Augsburger Allgemeine (Land West)

Tugce Schläger wurde abgeschobe­n

Verbrechen Sanel M. hat die 22-jährige Studentin auf dem Gewissen. Wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge wurde er verurteilt und kam ins Gefängnis. Nun ist er wieder in Serbien

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Frankfurt/Belgrad

Die Gewalttat auf dem Parkplatz eines Offenbache­r Fast-Food-Lokals erschütter­te im Jahr 2014 viele Menschen im ganzen Land. Nun ist der verurteilt­e Täter im Fall der Studentin Tugce Albayrak aus Deutschlan­d abgeschobe­n worden.

Der 20 Jahre alte Sanel M. wurde am Donnerstag­mittag vom Frankfurte­r Flughafen aus „nach Serbien zurückgefü­hrt“, wie das Amt für Zuwanderun­g und Integratio­n in Wiesbaden mitteilte. In Belgrad sei gegen 14 Uhr eine Chartermas­chine mit mehreren abgeschobe­nen Menschen gelandet, gab der Flughafen bekannt.

Das Landgerich­t Darmstadt hatte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstra­fe verurteilt. Er saß in Wiesbaden in Jugendhaft. Der junge Mann hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-FoodRestau­rants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf – und ins Koma – fiel. Sie starb wenige Tage später, nachdem ihre Eltern die lebenserha­ltenden Maschinen abstellen ließen.

Dem Schlag im Morgengrau­en waren Pöbeleien und Beleidigun­gen zweier Gruppen vorausgega­ngen, zu einer gehörte Sanel M., zur anderen Tugce Albayrak. Diese hatte sich schützend vor zwei Mädchen gestellt, die belästigt worden waren.

Der Hessische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hatte Mitte März in letzter Instanz entschiede­n, dass der 20-Jährige nach Serbien ausgewiese­n wird. In dem Land leben nach Auskunft seiner Anwälte seine Großeltern. Der Serbe wurde in Of- fenbach geboren und ist dort zur Schule gegangen. Seine Eltern und seine beiden Brüder wohnen nach wie vor im Rhein-Main-Gebiet.

Der VGH sah die Gefahr, dass Sanel M. weitere Straftaten begeht und seine Resozialis­ierung scheitert. Er bestätigte damit die Entscheidu­ng der Ausländerb­ehörde und der ersten Gerichtsin­stanz. Die Richter in Kassel teilten die Einschätzu­ng des Verwaltung­sgerichts Wiesbaden, der ersten Instanz: Danach könne dem alleinsteh­enden und kinderlose­n Antragstel­ler, der über einen Schulabsch­luss verfügt, zugemutet werden, neue Beziehunge­n und Bindungen in Serbien zu knüpfen. Es sei auch nicht ersichtlic­h, dass seine Eltern nicht in der Lage oder willens wären, ihn dabei insbesonde­re finanziell zu unterstütz­en.

Hessens CDU-Innenminis­ter Peter Beuth sagte: „Mehrfachst­raftäter sind eine Bedrohung für die Gesellscha­ft, und wenn sie keine deutsche Staatsange­hörigkeit besitzen, müssen sie so schnell wie möglich abgeschobe­n werden.“Er fügte hinzu: „Wer keine Reue und keinen Integratio­nswillen zeigt, ist in unserem Land nicht willkommen und muss wieder gehen.“

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Sanel M. bei einer Verhandlun­g vor dem Landgerich­t Darmstadt im Jahr 2015.

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