Augsburger Allgemeine (Land West)
Abends länger am Ball
Lärmschutz Neue Regeln für den Betrieb auf Sportplätzen sind beschlossen. Den Vereinen kommt das zugute. Warum gute Nachbarschaft für sie aber wichtig ist
Landkreis Augsburg
Auf den Fußballplätzen darf jetzt lauter und vor allem länger gejubelt werden. Hintergrund ist eine Veränderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Sie erlaubt seit einigen Wochen unter anderem abends höheren Lärm auch auf jenen Spielfeldern, die von Wohngebieten umgeben sind.
Das betrifft auch den TSV Gersthofen. Klaus Assum, der Leiter der Fußballabteilung des Vereins, freut sich über die neue Verordnung zum Lärmschutz, die die Bundesregierung jetzt beschlossen hat. „Uns kommt das natürlich zugute“, erklärt er. Sein Verein wird die Trainingszeiten anpassen und abends voraussichtlich 30 Minuten länger auf dem Platz am Rosenberg trainieren. Bisher hatte der Verein vom Landratsamt die Auflage, den Trainingsbetrieb um 20 Uhr zu beenden. Auf die Einhaltung dieser Regelung hätten die Einwohner gepocht, erklärt Assum. „Da habe ich schon die ein oder andere Beschwerde bekommen, glücklicherweise war nichts Gravierendes dabei“, sagt er.
Grund für die neue Regelung ist eine Veränderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Für Vereine, die in der Nähe von Wohngebieten trainieren, bedeutet der Beschluss: Auch abends zwischen 20 und 22 Uhr darf ab jetzt auf den Sportplätzen ohne Einschränkungen gespielt werden. Ähnlich verhält es sich an Sonn- und Feiertagen. Zwischen 13 und 15 Uhr darf normaler Spielbetrieb stattfinden.
Bisher hat der Bundesrat der Verordnung nur mit einer kleinen Änderung zugestimmt, die das zuständige Bundesministerium für Umwelt noch abnicken muss. Die Länder fordern eine strengere Regelung der Grenzwerte in der Nacht. Laut einer Pressemitteilung hat Ministerin Barbara Hendricks aber schon Zustimmung signalisiert. Mit der Neuregelung setze Barabara Hendricks ihre Ankündigung um, „den Vereinssport von Kindern bei Lärmschutz zu privilegieren und Einschränkung weitgehend abzubauen“, so eine Erklärung des Ministeriums. Besonders in dicht besiedelten Gebieten soll so auf den steigenden Bedarf an Sportangeboten reagiert werden.
Doch nicht nur Kinder sollen von der Neuregelung profitieren. Vor allem berufstätigen Sportlern würde die Neuregelung der Ruhezeiten zugutekommen, glaubt Klaus Assum. „Es gibt Menschen, die erst um 19 Uhr aus der Arbeit kommen, für diejenigen wären längere Trainingszeiten ein großer Vorteil“, sagt er. Seine Abteilung wolle aber kein „Öl ins Feuer gießen“. Als Sportverein, der in einem Wohngebiet trainiert, sei der TSV Gersthofen grundsätzlich auf ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn angewiesen, betont Klaus Assum.
Ähnlich sieht es auch bei anderen Sportvereinen aus. Für den TSV Neusäß wird sich nicht viel verändern. Norbert Graßmeier, der Vorsitzende des Vereins, erklärt: „Wir waren schon immer auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis aus.“Deshalb achtet der Verein besonders darauf, seine Spiele nicht zu spät anzusetzen und nur eine begrenzte Anzahl von Abendspielen auszurichten. Probleme mit den Anwohnern habe er in seiner 23-jährigen Laufbahn nur selten gehabt, sagt der Neusässer. Es sei zwar hin und wieder vorgekommen, dass die Lichtanlagen zu lange eingeschaltet waren oder jemand die Lautsprecher zu laut gedreht hatte, „aber das konnte ich immer relativ schnell aus der Welt räumen“, erklärt der Vorsitzende. Für den Trainingsbetrieb beim TSV Neusäß habe die neue Regelung also „erst einmal gar keine Konsequenzen“, so Graßmeier.
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