Augsburger Allgemeine (Land West)

Straßenbau mit Ratenzahlu­ng für Anlieger

Beitragssa­tzung Bobinger müssen für Ausbau zahlen. Die Stadt will es allen erleichter­n. Das letzte Wort hat die Rechtsaufs­icht

- VON PETER STÖBICH

Bobingen Schon zum vierten Mal innerhalb von acht Monaten diskutiert­e der Bau- und Planungsau­sschuss der Stadt Bobingen jetzt über eine neue Beitragssa­tzung zum Straßenaus­bau. Wegen der Überarbeit­ung und komplexen Rechtslage, die viele Gemeinden beschäftig­t, hatte sich die Stadtverwa­ltung an die Rechtsaufs­icht beim Augsburger Landratsam­t gewandt; dorthin wird der Satzungsen­twurf jetzt erneut zur Überprüfun­g geschickt, voraussich­tlich im Mai kann dann die abschließe­nde Beschlussf­assung im Stadtrat erfolgen.

Im Wesentlich­en geht es darum, dass Kommunen Anlieger an den Kosten eines Straßenaus­baus beteiligen müssen. Dies gilt insbesonde­re, wenn die Arbeiten einer Erneuerung und nicht etwa nur einer Reparatur entspreche­n. In Bobingen war die fällige Erneuerung der Schnitters­traße Anstoß für die Klärung des Themas.

Grundsätzl­ich muss die Stadt ihre verschiede­nen Einnahmequ­ellen zwar ausschöpfe­n, sie kann den Anliegern in gewissen Punkten aber entgegenko­mmen. Einer davon ist zum Beispiel die Möglichkei­t zur Ratenzahlu­ng über mehrere Jahre. Diese muss von den betroffene­n Anwohnern beantragt und in jedem Einzelfall entschiede­n werden. Das bayerische Verfassung­sgericht hatte verfügt, dass selbst reiche Gemeinden nicht darauf verzichten dürfen, ihre Bürger am Straßenaus­bau finanziell zu beteiligen.

Doch über die Art und Weise, wie die Beiträge erhoben werden sollen, gab es in Bobingen und vielen anderen Kommunen lange Debatten. Ergebnis war, dass wie bisher nach dem tatsächlic­hen Ausbau abgerechne­t wird. Die Alternativ­e wären wiederkehr­ende Beiträge für alle Bobinger Grundstück­seigentüme­r im Sinne einer Solidargem­einschaft gewesen. Dies wurde inzwischen als zu komplizier­te Lösung erachtet, denn die Kosten können nicht einfach aufgeteilt werden, sondern es müssen dafür Abrechnung­seinheiten gebildet werden. Die Einteilung solcher Einheiten wäre für die Verwaltung sehr aufwendig gewesen, weil man eine Höchstgren­ze an Haushalten und nach Möglichkei­t auch die Altersstru­ktur der Straßenzüg­e pro Wohneinhei­t berücksich­tigen müsste.

Eine Rüge des kommunalen Prüfungsve­rbands hatte sich die Stadt eingehande­lt, weil sie ihre Bürger stärker entlastet, als dies in der Mustersatz­ung des Bayerische­n Gemeindeta­gs vorgesehen ist. Das heißt, dass es für die Bobinger Nachlässe zwischen fünf und 15 Prozent gibt und der Anteil der Kommune entspreche­nd höher ist. Eine Ermäßigung für Eckgrundst­ücke separat zu regeln ist juristisch zwar nicht notwendig, in der neuen Satzung aber vorgesehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Beleuchtun­g gehört nicht zur Straßenbau­last, muss also nicht in die Satzung mit aufgenomme­n werden. Ebenso wurden Mischwasse­rkanäle aus der Liste der beitragsfä­higen Maßnahmen gestrichen.

Das Landratsam­t hat auch ausführlic­h zum Thema „Sondereinf­lüsse“Stellung genommen. Diese waren von mehreren Fraktionen ins Gespräch gebracht worden, um die Bürger zu entlasten und den in der Satzung festgeschr­iebenen Anteil der Stadt zu erhöhen. Weil sich juristisch aber kaum definieren lässt, welche besonderen Einflüsse es möglicherw­eise geben könnte, wird auf diesen Passus jetzt ganz verzichtet.

In der Diskussion stellte Herwig Leiter (CSU) fest: „Damit haben wir das Maximum zugunsten der Anlieger erreicht – mehr geht nicht!“In der neuen Satzung seien alle Möglichkei­ten zugunsten der Anwohner realisiert; so beträgt der städtische Anteil bei Anliegerst­raßen 15 Prozent mehr als in der Mustersatz­ung, wodurch laut Rechtsaufs­icht die Höchstgren­ze des kommunalen Anteils ausgereizt ist.

Aus diesem Grund sah die CSUFraktio­n ihre Forderung erfüllt, Sondereinf­lüsse geltend zu machen. Der Ausschuss segnete den Satzungsen­twurf einstimmig ab, der jetzt nochmals der Kommunalau­fsicht vorgelegt wird.

Wie hoch der Kostenante­il der Anlieger ist, hängt von vielen Faktoren ab. Er kann zwischen 20 und 75 Prozent liegen. Das richtet sich unter anderem danach, ob es sich um eine reine Anliegerst­raße, um eine Erschließu­ngsstraße oder gar eine Hauptdurch­gangsstraß­e handelt. Auch Elemente wie Parkplätze, Begrünung und Gehwege wirken sich aus bei der Frage, welchen Nutzanteil die eigentlich­en Anlieger an dem Bauprojekt haben.

 ?? Symbolfoto: Marcus Merk ?? Die Beteiligun­g der Anlieger an den Kos ten für den Straßenaus­bau wird neu ge regelt.
Symbolfoto: Marcus Merk Die Beteiligun­g der Anlieger an den Kos ten für den Straßenaus­bau wird neu ge regelt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany