Augsburger Allgemeine (Land West)
Wer darf alles im Hotelzimmer übernachten?
Reiserecht Besichtigungen sind erlaubt – mehr aber nicht. Die neuesten Urteile rund ums Urlauben
Vier-Personen-Zimmer wird“, sagt Heckel. Ähnlich regeln das beispielsweise die Hotels der Accor-Marken. Sie geben als Maßgabe für Urlauber vor: Gäste empfangen ist in Ordnung, aber nicht zum Übernachten. Beim Aufenthalt weiterer Personen verlange man einen Zuschlag, teilt ein Sprecher mit. Und der Gast muss sich ordentlich anmelden.
Einzelunterricht statt Minigruppe bei Sprachreise: Geld zurück
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Urlauber bekommen bei einer Sprachreise unter Umständen Geld zurück, wenn ein gebuchter Kurs die meiste Zeit nicht stattfindet. Das gilt auch, wenn der Veranstalter als Ersatz für einen Sprachkurs in kleiner Gruppe Einzelunterricht anbietet, hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 283 C 20981/15). In dem Fall hatte ein Mann eine Sprachreise in den USA gebucht. Die Kosten für Unterkunft und Sprachkurs betrugen rund 2470 Euro. Wegen zu geringer Teilnehmerzahl fand einer der gebuchten Kurse lediglich in einer von vier statt. Der Veranstalter bot dem Urlauber als Ersatz für den Business-Englischkurs Einzelunterricht an. Der Mann klagte dagegen: Einzelunterricht sei mit Gruppenunterricht nicht vergleichbar. Er forderte rund 1407 Euro zurück. Nach Auffassung des Gerichts war eine Minderung gerechtfertigt – jedoch nur rund 370 Euro. Der Einzelunterricht sei zwar intensiv und hochpreisig, aber nicht gleichwertig mit dem Lernen in einer kleinen Gruppe – also dem vertraglich geschuldeten Unterricht.
Flieger verpasst wegen langer Warteschlange: Flughafen haftet
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Wenn Flugpassagiere wegen einer langen Warteschlange an der Sicherheitskontrolle ihre Maschine verpassen, haftet dafür auch der Flughafen. Er muss anteilig für Mehrund Umbuchungskosten der Fluggäste aufkommen, urteilte das Amtsgericht Erding (Az.: 8 C 1143/16). Die Begründung: Ein Flughafen müsse die Sicherheitskontrolle so organisieren, dass es den Passagieren möglich ist, rechtbezahltes zeitig am Flugsteig zu erscheinen. In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von München über Istanbul nach Hatay in der Türkei. Abflug war um 13.40 Uhr. Der Kläger und seine Familie checkten um 12.22 Uhr ein und begaben sich danach zur Sicherheitskontrolle. Dort war die Schlange bereits sehr lang. Nach einiger Zeit forderte ein Airport-Mitarbeiter die Reisenden auf, sich zu einer anderen Kontrollstelle zu begeben – aus Sorge, die Fluggäste könnten ihren Flug verpassen. Genau dies geschah dann auch. Der Kläger und seine Familie erhielten ihr Gepäck zurück. Sie buchten für 613,96 Euro um und flogen am folgenden Tag. Der Kläger bekam vom Flughafen Geld zurück – 80 Prozent der strittigen Summe. Begründung: Der Mann hätte in der Schlange auf den Zeitdruck aufmerksam machen müssen.
Verspätung wegen pöbelnder Tierbesitzerin
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Spektakulärer Zwischenfall über den Wolken: Eine Katzenbesitzerin wehrte sich dagegen, dass ihr zufälWochen lig entdecktes Tier während des Fluges in einen Waschraum gesperrt wurde. Sie schlug gegen die Tür, bedrohte eine Flugbegleiterin und drohte mit „Kontakten zur Mafia“und „terroristischen Absichten“, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet. Der Pilot auf dem Weg von Las Vegas nach Frankfurt musste deswegen in Denver zwischenlanden. Die Maschine erreichte Deutschland mit mehr als 24 Stunden Verspätung.
Ein Passagier klagte gegen die Fluggesellschaft und verlangte eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht. Vor dem Amtsgericht Frankfurt hatte er aber keinen Erfolg (Az.: 31 C 397/16 (17)). Die Richter bewerteten den Zwischenfall als außergewöhnlichen Umstand – und einem solchen Fall ist die Airline von der Zahlungspflicht befreit. Der außergewöhnliche Umstand habe darin bestanden, dass die Frau den Anweisungen der Crew nicht gefolgt und sogar gewalttätig geworden sei. Sicherheit an Bord gehe vor. Die Zwischenlandung sei daher nicht zu beanstanden.