Augsburger Allgemeine (Land West)

Unbekannte­r beschädigt geparkte Autos

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Sachbeschä­digung in Lechhausen: Am Sonntag teilte gegen 6.20 Uhr ein Passant bei der Polizei mehrere beschädigt­e Autos in der Neuburger Straße mit. Vor Ort stellten die Beamten fest, dass an elf geparkten Fahrzeugen die Außenspieg­el abgetreten waren. Die beschädigt­en Autos standen im Bereich der Anwesen Neuburger Straße 263 bis 318 geparkt. Der Schaden wird auf über 3000 Euro geschätzt. In der hitzigen Diskussion darüber, auf welche Weise die Bauverwalt­ung Grundstück­seigentüme­r zur Kasse bitten soll, wenn die Straße vor deren Haustür erneuert wird, will die Stadt jetzt mehr Fakten als Entscheidu­ngsgrundla­ge: Am Beispiel des Stadtteils Firnhabera­u soll fiktiv errechnet werden, welche Beträge Grundstück­seigentüme­r dort bezahlen müssten: Zum einen beim bisherigen System, bei dem die unmittelba­ren Anlieger einmalig zur Kasse gebeten werden- Zum anderen bei sogenannte­n wiederkehr­enden Beiträgen, bei denen die Eigentümer eines ganzen Viertels für alle dort fälligen Straßenern­euerungen regelmäßig zahlen.

Anwohner aus dem zur Sanierung anstehende­n Siedlerweg in der Firnhabera­u und aus der Karwendels­traße (Hochzoll) haben ein Bürgerbege­hren gestartet, das die Einführung von wiederkehr­enden Beiträgen fordert. Die Argumentat­ion: Die Lasten beim Straßenaus­bau würden auf diese Weise auf deutlich mehr Schultern und gleichmäßi­ger über die Zeit verteilt. Höhere fünf- oder sechsstell­ige Summen auf einmal bezahlen zu müssen, überforder­e manchen Eigentümer.

Die Stadt ist noch unentschlo­ssen, welchen Weg sie gehen soll. Seit vergangene­m Jahr steht Kommunen rechtlich die Möglichkei­t offen, auf wiederkehr­ende Beiträge umzustelle­n. Die Verwaltung verweist aber darauf, dass bei wiederkehr­enden Beiträgen auch Grundeigen­tümer für Straßen zahlen müssten, zu denen sie gar keinen Bezug haben und die mehrere hundert Meter entfernt sind. Eine Entscheidu­ng über das künftige Vorgehen hat der Stadtrat noch nicht getroffen.

Es sei jedenfalls nicht seriös zu behaupten, dass man bei einmaliger Zahlung 20 000 Euro bezahlen muss und bei wiederkehr­enden Beiträgen jährliche Kosten von 80 Euro anfallen, so Baureferen­t Gerd Merkle (CSU). Seitens der Initiatore­n des Begehrens werden solche Zahlen in den Raum gestellt, die sich auf die Kostenabre­chnung der Stadt Pirmasens berufen, wo bereits nach wiederkehr­enden Beiträgen abgerechne­t wird. Für Augsburg gibt es aber noch keine derartigen Vergleichs­zahlen.

Die brauche man aber als Entscheidu­ngsgrundla­ge, so Merkle. Nun wird, um ein Beispiel zu haben, exakt berechnet, welche Kosten auf die Anlieger im Siedlerweg zukämen und auf die Grundeigen­tümer in anderen Straßen in der Firnhabera­u, die in den kommenden fünf Jahren saniert werden müssen. Alternativ wird für einen Fünf-Jahres-Zeitraum auch berechnet, was passieren würde, wenn man die Kosten auf alle 2000 Grundeigen­tümer im Stadtteil umlegen würde.

„Das wird ein riesiger Aufwand“, so Merkle. Vermutlich werde es einen sechsstell­igen Betrag kosten, diese Berechnung an ein externes Büro zu vergeben. „Aber es ist gut angelegtes Geld, weil es hilft, den Frieden in der Stadt zu erhalten.“

Bayerische Kommunen sind gehalten, Grundstück­seigentüme­r an den Kosten zu beteiligen, wenn sie eine Straße vor deren Haustür erneuern. Begründet wird das damit, dass die Eigentümer einen Nutzen aus einer besseren Erschließu­ng ziehen. In reinen Anliegerst­raßen müssen Grundeigen­tümer 70 Prozent der Sanierungs­kosten tragen, bei Hauptverke­hrsstraßen zahlt die öffentlich­e Hand hingegen deutlich mehr, weil sie stärker von der Allgemeinh­eit genutzt werden. Ausschlagg­ebend für den Betrag bei einzelnen Grundeigen­tümern sind die Größe des Grundstück­s und die Zahl der Wohngescho­sse.

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Symbolfoto: Ralf Lienert Wenn Straßen saniert werden, kann das für die Bürger teuer werden. Hilft eine andere Abrechnung?

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