Augsburger Allgemeine (Land West)

Mutter des Angeklagte­n bricht zusammen

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bedient worden“. An der Schuldfähi­gkeit des Jurastuden­ten hatte das Gericht keine Zweifel, auch liege keine Impulstat vor. Mit dem Strafmaß von zehn Jahren Haft habe sich das Gericht am unteren Rand des Möglichen bewegt, so Richter Schneider. Anschließe­nd wurde der Angeklagte in Handschell­en aus dem Saal geführt und zurück ins Gefängnis gebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Dann wurde es turbulent: Der Vater des Israeli, der die Urteilsver­kündung im Sitzungssa­al verfolgt hatte, begann minutenlan­g laut auf Hebräisch zu rufen. Nach Aussage von Zeugen beklagte er das Strafmaß gegen seinen Sohn. Die ebenfalls anwesende Mutter des 22-Jährigen brach vor dem Sitzungssa­al weinend zusammen, sie musste von Sanitätern behandelt werden.

Der angeklagte Student hatte am 4. August 2016 morgens gegen 9 Uhr seine ehemalige Freundin in deren Haunstette­r Wohnung aufgesucht. Damals hatte sie die Beziehung schon vor einem halben Jahr abgebroche­n, wohingegen er sie immer wieder gegen ihren Willen kontaktier­te, gar bedrohte. Mit einem Obstmesser, das er bei sich hatte, stach der Angeklagte ihr von hinten in den Rücken. Anschließe­nd schlug und würgte er die am Boden liegende Frau, bis diese das Bewusstsei­n verlor. Während er wohl im Glauben, die Studentin sei tot, seine Hände und das Messer wusch, kam das Opfer zu sich und rief um Hilfe. Während die Ärzte das Leben der verletzten Studentin retten konnten, wurde der flüchtige Täter wenig später am Königsplat­z festgenomm­en.

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