Augsburger Allgemeine (Land West)
Hochstapler soll ins Gefängnis
Prozess Ein mehrfach vorbestrafter Mann schmückte sich mit Doktortitel und gab sich als Polizist aus. Es war nicht das erste Mal
Wenn ein Richter wie in diesem Fall Stefan Lenzenhuber zu solch drastischen Worten greift, bedeutet das nichts Gutes für einen Angeklagten: „Sie können es einfach nicht lassen. Sie sind unbelehrbar“. Für 18 Monate muss, falls das Urteil rechtskräftig wird, ein 47-jähriger, x-fach vorbestrafter Hochstapler wieder einmal ins Gefängnis. Er hat sich, so das Gericht, mit einer gefälschten Qualifikationsurkunde als Pflegehelfer beworben, hat unberechtigt den Doktortitel geführt und einem Fahrscheinkontrolleur der Stadtwerke einen selbst „gebastelten“Polizeiausweis vorgezeigt.
Seit 28 Jahren, so merkt der Richter an, trete der Angeklagte immer wieder mit Doktortitel oder als Polizist auf. „Das scheint ein Spielchen für Sie zu sein, das das Gericht aber nicht mitmacht“, schreibt ihm Richter Lenzenhuber ins Stammbuch. Der Angeklagte (Verteidiger: Klaus Rödl), derzeit Inhaber einer kleinen Securityfirma, gibt sich Mühe, die Vorwürfe zu entkräften, die Staatsanwältin Katharine Kling auf den Tisch legt: Urkundenfälschung, versuchter Betrug, Missbrauch von Titeln. Im Juni 2016 hat er sich bei einer Zeitarbeitsfirma für einen Job als Pflegehelfer in einem Seniorenheim beworben. Dabei legte er eine Urkunde vor, die ihm den Abschluss eines Lehrgangs zu einem „Medizinassistenten“bescheinigt. Auf einer Krankenkassen- und einer Bankkarte war sein Name außerdem mit einem Doktortitel „verziert“. Nachdem der 47-Jährige einen einzigen Tag in dem Heim gearbeitet hatte, wurde das Arbeitsverhältnis wieder gekündigt. Der Pflegehelfer habe keine Ahnung, hieß es in dem Heim. Und die Zeitarbeitsfirma hatte inzwischen herausgefunden, dass die Lehrgangsbescheinigung offenbar gefälscht ist. Auch bei Bestellungen bei zwei Firmen war der schmückende Doktortitel aufgetaucht. Der Angeklagte erklärt das nun so: Das „Dr“, das die Anklage für einen Doktortitel halte, sei nur Bestandteil seines Security-Firmennamens und bedeute „Deutsches Recht“. Nicht täuschen ließ sich auch ein Fahrkartenkontrolleur der Stadtwerke, der den Angeklagten im Mai 2016 in einem Bus der Linie 25 in Haunstetten überprüfte. Dabei hatte der 47-Jährige einen angeblichen Dienstausweis der Münchner Polizei, ausgestellt auf einen Hauptkommisar Rolf Schreiber, gezückt, offenbar wohl wissend, dass Polizisten in Bus und Tram kostenlos mitfahren dürfen. Der Ausweis war allerdings ziemlich plump gefälscht, das Foto stimmte nicht mit dem Angeklagten überein, das Dokument war ungewöhnlich groß (DIN A5). Der Angeklagte hat auch dafür eine Erklärung parat: Es handle sich rein um einen allenfalls polizeiähnlichen Detektivausweis mit seinem eigenen Firmenwappen. Ihm lange es jetzt endgültig, empörte er sich. „Den nächsten Ausweis lege ich dem Polizeipräsidenten zur Prüfung vor.“Die Bemühungen seines Verteidigers, ihn vor einer drohenden Strafe zu bewahren, fruchteten nichts. „Von einem Freispruch sind wir meilenweit entfernt“, fasste Richter Lenzenhuber am Ende seine Bewertung zusammen.