Augsburger Allgemeine (Land West)
Gericht lässt Handel mit Rhinozeros Hörnern zu
Der Handel mit Rhinozeros-Hörnern ist in Südafrika wieder zulässig. Das entschied das dortige Verfassungsgericht. Das Umweltministerium hatte sich zum Schutz der Tiere um eine Aufrechterhaltung des Handelsverbots bemüht. Das internationale Handelsverbot ist von der Entscheidung zunächst nicht betroffen. Tierschützer befürchten aber, dass selbst der begrenzte Handel in Südafrika die Nachfrage anheizen und damit der Wilderei neuen Auftrieb geben könnte.