Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Griff in die Kasse wird für ihn teuer
Supermarkt-Mitarbeiter bedient sich immer wieder mit dem X-Schlüssel. Doch seine Masche hat einen Haken
Seine Idee, schnell und mit wenig Aufwand Kasse zu machen, hatte einen Haken: Der 22-jährige Angestellte einer Supermarktkette wusste nicht, dass es Aufzeichnungen über die sogenannten Kassenrückstellungen im laufenden Geschäftsbetrieb gibt. So kamen ihm die Verantwortlichen auf die Schliche. Jetzt muss sich der junge Mann am Amtsgericht verantworten.
Vorgeworfen wird ihm Untreue in 52 Fällen. Er soll zwischen Oktober 2015 und Februar 2016 in die Kasse von Supermarktfilialen in Neusäß und Augsburg gegriffen und sich bedient haben. Dem Arbeitgeber entstand ein Schaden in Höhe von rund 4000 Euro.
Die Masche des 22-Jährigen hatten die Ermittler schnell durchschaut: Der Mann besaß einen sogenannten X-Schlüssel, um die Rückstellungen bei der Kasse vorzunehmen. Diese sind notwendig, wenn Waren bereits in der Kasse verbucht wurden, dann jedoch vom Kunden nicht bezahlt werden und daher im Geschäft verbleiben. Durch die Rückstellung wird die Buchung rückgängig gemacht. Was der Angeklagte wohl nicht wusste oder zumindest nicht beachtete: Solche Rückstellungen kommen in dem Supermarkt im Durchschnitt nur etwa einmal im Monat vor. Entsprechend schnell schrillten bei den Verantwortlichen die Alarmglocken, weil der Angestellte innerhalb von vier Monaten insgesamt 52 solcher „Rückstellungen“fabrizierte.
Die Kunden hatten allerdings in allen Fällen die Ware tatsächlich bezahlt und mitgenommen. Der 22-Jährige nahm nach der „Rückstellung“das Geld, das er von den Kunden erhalten hatte, aus der Kasse und steckte es ein.
Mit einer anderen Masche versuchte ein 18-Jähriger im November 2016 sein Gehalt in einem Augsburger Supermarkt aufzubessern. Auch er steht in dieser Woche vor Gericht. Der Auszubildende buchte während seines Kassendienstes insgesamt 15-mal Geldbeträge in Höhe von 3,10 Euro bis 22,50 Euro innerhalb von einer Woche als Pfand aus. Einen Gegenwert gab es dafür allerdings nicht. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft erreichte sein „Zusatzeinkommen“einen Betrag von 130 Euro.
Schließlich buchte er noch einen Vorgang als „Geldrückgabe“für zurückgegebene Winterstiefel im Wert von 15,99 Euro, ohne diese erhalten zu haben. Jetzt wird dem 18-Jährigen Diebstahl in 16 Fällen vorgeworfen.