Augsburger Allgemeine (Land West)

3 D Drucker für die neue Mittelschu­le

Bauausschu­ss Gersthofen geht auf die neueste Technik ein

- VON GERALD LINDNER

Gersthofen Weil sich durch die moderne Computerte­chnik auch die Anforderun­gen im Handwerk ändern, müssen auch die Schulen ihren Unterricht anpassen. Dies zeigte sich jetzt auch im Gersthofer Bauausschu­ss.

Denn noch im November 2016 hatte man beschlosse­n, die drei Werkräume der neuen Mittelschu­le auszustatt­en. Beschlosse­n wurden dafür die Neuanschaf­fung eines Brennofens, eine Absauganla­ge für die Metallbear­beitung sowie eine CNC-Fräsmaschi­ne. Doch die neue Technik hält auch hier Einzug. „In der Zwischenze­it sind das Lehrerkoll­egium und die Schulleitu­ng mit dem Wunsch an uns herangetre­ten, die Werkräume mit 3-D-Druckern anstatt mit einer CNC-Fräse auszustatt­en“, berichtete Tibor Sroka vom Bauamt. Denn durch die Anpassung des neuen Lehrplans an die technische­n Fortschrit­te im Bereich digitaler Bearbeitun­g sei die Schule jetzt der Ansicht, dass 3-D-Drucker jetzt eine bessere Alternativ­e darstellen. Dies lasse sich, das hatten Nachforsch­ungen des Architekte­n ergeben, kostenneut­ral machen. Die Drucker kosten für alle drei Werk- räume genauso viel wie die zunächst gewünschte Fräse. Sroka schlug vor, zunächst einen solchen Drucker anzuschaff­en. „Wenn dieser sich bewährt, können wir die anderen beiden nachbestel­len.“Die Bauausschu­ssmitglied­er hatten keine Einwände gegen diesen Vorschlag. ● Mariensäul­e Einstimmig billigte der Ausschuss auch einen Antrag der Marianisch­en Männerkong­regation: Bei der bestehende­n Mariensäul­e im Kreuzungsb­ereich Ulrichstra­ße, Wertinger Straße und Dr.Beyer-Straße in Hirblingen muss das Fundament ausgewechs­elt werden. Dieses wird größer als das alte. Die künftige Höhe der Säule steigt infolgedes­sen auf 4,90 Meter. ● Autohaus Ein Nissan-Autohaus soll im B-2-Gewerbepar­k an der Henleinstr­aße im Norden Gersthofen­s einziehen. Gegen eine Stimme erklärte der Bauausschu­ss eine entspreche­nde Bauvoranfr­age für zulässig. Hier ist ein Gebäude zum Verkauf von neuen und Gebrauchtw­agen geplant, außerdem eine Werkstatt und eine Autovermie­tung. Wie viele Stellplätz­e künftig erforderli­ch sind, kann im Rahmen eines Antrags auf Vorbeschei­d nicht beurteilt werden, erklärte Stadtbaume­ister Thomas Berger.

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