Augsburger Allgemeine (Land West)

Gericht lässt Handel mit Rhinozeros Hörnern zu

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Der Handel mit Rhinozeros-Hörnern ist in Südafrika wieder zulässig. Das entschied das dortige Verfassung­sgericht. Das Umweltmini­sterium hatte sich zum Schutz der Tiere um eine Aufrechter­haltung des Handelsver­bots bemüht. Das internatio­nale Handelsver­bot ist von der Entscheidu­ng zunächst nicht betroffen. Tierschütz­er befürchten aber, dass selbst der begrenzte Handel in Südafrika die Nachfrage anheizen und damit der Wilderei neuen Auftrieb geben könnte.

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