Augsburger Allgemeine (Land West)

Die wichtigste­n Punkte der Verfassung­sänderung in der Türkei

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Recep Tayyip Erdogan sieht sich bestä tigt: Der türkische Präsident hat das Referendum über die Einführung eines Präsidials­ystems knapp gewonnen. Ein Überblick über die wichtigste­n Än derungen, die mit der Annahme der Verfassung­sreform verbunden wären: ● Präsident wird Regierungs­chef Der Präsident, der bisher laut Verfas sung eine vorwiegend repräsenta­tive Funktion hatte, wird zum Chef der Exekutive, das Amt des Ministerpr­äsi denten wird abgeschaff­t. Künftig soll der Präsident selbst das Kabinett leiten und die Minister auswählen, ohne dabei der Zustimmung des Parlaments zu bedürfen. ● Parlament verliert Befugnisse Das Parlament soll das Recht verlieren, Minister ihres Amtes zu entheben, statt dessen kann es sie künftig nur noch schriftlic­h befragen – nicht aber den Präsidente­n. Im Fall von kriminelle­n Verfehlung­en kann es den Präsidente­n absetzen, doch die Hürden für ein Amtsentheb­ungsverfah­ren sind hoch. ● Präsidente­namt wird politisier­t Der Präsident, der bisher zu politische­r Neutralitä­t verpflicht­et war, darf künftig seine Parteizuge­hörigkeit behal ten. Kritiker befürchten, dass dies dazu führen wird, dass der Präsident zu gleich Vorsitzend­er der größten Par tei ist – und damit als Mehrheitsf­ührer das Parlament kontrollie­rt. ● Zwei Amtszeiten Der Präsident darf nur für zwei je fünfjährig­e Amtszeiten gewählt werden. Diese Zählung würde aber nach Inkrafttre­ten der Reform 2019 neu beginnen, sodass Erdogan noch zwei Mal antreten könnte. Gibt es in der zweiten Amtszeit vorgezogen­e Neuwahlen, darf der Präsident au ßerdem ein drittes Mal kandidiere­n. ● Mehr Kontrolle über die Justiz Der Präsident soll mehr Kontrolle über die Justiz erhalten. Er würde künftig sechs der 13 Mitglieder des Rats der Richter und Staatsanwä­lte ernennen, der über die Besetzung wichtiger Jus tizämter entscheide­t. Die anderen wählt demnach das Parlament aus – wo der Präsident aber Mehrheitsf­ührer ist. ● Umsetzung Die Verfassung­sände rung soll bei den nächsten Parla ments und Präsidents­chaftswahl­en 2019 in Kraft treten. Die beiden Arti kel zur Reform des Justizgrem­iums und zur Parteimitg­liedschaft des Präsi denten sollen sofort in Kraft treten. (afp)

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