Augsburger Allgemeine (Land West)
Straßenbau mit Ratenzahlung für Anlieger
Beitragssatzung Bobinger müssen für Ausbau zahlen. Die Stadt will es allen erleichtern. Das letzte Wort hat die Rechtsaufsicht
Bobingen Schon zum vierten Mal innerhalb von acht Monaten diskutierte der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bobingen jetzt über eine neue Beitragssatzung zum Straßenausbau. Wegen der Überarbeitung und komplexen Rechtslage, die viele Gemeinden beschäftigt, hatte sich die Stadtverwaltung an die Rechtsaufsicht beim Augsburger Landratsamt gewandt; dorthin wird der Satzungsentwurf jetzt erneut zur Überprüfung geschickt, voraussichtlich im Mai kann dann die abschließende Beschlussfassung im Stadtrat erfolgen.
Im Wesentlichen geht es darum, dass Kommunen Anlieger an den Kosten eines Straßenausbaus beteiligen müssen. Dies gilt insbesondere, wenn die Arbeiten einer Erneuerung und nicht etwa nur einer Reparatur entsprechen. In Bobingen war die fällige Erneuerung der Schnitterstraße Anstoß für die Klärung des Themas.
Grundsätzlich muss die Stadt ihre verschiedenen Einnahmequellen zwar ausschöpfen, sie kann den Anliegern in gewissen Punkten aber entgegenkommen. Einer davon ist zum Beispiel die Möglichkeit zur Ratenzahlung über mehrere Jahre. Diese muss von den betroffenen Anwohnern beantragt und in jedem Einzelfall entschieden werden. Das bayerische Verfassungsgericht hatte verfügt, dass selbst reiche Gemeinden nicht darauf verzichten dürfen, ihre Bürger am Straßenausbau finanziell zu beteiligen.
Doch über die Art und Weise, wie die Beiträge erhoben werden sollen, gab es in Bobingen und vielen anderen Kommunen lange Debatten. Ergebnis war, dass wie bisher nach dem tatsächlichen Ausbau abgerechnet wird. Die Alternative wären wiederkehrende Beiträge für alle Bobinger Grundstückseigentümer im Sinne einer Solidargemeinschaft gewesen. Dies wurde inzwischen als zu komplizierte Lösung erachtet, denn die Kosten können nicht einfach aufgeteilt werden, sondern es müssen dafür Abrechnungseinheiten gebildet werden. Die Einteilung solcher Einheiten wäre für die Verwaltung sehr aufwendig gewesen, weil man eine Höchstgrenze an Haushalten und nach Möglichkeit auch die Altersstruktur der Straßenzüge pro Wohneinheit berücksichtigen müsste.
Eine Rüge des kommunalen Prüfungsverbands hatte sich die Stadt eingehandelt, weil sie ihre Bürger stärker entlastet, als dies in der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags vorgesehen ist. Das heißt, dass es für die Bobinger Nachlässe zwischen fünf und 15 Prozent gibt und der Anteil der Kommune entsprechend höher ist. Eine Ermäßigung für Eckgrundstücke separat zu regeln ist juristisch zwar nicht notwendig, in der neuen Satzung aber vorgesehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Beleuchtung gehört nicht zur Straßenbaulast, muss also nicht in die Satzung mit aufgenommen werden. Ebenso wurden Mischwasserkanäle aus der Liste der beitragsfähigen Maßnahmen gestrichen.
Das Landratsamt hat auch ausführlich zum Thema „Sondereinflüsse“Stellung genommen. Diese waren von mehreren Fraktionen ins Gespräch gebracht worden, um die Bürger zu entlasten und den in der Satzung festgeschriebenen Anteil der Stadt zu erhöhen. Weil sich juristisch aber kaum definieren lässt, welche besonderen Einflüsse es möglicherweise geben könnte, wird auf diesen Passus jetzt ganz verzichtet.
In der Diskussion stellte Herwig Leiter (CSU) fest: „Damit haben wir das Maximum zugunsten der Anlieger erreicht – mehr geht nicht!“In der neuen Satzung seien alle Möglichkeiten zugunsten der Anwohner realisiert; so beträgt der städtische Anteil bei Anliegerstraßen 15 Prozent mehr als in der Mustersatzung, wodurch laut Rechtsaufsicht die Höchstgrenze des kommunalen Anteils ausgereizt ist.
Aus diesem Grund sah die CSUFraktion ihre Forderung erfüllt, Sondereinflüsse geltend zu machen. Der Ausschuss segnete den Satzungsentwurf einstimmig ab, der jetzt nochmals der Kommunalaufsicht vorgelegt wird.
Wie hoch der Kostenanteil der Anlieger ist, hängt von vielen Faktoren ab. Er kann zwischen 20 und 75 Prozent liegen. Das richtet sich unter anderem danach, ob es sich um eine reine Anliegerstraße, um eine Erschließungsstraße oder gar eine Hauptdurchgangsstraße handelt. Auch Elemente wie Parkplätze, Begrünung und Gehwege wirken sich aus bei der Frage, welchen Nutzanteil die eigentlichen Anlieger an dem Bauprojekt haben.