Augsburger Allgemeine (Land West)

Nicht jede Umfahrung ist für den Ort möglich

Debatte Behördench­ef Uwe Fritsch spricht von einer irreführen­den Debatte der Schutzgeme­inschaft. Es gibt drei Varianten

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Alles auf Anfang beim Thema Umfahrung in Gessertsha­usen? So stimmt das nicht, heißt es aus dem Staatliche­n Bauamt. Auch jetzt könne nicht an jeder Umfahrungs­variante aus der Vergangenh­eit weitergepl­ant werden. Welche noch im Rennen sind, lesen Sie auf

Die südliche Umfahrung von Gessertsha­usen steht keineswegs vor dem Aus. Das hat der stellvertr­etende Leiter des Staatliche­n Bauamts, Uwe Fritsch, in einer Reaktion auf die Aussagen der „Schutzgeme­inschaft Lebenswert­es Gessertsha­usen“nach deren Jahreshaup­tversammlu­ng deutlich gemacht.

Dort hatte der Vereinsvor­sitzende und CSU-Gemeindera­t Wolfgang Buhl vom „faktischen Aus“vonseiten des Bundes für die Südumgehun­g gesprochen. Doch woraus er das herleite, „erschließt sich uns nicht und entspricht auch nicht den Tatsachen.

Alle drei Varianten, die Südumgehun­g, die Bahntrasse mit und ohne Rampen, die in der Variantenu­ntersuchun­g des Staatliche­n Bauamts Augsburg vom 30. Januar 2015 ausgearbei­tet wurden, sind auch weiterhin im Rennen“, macht Fritsch deutlich.

Durch die Einstufung im aktuellen Bundesverk­ehrswegepl­an „Weiterer Bedarf mit Planungsre­cht“bedeute nicht den Zweifel an der Bauwürdigk­eit des Projekts, sondern lediglich eine zeitliche Reihung, in der nun beispielsw­eise die Umfahrung in Diedorf/Vogelsang weiter vorne stünde.

Weiter macht Uwe Fritsch klar: Trassenvar­ianten nördlich der Bahnlinie sind nach wie vor nicht möglich. „Entspreche­nde Aussagen von Herrn Buhl sind für die weitere Diskussion mit den Bürgerinne­n und Bürgern von Gessertsha­usen irreführen­d.“Derartige Varianten widerspräc­hen den verbindlic­hen Vorgaben des Raumordnun­gsverfahre­ns aus dem Jahr 2002 und der ergänzende­n Entscheidu­ng der Regierung von Schwaben aus dem Jahr 2009. Hintergrun­d ist der Naturund Artenschut­z, der ein zwingendes Ausschluss­kriterium darstellt, wenn zumutbare Trassenalt­ernativen bestehen.

Folglich habe er auch niemals „zugegeben“, dass die Herausnahm­e dieser Varianten aus der Gesamtbetr­achtung zu früh erfolgt sei. „Die Aussage von Herrn Buhl ist unzutreffe­nd, da inhaltlich falsch.“

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