hätte das wohl eher eine negative Signalwirkung.“
Die Videoüberwachung wird bereits in einigen Lokalen praktiziert. Die Polizei begrüßt diesen Weg, da Aufnahmen bei der Auswertung von Straftaten durchaus helfen können. Nicht jeder Gastronom zieht hier aber mit, da in eine Videoüberwachung investiert werden müsse.
Eine Variante sind Hausverbote für Kneipenschläger. Die Stadt kann ein solches Hausverbot nicht aussprechen. nur wenige Nachtlokale dem Gaststättenverband angehören. Hier gibt es eine Club- und Kulturkommission, in der 14 Betriebe zusammengeschlossen sind. Denkbar wäre, dass aus dieser Gruppe jetzt eine Interessengemeinschaft gebildet wird, die das Thema Hausverbot umsetzt.
Wie sich die Straftaten in der Partymeile im Vorjahr zahlenmäßig entwickelt haben, wird die Polizei detailliert bei der Vorlage ihres Sicherheitsberichts aufschlüsseln. Daher bleibt es vorerst bei Angaben aus dem Jahr 2015: Es gab 114 gefährliche Körperverletzungen, davon waren 71 im Zeitraum zwischen 2 und 6 Uhr. Gegenüber 2014 waren es 22 Delikte mehr. Eine Sperrzeitverkürzung – derzeit können Lokale bis 5 Uhr öffnen – ist politisch nicht gewollt. Referent Wurm sagt: „Jede Gewalttat im Nachtleben ist eine zu viel, aber man muss auch beachten, dass nur eine geringe Prozentzahl derer auffällig ist, die um diese Uhrzeit unterwegs sind.“
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