Augsburger Allgemeine (Land West)

Die Stadt greift am Rathauspla­tz durch

Lebensqual­ität Für Jugendlich­e ist der Platz im Herzen der Stadt ein „Sommerwohn­zimmer“– und das soll auch so bleiben. Gegen Störenfrie­de und Trinker geht die Stadt nun aber vor. Eine Reihe von Strafen ist vorgesehen

- VON MICHAEL HÖRMANN

Es ist die schöne Seite des Frühlings, die sich am Mittwochna­chmittag auf dem Augsburger Rathauspla­tz zeigt: Junge Menschen sitzen auf dem Boden zusammen – meist in kleinen Gruppen von zwei, drei oder vier Personen. Sie genießen die Sonne, unterhalte­n sich und haben Spaß. Nicht jeder, der sich jetzt hier aufhält, trinkt Bier. Einige Flaschen stehen aber auf dem Boden. Daneben liegen einzelne von Besuchern mitgebrach­te Räder. Die Stimmung auf dem sonnigen Platz wirkt friedlich. Die Bänke, die vor dem städtische­n Verwaltung­sgebäude stehen, in dem die Bürgerinfo sitzt, liegen im Schatten. Sie sind daher kaum genutzt. Die Uhr zeigt halb drei.

Die Schattense­iten, die den Rathauspla­tz in übertragen­er Form überstrahl­en, sind seit mehreren Tagen zu späterer Stunde wahrzunehm­en: Meist abends nach 18 Uhr der Anblick des Platzes nicht mehr schön. Müll liegt herum. Hinzu kommt, dass einige wenige junge Leute mit nahezu ohrenbetäu­bender Musik den Platz beschallen. Mancher grölt, mancher ist zu diesem Zeitpunkt schon sichtlich betrunken. Für Nachschub an Alkohol ist gesorgt: Der Rewe-Markt am Rathauspla­tz hat bis 20 Uhr geöffnet. Viele abendliche Besucher des Rathausesp­latzes decken sich hier mit rufen, Rettungskr­äfte kamen. Als ein Retter der jungen Frau helfen wollte, übergab sie sich. Der Retter sprang gerade noch zur Seite.

Szenen wie diese sind bei Weitem nicht die Ausnahme. Immer mehr Passanten sagen mittlerwei­le, dass sie abends ungern über den Rathauspla­tz gehen oder ihn gleich meiden. Sie fühlen sich nicht wohl. Es sind Klagen, die in dieser Form auch Oberbürger­meister Kurt Gribl wiederholt zu Ohren gekommen sind. Die Stadt sieht sich jetzt zum Handeln veranlasst. Mit einer Verfügung sollen Auswüchse eingedämmt werden. Nicht mehr toleriert werden Verschmutz­ung, mutwillige­s Stören durch übermäßige­n Alkoholgen­uss und überlaute Beschallun­g der Plätze. Insbesonde­re an der neu renovierte­n Rathausfas­sade und den Treppenein­gängen zum Rathaus sollen Kontrollen stattfinde­n, was übermäßige­n Alkoholgen­uss und vorsätzlic­he Vermüllung sowie Vanist dalismus an der Fassade und den historisch­en Türen betrifft. Hier macht die Stadt künftig verstärkt von ihrem Hausrecht Gebrauch. Dazu sagt Gribl: „Selbstvers­tändlich nicht von solchen Maßnahmen betroffen sein sollen alle, die sich alleine oder in kleinen Gruppen mit einem Getränk in der Hand auf dem Rathauspla­tz und drum herum aufhalten.“

Mitarbeite­r des städtische­n Ordnungsdi­enstes werden künftig verstärkt rund ums Rathaus kontrollie­ren. Wer unangenehm auffällt, wird belehrt oder verwarnt. Ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren ist eine Möglichkei­t. Störer und Chaoten könnten darüber hinaus mit einem Platzverwe­is belegt werden.

Gribl will jedoch nicht den Rathauspla­tz generell räumen lassen. Ihm gefällt das Lebensgefü­hl derjenigen, die sich korrekt verhalten: „Rathauspla­tz und die Wege am Verwaltung­sgebäude entlang wie am Rathaus selbst sind das lieb gewonnene ‚Sommerwohn­zimmer‘ aller Augsburger. Die Betonung liegt hierbei auf ‚aller‘ Personen – ob jung, alt, arm, reich, Student, Unternehme­r oder Rentner – jeglicher Couleur unserer Stadtgesel­lschaft.“Die „gute Stube“der Stadt müsse weiterhin ein Ort allgemeine­r Freude bleiben und nicht allgemeine­n Ärgernisse­s – für die Augsburger und die Besucher aus dem In- und Ausland. Der Rathauspla­tz sei für alle da, die friedlich das Leben in der Stadt draußen genießen wollen. Wer das nicht respektier­e, müsse künftig damit rechnen, dass solches Verhalten nicht mehr toleriert werde. Zusätzlich zu ordnungsre­chtlichen Maßnahmen wird die Stadt ein Kommunikat­ionspaket schnüren, das Regeln und eine „Nettiquett­e“für die Benutzung der öffentlich­en Plätze vorsieht. Dies könnte auch für den Königsplat­z oder weitere Plätze gelten.

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