Augsburger Allgemeine (Land West)
Spielhalle statt Pornokino?
Ein Investor scheitert mit seinen Plänen vor Gericht
Der Laden in Kriegshaber ist seit Langem zu, doch im Internet lassen sich noch Kundenbewertungen finden. Jemand schreibt 2004 etwa, die Kinos seien immer ein wenig verdreckt gewesen. Bei dem Geschäft handelt es um einen Sexshop mit drei Kinokabinen. Eigentlich wollte ein Unternehmer aus Hohenpeißenberg die Räume pachten und künftig anderweitig nutzen. Eine Spielhalle soll dort entstehen, acht Automaten, eine Theke.
Von einer Vergnügungsstätte zur nächsten, könnte man sagen. Das Problem an der Sache: An der Stelle darf diese Art Gewerbe nicht betrieben werden, ein Bebauungsplan der Stadt Augsburg weist die Gegend als „Mischgebiet“aus und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Einen Bauantrag des Investors vom 13. Juni des vergangenen Jahres lehnte die Stadt Augsburg daher vier Monate später auch ab. Gegen diese Entscheidung wiederum klagte der Unternehmer, nun kam es vor dem Augsburger Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Spielhalle wird es statt des früheren Pornokinos dort auch künftig nicht geben. Der Anwalt des Unternehmers argumentierte zunächst, der 1994 in Kraft getretene Bebauungsplan sei mittlerweile „funktionslos“. Und zwar, weil es gegenüber in der Straße eine Wirtschaft gebe, die an der Außenfassade damit werbe, ein Tanzlokal zu sein. Also noch eine Vergnügungsgaststätte. Was die Vertreter der Stadt Augsburg im Gerichtssaal allerdings nicht unwidersprochen lassen wollten. Falls es dort tatsächlich ein Tanzlokal geben sollte, sei das so nicht genehmigt, sagten sie.
Daneben, sagte die Vorsitzende Richterin der Fünften Kammer, Ingrid Linder, reichte auch theoretisch ein weiteres Gewerbe dieser Art nicht aus, damit man den Bebauungsplan für hinfällig erklären könnte. Durch die Schließung des Erotikshops entspreche die Lage vor Ort außerdem ja auch wieder dem, was der Plan vorsehe. Dass der Sexshop an der Stelle überhaupt einmal gestanden hatte, lag daran, dass er bereits da war, als der Bebauungsplan 1994 in Kraft trat. Altbestand.
Der Anwalt des Pächters zog die Klage schließlich noch im Gerichtssaal zurück.