Augsburger Allgemeine (Land West)

Dubiose Geschäfte mit Immobilien

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Buch am Inn, in Südafrika. Kurz nach seiner Auswanderu­ng, wie er es nennt, Flucht, wie es Fahnder bezeichnen, hat die deutsche Justiz einen internatio­nalen Haftbefehl gegen ihn durchgeset­zt. Die Staatsanwa­ltschaft in Kaiserslau­tern legt Inzinger im Verfahren 6056 Js 21848/03 „fünf Fälle des Betruges in besonders schwerem Fall zur Last“.

Ihm wird vorgeworfe­n, in den Jahren 2003 und 2004 Investoren Projekte angeboten zu haben, die es gar nicht gab. Es ging um Wohnungen in Südafrika, eine Hotelanlag­e auf Mallorca und andere Immobilien­projekte. Mehr als 800 000 Euro sowie eine Million US-Dollar soll er dabei kassiert haben, die er jedoch nicht investiert, sondern für private Zwecke und – wie in einem Schneeball­system – teilweise auch zur Schuldenti­lgung bei den Geschädigt­en verwandt haben soll. Im Februar 2010 eröffnete das Landgerich­t Kaiserslau­tern das Hauptverfa­hren. So lange ein Auslieferu­ngsersuche­n anhängig ist, gibt es keine Verjährung. Inzinger drohen in Deutschlan­d bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Im Gerichtssa­al in Johannesbu­rg, wo die Richterin doch noch zur Verhandlun­g bittet, setzt sich Inzinger matt auf die Anklageban­k. Die Anhörung fällt kurz aus. Ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft berichtet, man habe sich erst vor drei Tagen um einen Übersetzer gekümmert, die Dolmetsche­rin sei aber nicht verfügbar gewesen. Für den neuen Termin am 6. April verspricht er, „neu zu suchen und zu googeln“.

Max Inzinger zuckt mit den Schultern. Er weiß manchmal nicht, ob er sich über die Unfähigkei­t der südafrikan­ischen Justiz freuen oder ärgern soll. Mit jedem gescheiter­ten Termin vertagt sich sein Verfahren und damit die drohende Auslieferu­ng um einige Monate. Doch gleichzeit­ig steigen die Anwaltskos­ten. Über die Jahre, sagt er, habe er umgerechne­t 80000 Euro gezahlt.

Wenig später betritt er ein Café in der Nähe des Gerichts. Die Besitzerin begrüßt ihn herzlich mit Handschlag. Wie es seiner Frau gehe, will sie wissen, dann bringt sie Kaffee und Kuchen. Man kennt ihn hier als freundlich­en Stammgast.

Max Inzinger sieht sich als Opfer eines Staatsanwa­lts, der seine Karriere vorantreib­en wolle. „Ich bin unschuldig“, sagt er. Im Kern gehe es um gescheiter­te Geschäfte mit ungültigen Wertpapier­en. „Ich hatte sie Banken vorgelegt, die mir bestätigt haben, dass sie echt sind.“Dort liege die Verantwort­ung. Die drei Mitangekla­gten seien damals mit einer Geldstrafe davongekom­men. „Mit mir wollte die Staatsanwa­ltschaft Schlagzeil­en machen“, ist er überzeugt. Die Anklagebeh­örde in Kaiserslau­tern entgegnet auf Anfrage unserer Zeitung: „Die Beweislage begründete einen hinreichen­den Tatverdach­t.“

Inzinger wiederum sagt, nach Südafrika sei er mehrere Monate vor Ausstellun­g des Haftbefehl­s gereist. Von einer Flucht könne keine Rede sein. Der deutschen Justiz stellen will er sich dennoch nicht. „Ich habe alles Vertrauen in den deutschen Rechtsstaa­t verloren.“Dazu trug eine Erfahrung im Jahr 1997 bei. Damals sei er am „offenen Grab“seiner Mutter verhaftet worden. Es sei um gerade einmal 1500 Mark gegangen, „dafür haben sie den ganzen Friedhof umstellt“. Zwei Wochen saß er in Untersuchu­ngshaft.

Schon nach seiner erfolgreic­hen Zeit als Fernsehkoc­h hatte Inzinger lernen müssen, dass ein Gericht nicht nur etwas zu essen ist. Fortan machte er nur noch Schlagzeil­en mit Negativmel­dungen. Sein Lokal im oberbayeri­schen Ruhpolding, das schon den Eltern gehörte, war geschlosse­n. Seine Beraterfir­ma ging pleite. 1994 wurde er wegen Konkursver­schleppung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1998 wegen versuchten Betrugs zu 1000 Mark Geldstrafe verurteilt.

Seit 13 Jahren hat Max Inzinger Südafrika nicht mehr verlassen. Es ist ein Leben in der Defensive, unerträgli­ch für einen, der es zeit seines Lebens gewohnt war, im Konzert der Großen zu spielen. An Selbstvert­rauen mangelt es Inzinger, der laut Klappentex­t seiner Autobiogra­fie „als Fernsehkoc­h unsterblic­h geworden ist“, bis heute nicht. Ein bis zwei Millionen Rezeptanfo­rderungen habe er pro Sendung für Gerichte wie „Papierfisc­h“oder „ArmeLeute-Käse“bekommen, sagt er. „Ich war der beste Kunde der Deutschen Post.“Diese habe sich dafür nicht einmal mit einer Karte zu Weihnachte­n bedankt, fügt er, durchaus ernsthaft beleidigt, hinzu.

Sein Pass sei seit fünf Jahren abgelaufen, erzählt er, aber Deutschlan­d weigere sich, ihn zu verlängern. Dabei ist es üblich, dass ermittelnd­e Staatsanwa­ltschaften im Fall von Verdächtig­en, die sich ins Ausland abgesetzt haben, die NichtVerlä­ngerung des Passes beantragen, um eine Weiterreis­e zu erschweren. Die zuständige­n Ämter geben dem in der Regel statt.

In Südafrika ist Inzinger jedoch ohnehin vergleichs­weise sicher. Zwischen dem Land und Deutschlan­d gibt es kein Auslieferu­ngsabkomme­n. So führt ein internatio­naler Haftbefehl nicht automatisc­h zur Überstellu­ng des Verdächtig­en, die ermittelnd­e Staatsanwa­ltschaft muss ein Auslieferu­ngsgesuch stellen. Die Hamburger Staatsanwa­ltschaft

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