Augsburger Allgemeine (Land West)
Notverbund für Wasser dringend nötig
Gundremmingen muss wegen Brunnen dringend handeln
Gundremmingen Gundremmingen braucht einen Notverbund für die Trinkwasserversorgung. Hintergrund dafür ist ein Tiefbrunnen des Kernkraftwerks (KKW), an den der Ort üblicherweise angeschlossen ist. Ende 2015 musste der Tiefbrunnen saniert werden, wie es in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat heißt. Während dieser Sanierungsphase musste Gundremmingen über eine „fliegende Leitung“vom Offinger Ortsteil Schnuttenbach mit Trinkwasser versorgt werden.
Ein für die Sicherheit der Versorgung „unbefriedigender Zustand“, so heißt es in der Sitzungsvorlage. Jetzt wurde der Gemeinde vom KKW mitgeteilt, dass der Brunnen nochmals außer Betrieb genommen wird. Für Gundremmingen ist nun „zwingend“ein Notverbund mit einem anderen Wasserversorger erforderlich. In Frage kommen die Glöttgruppe über den Aislinger Ortsteil Rieder, die Städte Gundelfingen oder Lauingen oder der Markt Offingen. Als wirtschaftlichste Alternative gilt der Anschluss an Offingen, der sich schon 2015 bewährt habe. Der Druck in der Wasserversorgung am Anschluss in Schnuttenbach sei ausreichend.
Erst muss der Markt Offingen einen Beschluss fassen
Es gab mehrere Gespräche mit dem Markt Offingen, den Stadtwerken Günzburg und dem Staatlichen Bauamt unter anderem wegen der Verlegung der Trinkwasserleitung entlang der Staatsstraße 2025. Dem dazu notwendigen „Gestattungsvertrag“stimmt der Gemeinderat zu. Das Abrechnungsverfahren über das für Gundremmingen bezogene Trinkwasser wurde nicht öffentlich beraten, da ein entsprechender Beschluss durch den Markt Offingen noch nicht erfolgt ist, wie Bürgermeister Tobias Bühler erläuterte.
Beitritt zum Zweckverband ohne Diskussion
Ohne Diskussionen hat der Gemeinderat dem überarbeiteten Beitrittsvertrag zum Zweckverband für das Gartenhallenbad seine Zustimmung erteilt. Und im Bereich der Bachstraße am Ortsende in Richtung Aislingen wird bald ein zusätzliches Verkehrsschild stehen. Dort ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht untersagt. Grund ist ein Antrag der Nachbargemeinde, da von deren Ortsteil Rieder an der gleichen Straße seit vielen Jahren die Beschränkung besteht.