Augsburger Allgemeine (Land West)

Abends länger am Ball

Lärmschutz Neue Regeln für den Betrieb auf Sportplätz­en sind beschlosse­n. Den Vereinen kommt das zugute. Warum gute Nachbarsch­aft für sie aber wichtig ist

- VON TOBIAS KARRER

Landkreis Augsburg

Auf den Fußballplä­tzen darf jetzt lauter und vor allem länger gejubelt werden. Hintergrun­d ist eine Veränderun­g der Sportanlag­enlärmschu­tzverordnu­ng. Sie erlaubt seit einigen Wochen unter anderem abends höheren Lärm auch auf jenen Spielfelde­rn, die von Wohngebiet­en umgeben sind.

Das betrifft auch den TSV Gersthofen. Klaus Assum, der Leiter der Fußballabt­eilung des Vereins, freut sich über die neue Verordnung zum Lärmschutz, die die Bundesregi­erung jetzt beschlosse­n hat. „Uns kommt das natürlich zugute“, erklärt er. Sein Verein wird die Trainingsz­eiten anpassen und abends voraussich­tlich 30 Minuten länger auf dem Platz am Rosenberg trainieren. Bisher hatte der Verein vom Landratsam­t die Auflage, den Trainingsb­etrieb um 20 Uhr zu beenden. Auf die Einhaltung dieser Regelung hätten die Einwohner gepocht, erklärt Assum. „Da habe ich schon die ein oder andere Beschwerde bekommen, glückliche­rweise war nichts Gravierend­es dabei“, sagt er.

Grund für die neue Regelung ist eine Veränderun­g der Sportanlag­enlärmschu­tzverordnu­ng. Für Vereine, die in der Nähe von Wohngebiet­en trainieren, bedeutet der Beschluss: Auch abends zwischen 20 und 22 Uhr darf ab jetzt auf den Sportplätz­en ohne Einschränk­ungen gespielt werden. Ähnlich verhält es sich an Sonn- und Feiertagen. Zwischen 13 und 15 Uhr darf normaler Spielbetri­eb stattfinde­n.

Bisher hat der Bundesrat der Verordnung nur mit einer kleinen Änderung zugestimmt, die das zuständige Bundesmini­sterium für Umwelt noch abnicken muss. Die Länder fordern eine strengere Regelung der Grenzwerte in der Nacht. Laut einer Pressemitt­eilung hat Ministerin Barbara Hendricks aber schon Zustimmung signalisie­rt. Mit der Neuregelun­g setze Barabara Hendricks ihre Ankündigun­g um, „den Vereinsspo­rt von Kindern bei Lärmschutz zu privilegie­ren und Einschränk­ung weitgehend abzubauen“, so eine Erklärung des Ministeriu­ms. Besonders in dicht besiedelte­n Gebieten soll so auf den steigenden Bedarf an Sportangeb­oten reagiert werden.

Doch nicht nur Kinder sollen von der Neuregelun­g profitiere­n. Vor allem berufstäti­gen Sportlern würde die Neuregelun­g der Ruhezeiten zugutekomm­en, glaubt Klaus Assum. „Es gibt Menschen, die erst um 19 Uhr aus der Arbeit kommen, für diejenigen wären längere Trainingsz­eiten ein großer Vorteil“, sagt er. Seine Abteilung wolle aber kein „Öl ins Feuer gießen“. Als Sportverei­n, der in einem Wohngebiet trainiert, sei der TSV Gersthofen grundsätzl­ich auf ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn angewiesen, betont Klaus Assum.

Ähnlich sieht es auch bei anderen Sportverei­nen aus. Für den TSV Neusäß wird sich nicht viel verändern. Norbert Graßmeier, der Vorsitzend­e des Vereins, erklärt: „Wir waren schon immer auf ein gutes nachbarsch­aftliches Verhältnis aus.“Deshalb achtet der Verein besonders darauf, seine Spiele nicht zu spät anzusetzen und nur eine begrenzte Anzahl von Abendspiel­en auszuricht­en. Probleme mit den Anwohnern habe er in seiner 23-jährigen Laufbahn nur selten gehabt, sagt der Neusässer. Es sei zwar hin und wieder vorgekomme­n, dass die Lichtanlag­en zu lange eingeschal­tet waren oder jemand die Lautsprech­er zu laut gedreht hatte, „aber das konnte ich immer relativ schnell aus der Welt räumen“, erklärt der Vorsitzend­e. Für den Trainingsb­etrieb beim TSV Neusäß habe die neue Regelung also „erst einmal gar keine Konsequenz­en“, so Graßmeier.

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Archivfoto: Marcus Merk Wenn der eigene Verein vorne liegt, dann kann auf dem Spielfeld wie auch auf den Rängen schon mal lauter gejubelt werden. Das müssen Anwohner jetzt auch abends hin nehmen. Unser Foto entstand bei einem Bayernliga Spiel des TSV Gersthofen in der eigenen...

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