Augsburger Allgemeine (Land West)
Nicht jede Umfahrung ist für den Ort möglich
Debatte Behördenchef Uwe Fritsch spricht von einer irreführenden Debatte der Schutzgemeinschaft. Es gibt drei Varianten
Alles auf Anfang beim Thema Umfahrung in Gessertshausen? So stimmt das nicht, heißt es aus dem Staatlichen Bauamt. Auch jetzt könne nicht an jeder Umfahrungsvariante aus der Vergangenheit weitergeplant werden. Welche noch im Rennen sind, lesen Sie auf
Die südliche Umfahrung von Gessertshausen steht keineswegs vor dem Aus. Das hat der stellvertretende Leiter des Staatlichen Bauamts, Uwe Fritsch, in einer Reaktion auf die Aussagen der „Schutzgemeinschaft Lebenswertes Gessertshausen“nach deren Jahreshauptversammlung deutlich gemacht.
Dort hatte der Vereinsvorsitzende und CSU-Gemeinderat Wolfgang Buhl vom „faktischen Aus“vonseiten des Bundes für die Südumgehung gesprochen. Doch woraus er das herleite, „erschließt sich uns nicht und entspricht auch nicht den Tatsachen.
Alle drei Varianten, die Südumgehung, die Bahntrasse mit und ohne Rampen, die in der Variantenuntersuchung des Staatlichen Bauamts Augsburg vom 30. Januar 2015 ausgearbeitet wurden, sind auch weiterhin im Rennen“, macht Fritsch deutlich.
Durch die Einstufung im aktuellen Bundesverkehrswegeplan „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“bedeute nicht den Zweifel an der Bauwürdigkeit des Projekts, sondern lediglich eine zeitliche Reihung, in der nun beispielsweise die Umfahrung in Diedorf/Vogelsang weiter vorne stünde.
Weiter macht Uwe Fritsch klar: Trassenvarianten nördlich der Bahnlinie sind nach wie vor nicht möglich. „Entsprechende Aussagen von Herrn Buhl sind für die weitere Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern von Gessertshausen irreführend.“Derartige Varianten widersprächen den verbindlichen Vorgaben des Raumordnungsverfahrens aus dem Jahr 2002 und der ergänzenden Entscheidung der Regierung von Schwaben aus dem Jahr 2009. Hintergrund ist der Naturund Artenschutz, der ein zwingendes Ausschlusskriterium darstellt, wenn zumutbare Trassenalternativen bestehen.
Folglich habe er auch niemals „zugegeben“, dass die Herausnahme dieser Varianten aus der Gesamtbetrachtung zu früh erfolgt sei. „Die Aussage von Herrn Buhl ist unzutreffend, da inhaltlich falsch.“