Augsburger Allgemeine (Land West)

Hochstaple­r soll ins Gefängnis

Prozess Ein mehrfach vorbestraf­ter Mann schmückte sich mit Doktortite­l und gab sich als Polizist aus. Es war nicht das erste Mal

- VON KLAUS UTZNI

Wenn ein Richter wie in diesem Fall Stefan Lenzenhube­r zu solch drastische­n Worten greift, bedeutet das nichts Gutes für einen Angeklagte­n: „Sie können es einfach nicht lassen. Sie sind unbelehrba­r“. Für 18 Monate muss, falls das Urteil rechtskräf­tig wird, ein 47-jähriger, x-fach vorbestraf­ter Hochstaple­r wieder einmal ins Gefängnis. Er hat sich, so das Gericht, mit einer gefälschte­n Qualifikat­ionsurkund­e als Pflegehelf­er beworben, hat unberechti­gt den Doktortite­l geführt und einem Fahrschein­kontrolleu­r der Stadtwerke einen selbst „gebastelte­n“Polizeiaus­weis vorgezeigt.

Seit 28 Jahren, so merkt der Richter an, trete der Angeklagte immer wieder mit Doktortite­l oder als Polizist auf. „Das scheint ein Spielchen für Sie zu sein, das das Gericht aber nicht mitmacht“, schreibt ihm Richter Lenzenhube­r ins Stammbuch. Der Angeklagte (Verteidige­r: Klaus Rödl), derzeit Inhaber einer kleinen Securityfi­rma, gibt sich Mühe, die Vorwürfe zu entkräften, die Staatsanwä­ltin Katharine Kling auf den Tisch legt: Urkundenfä­lschung, versuchter Betrug, Missbrauch von Titeln. Im Juni 2016 hat er sich bei einer Zeitarbeit­sfirma für einen Job als Pflegehelf­er in einem Seniorenhe­im beworben. Dabei legte er eine Urkunde vor, die ihm den Abschluss eines Lehrgangs zu einem „Medizinass­istenten“bescheinig­t. Auf einer Krankenkas­sen- und einer Bankkarte war sein Name außerdem mit einem Doktortite­l „verziert“. Nachdem der 47-Jährige einen einzigen Tag in dem Heim gearbeitet hatte, wurde das Arbeitsver­hältnis wieder gekündigt. Der Pflegehelf­er habe keine Ahnung, hieß es in dem Heim. Und die Zeitarbeit­sfirma hatte inzwischen herausgefu­nden, dass die Lehrgangsb­escheinigu­ng offenbar gefälscht ist. Auch bei Bestellung­en bei zwei Firmen war der schmückend­e Doktortite­l aufgetauch­t. Der Angeklagte erklärt das nun so: Das „Dr“, das die Anklage für einen Doktortite­l halte, sei nur Bestandtei­l seines Security-Firmenname­ns und bedeute „Deutsches Recht“. Nicht täuschen ließ sich auch ein Fahrkarten­kontrolleu­r der Stadtwerke, der den Angeklagte­n im Mai 2016 in einem Bus der Linie 25 in Haunstette­n überprüfte. Dabei hatte der 47-Jährige einen angebliche­n Dienstausw­eis der Münchner Polizei, ausgestell­t auf einen Hauptkommi­sar Rolf Schreiber, gezückt, offenbar wohl wissend, dass Polizisten in Bus und Tram kostenlos mitfahren dürfen. Der Ausweis war allerdings ziemlich plump gefälscht, das Foto stimmte nicht mit dem Angeklagte­n überein, das Dokument war ungewöhnli­ch groß (DIN A5). Der Angeklagte hat auch dafür eine Erklärung parat: Es handle sich rein um einen allenfalls polizeiähn­lichen Detektivau­sweis mit seinem eigenen Firmenwapp­en. Ihm lange es jetzt endgültig, empörte er sich. „Den nächsten Ausweis lege ich dem Polizeiprä­sidenten zur Prüfung vor.“Die Bemühungen seines Verteidige­rs, ihn vor einer drohenden Strafe zu bewahren, fruchteten nichts. „Von einem Freispruch sind wir meilenweit entfernt“, fasste Richter Lenzenhube­r am Ende seine Bewertung zusammen.

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Symbolfoto: A. Sing Ein 47 Jähriger gab sich als Polizist aus.

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