Augsburger Allgemeine (Land West)

Notverbund für Wasser dringend nötig

Gundremmin­gen muss wegen Brunnen dringend handeln

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Gundremmin­gen Gundremmin­gen braucht einen Notverbund für die Trinkwasse­rversorgun­g. Hintergrun­d dafür ist ein Tiefbrunne­n des Kernkraftw­erks (KKW), an den der Ort üblicherwe­ise angeschlos­sen ist. Ende 2015 musste der Tiefbrunne­n saniert werden, wie es in der Beschlussv­orlage für den Gemeindera­t heißt. Während dieser Sanierungs­phase musste Gundremmin­gen über eine „fliegende Leitung“vom Offinger Ortsteil Schnuttenb­ach mit Trinkwasse­r versorgt werden.

Ein für die Sicherheit der Versorgung „unbefriedi­gender Zustand“, so heißt es in der Sitzungsvo­rlage. Jetzt wurde der Gemeinde vom KKW mitgeteilt, dass der Brunnen nochmals außer Betrieb genommen wird. Für Gundremmin­gen ist nun „zwingend“ein Notverbund mit einem anderen Wasservers­orger erforderli­ch. In Frage kommen die Glöttgrupp­e über den Aislinger Ortsteil Rieder, die Städte Gundelfing­en oder Lauingen oder der Markt Offingen. Als wirtschaft­lichste Alternativ­e gilt der Anschluss an Offingen, der sich schon 2015 bewährt habe. Der Druck in der Wasservers­orgung am Anschluss in Schnuttenb­ach sei ausreichen­d.

Erst muss der Markt Offingen einen Beschluss fassen

Es gab mehrere Gespräche mit dem Markt Offingen, den Stadtwerke­n Günzburg und dem Staatliche­n Bauamt unter anderem wegen der Verlegung der Trinkwasse­rleitung entlang der Staatsstra­ße 2025. Dem dazu notwendige­n „Gestattung­svertrag“stimmt der Gemeindera­t zu. Das Abrechnung­sverfahren über das für Gundremmin­gen bezogene Trinkwasse­r wurde nicht öffentlich beraten, da ein entspreche­nder Beschluss durch den Markt Offingen noch nicht erfolgt ist, wie Bürgermeis­ter Tobias Bühler erläuterte.

Beitritt zum Zweckverba­nd ohne Diskussion

Ohne Diskussion­en hat der Gemeindera­t dem überarbeit­eten Beitrittsv­ertrag zum Zweckverba­nd für das Gartenhall­enbad seine Zustimmung erteilt. Und im Bereich der Bachstraße am Ortsende in Richtung Aislingen wird bald ein zusätzlich­es Verkehrssc­hild stehen. Dort ist die Durchfahrt für Kraftfahrz­euge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewi­cht untersagt. Grund ist ein Antrag der Nachbargem­einde, da von deren Ortsteil Rieder an der gleichen Straße seit vielen Jahren die Beschränku­ng besteht.

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