Augsburger Allgemeine (Land West)
Dubiose Geschäfte mit Immobilien
Buch am Inn, in Südafrika. Kurz nach seiner Auswanderung, wie er es nennt, Flucht, wie es Fahnder bezeichnen, hat die deutsche Justiz einen internationalen Haftbefehl gegen ihn durchgesetzt. Die Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern legt Inzinger im Verfahren 6056 Js 21848/03 „fünf Fälle des Betruges in besonders schwerem Fall zur Last“.
Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2003 und 2004 Investoren Projekte angeboten zu haben, die es gar nicht gab. Es ging um Wohnungen in Südafrika, eine Hotelanlage auf Mallorca und andere Immobilienprojekte. Mehr als 800 000 Euro sowie eine Million US-Dollar soll er dabei kassiert haben, die er jedoch nicht investiert, sondern für private Zwecke und – wie in einem Schneeballsystem – teilweise auch zur Schuldentilgung bei den Geschädigten verwandt haben soll. Im Februar 2010 eröffnete das Landgericht Kaiserslautern das Hauptverfahren. So lange ein Auslieferungsersuchen anhängig ist, gibt es keine Verjährung. Inzinger drohen in Deutschland bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Im Gerichtssaal in Johannesburg, wo die Richterin doch noch zur Verhandlung bittet, setzt sich Inzinger matt auf die Anklagebank. Die Anhörung fällt kurz aus. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft berichtet, man habe sich erst vor drei Tagen um einen Übersetzer gekümmert, die Dolmetscherin sei aber nicht verfügbar gewesen. Für den neuen Termin am 6. April verspricht er, „neu zu suchen und zu googeln“.
Max Inzinger zuckt mit den Schultern. Er weiß manchmal nicht, ob er sich über die Unfähigkeit der südafrikanischen Justiz freuen oder ärgern soll. Mit jedem gescheiterten Termin vertagt sich sein Verfahren und damit die drohende Auslieferung um einige Monate. Doch gleichzeitig steigen die Anwaltskosten. Über die Jahre, sagt er, habe er umgerechnet 80000 Euro gezahlt.
Wenig später betritt er ein Café in der Nähe des Gerichts. Die Besitzerin begrüßt ihn herzlich mit Handschlag. Wie es seiner Frau gehe, will sie wissen, dann bringt sie Kaffee und Kuchen. Man kennt ihn hier als freundlichen Stammgast.
Max Inzinger sieht sich als Opfer eines Staatsanwalts, der seine Karriere vorantreiben wolle. „Ich bin unschuldig“, sagt er. Im Kern gehe es um gescheiterte Geschäfte mit ungültigen Wertpapieren. „Ich hatte sie Banken vorgelegt, die mir bestätigt haben, dass sie echt sind.“Dort liege die Verantwortung. Die drei Mitangeklagten seien damals mit einer Geldstrafe davongekommen. „Mit mir wollte die Staatsanwaltschaft Schlagzeilen machen“, ist er überzeugt. Die Anklagebehörde in Kaiserslautern entgegnet auf Anfrage unserer Zeitung: „Die Beweislage begründete einen hinreichenden Tatverdacht.“
Inzinger wiederum sagt, nach Südafrika sei er mehrere Monate vor Ausstellung des Haftbefehls gereist. Von einer Flucht könne keine Rede sein. Der deutschen Justiz stellen will er sich dennoch nicht. „Ich habe alles Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat verloren.“Dazu trug eine Erfahrung im Jahr 1997 bei. Damals sei er am „offenen Grab“seiner Mutter verhaftet worden. Es sei um gerade einmal 1500 Mark gegangen, „dafür haben sie den ganzen Friedhof umstellt“. Zwei Wochen saß er in Untersuchungshaft.
Schon nach seiner erfolgreichen Zeit als Fernsehkoch hatte Inzinger lernen müssen, dass ein Gericht nicht nur etwas zu essen ist. Fortan machte er nur noch Schlagzeilen mit Negativmeldungen. Sein Lokal im oberbayerischen Ruhpolding, das schon den Eltern gehörte, war geschlossen. Seine Beraterfirma ging pleite. 1994 wurde er wegen Konkursverschleppung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1998 wegen versuchten Betrugs zu 1000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Seit 13 Jahren hat Max Inzinger Südafrika nicht mehr verlassen. Es ist ein Leben in der Defensive, unerträglich für einen, der es zeit seines Lebens gewohnt war, im Konzert der Großen zu spielen. An Selbstvertrauen mangelt es Inzinger, der laut Klappentext seiner Autobiografie „als Fernsehkoch unsterblich geworden ist“, bis heute nicht. Ein bis zwei Millionen Rezeptanforderungen habe er pro Sendung für Gerichte wie „Papierfisch“oder „ArmeLeute-Käse“bekommen, sagt er. „Ich war der beste Kunde der Deutschen Post.“Diese habe sich dafür nicht einmal mit einer Karte zu Weihnachten bedankt, fügt er, durchaus ernsthaft beleidigt, hinzu.
Sein Pass sei seit fünf Jahren abgelaufen, erzählt er, aber Deutschland weigere sich, ihn zu verlängern. Dabei ist es üblich, dass ermittelnde Staatsanwaltschaften im Fall von Verdächtigen, die sich ins Ausland abgesetzt haben, die NichtVerlängerung des Passes beantragen, um eine Weiterreise zu erschweren. Die zuständigen Ämter geben dem in der Regel statt.
In Südafrika ist Inzinger jedoch ohnehin vergleichsweise sicher. Zwischen dem Land und Deutschland gibt es kein Auslieferungsabkommen. So führt ein internationaler Haftbefehl nicht automatisch zur Überstellung des Verdächtigen, die ermittelnde Staatsanwaltschaft muss ein Auslieferungsgesuch stellen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft